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Alt 26.04.2012, 17:22   Ab welchem Kaufpreis ist ein Kaufvertrag gültig? Beitrag #1
little.Micky
Pferdeverrückte
 
Registriert seit: 07.02.2007
Hallo,
aus gegebenem Anlass und auch aus allgemeinem Interesse, hätte ich gern mal eure Meinungen gewußt zu folgendem Fall:

Person A kauft ein Pferd, welches bei seiner Vorbesitzerin (Person B) quasi "ausgedient" hat. Das Pferd ist nicht mehr das Jüngste (aber noch unter 20), die Besitzerin auch schon älter (mit ihrem Alter begründet sie den Verkauf).
Das Pferd wird fast verschenkt, da man jedoch gehört hat, dass 1-Euro Verträge nicht gültig sind, einigt man sich auf 20 Euro. Die (alte) Besitzerin räumt sich im Vertrag ein Vorkaufsrecht ein.

Ist dieser Vertrag rechtlich? Wenn nicht, warum nicht bzw WAS genau nicht? Was kann passieren? Bzw was könnte die Verkäuferin und was die Käuferin machen? Auch im Falle, dass sich "Probleme" ergeben (für A oder B).

Das ganze ist erstmal theoretisch, das Pferd soll bisher nicht zurück gegeben werden. Wie gesagt, es interessiert mich aus verschieden Gründen, was passieren KÖNNTE.

Wenn es interessiert, kann ich später gern genaueres schildern und/oder Fragen beantworten, muss jetzt jedoch erstmal weg und wollte euch schonmal die Möglichkeit geben, das ganze generell zu beurteilen

Vielen Dank im Vorraus!
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Alt 26.04.2012, 17:28   Ab welchem Kaufpreis ist ein Kaufvertrag gültig? Beitrag #2
de krümelmonsta
KEKSE!!!!!!!!!
 
Benutzerbild von de krümelmonsta
 
Registriert seit: 14.10.2005
Ort: Potsdam
Blog-Einträge: 1
ist auch ne vertragsstrafe drin?

wenn nicht,WAS willst machen wenn das vorkaufsrecht nicht eingehalten wird?
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Alt 26.04.2012, 18:16   Ab welchem Kaufpreis ist ein Kaufvertrag gültig? Beitrag #3
CapitalB
Der Berg ruft!
 
Benutzerbild von CapitalB
 
Registriert seit: 28.12.2008
Ort: aus dem Land zwischen den Meeren
Zitat:
Zitat von little.Micky Beitrag anzeigen
Hallo,
aus gegebenem Anlass und auch aus allgemeinem Interesse, hätte ich gern mal eure Meinungen gewußt zu folgendem Fall:

Person A kauft ein Pferd, welches bei seiner Vorbesitzerin (Person B) quasi "ausgedient" hat. Das Pferd ist nicht mehr das Jüngste (aber noch unter 20), die Besitzerin auch schon älter (mit ihrem Alter begründet sie den Verkauf).
Das Pferd wird fast verschenkt, da man jedoch gehört hat, dass 1-Euro Verträge nicht gültig sind, einigt man sich auf 20 Euro. Die (alte) Besitzerin räumt sich im Vertrag ein Vorkaufsrecht ein.

Ist dieser Vertrag rechtlich? Wenn nicht, warum nicht bzw WAS genau nicht? Was kann passieren? Bzw was könnte die Verkäuferin und was die Käuferin machen? Auch im Falle, dass sich "Probleme" ergeben (für A oder B).

Das ganze ist erstmal theoretisch, das Pferd soll bisher nicht zurück gegeben werden. Wie gesagt, es interessiert mich aus verschieden Gründen, was passieren KÖNNTE.

Wenn es interessiert, kann ich später gern genaueres schildern und/oder Fragen beantworten, muss jetzt jedoch erstmal weg und wollte euch schonmal die Möglichkeit geben, das ganze generell zu beurteilen

Vielen Dank im Vorraus!
Ich denke, dass das ein ganz normaler Kaufvertrag ist.

Der ist dann wirksam - das Vorkaufsrecht auch. Wenn aber keine Vertragsstrafe vereinbart ist, dann ist es eben schwierig, da irgendwelche Ansprüche draus durchzsetzen, wenn sich die Käuferin nicht dran hält und das Pferd weiterverkauft (z.B. für weit mehr als 20 EUR).

Was Du meinst, sind wahrscheinlich die sog. "Schutzverträge", in denen Nutzungsbeschränkungen drin sind.

Diese Nutzungsbeschränkungen können unwirksam sein, wenn der "Schutzvertrag" in Wirklichkeit ein Kaufvertrag ist und der Käufer - obwohl er eine Gegenleistung für das Pferd erbringt - unangemessen benachteiligt wird, indem er nicht frei über sein Eigentum verfügen kann.

Da dies hier aber sowieso schon ein Kaufvertrag und kein Schutzvertrag ist, sehe ich jetzt keinen Grund, warum der nicht wirksam sein sollte.
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Alt 26.04.2012, 18:18   Ab welchem Kaufpreis ist ein Kaufvertrag gültig? Beitrag #4
gipsyking
Ich will Sommer...
 
Benutzerbild von gipsyking
 
Registriert seit: 15.03.2007
Ort: Sauerland
Bilder: 66
Zitat:
Zitat von little.Micky Beitrag anzeigen

Person A kauft ein Pferd, welches bei seiner Vorbesitzerin (Person B) quasi "ausgedient" hat. Das Pferd ist nicht mehr das Jüngste (aber noch unter 20), die Besitzerin auch schon älter (mit ihrem Alter begründet sie den Verkauf).

Das Pferd wird fast verschenkt.

Da man jedoch gehört hat, dass 1-Euro Verträge nicht gültig sind ...

da liegt scheinbar ein Missverständnis vor.
Schutzverträge sind dann u.U,. nicht gültig.
Kaufverträge schon
.

einigt man sich auf 20 Euro. Die (alte) Besitzerin räumt sich im Vertrag ein Vorkaufsrecht ein.

Ist dieser Vertrag rechtlich?

Klar!
Wäre er bei 1,-- € auch!

Wenn nicht, warum nicht bzw WAS genau nicht? Was kann passieren?
Bzw was könnte die Verkäuferin und was die Käuferin machen?
Auch im Falle, dass sich "Probleme" ergeben (für A oder B).

Das ganze ist erstmal theoretisch, das Pferd soll bisher nicht zurück gegeben werden. Wie gesagt, es interessiert mich aus verschieden Gründen, was passieren KÖNNTE.

Wenn es interessiert, kann ich später gern genaueres schildern und/oder Fragen beantworten, muss jetzt jedoch erstmal weg und wollte euch schonmal die Möglichkeit geben, das ganze generell zu beurteilen
Eventuell sollte man mal den Vertrag sehen.

Ohne Namen und Orte natürlich.

...

Wenn ich dir mein Pferd für 1,-- € verkaufe und gebe Dir Pferd und Papiere und du mir das Geld, ist es Dein Pferd!

...
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Alt 26.04.2012, 23:42   Ab welchem Kaufpreis ist ein Kaufvertrag gültig? Beitrag #5
little.Micky
Pferdeverrückte
 Threadersteller 
 
Registriert seit: 07.02.2007
Hmm, ok. Hatte irgendwie gehört, dass es nicht rechtlich wäre, ein Pferd für so wenig Geld zu verkaufen. (dass mit dem ungültigen 1-Euro Vertrag dachten ja beide, deshalb ja die 20Euro).

Ich kenne den Vertrag auch nicht genau, da es (zum Glück) nicht um mich geht.
Dementsprechend geht es mich natürlich eigentlich auch nichts an, ABER es geht nunmal um ein Pferd, und darum mache ich mir da Gedanken.

Das Pferd sollte "in gute Hände", sollte angeblich absolut brav und geländesicher sein. Gesund außerdem. Die Käuferin gab vor, sich ganz toll um das Pferd kümmern zu wollen und es nur locker zu bewegen, hauptsächlich im Gelände.
Nun ist das Tier aber alles andere als einfach, was zum großen Teil auch darn liegen könnte, dass es kaum rauskommt. Fragt sich, wer hier "Schuld" dran hat, ob die Verkäuferin "gelogen" hat und er generell nicht sooo lieb ist, oder ob es "nur" an der Haltung liegt.
Zweitens hustet er sehr viel. Die Käuferin kümmert sich auch da leider kaum drum. Auch hier frage ich mich ob er generell Husten-Probleme hat und hatte, oder ob es wieder nur "Schuld" der Käuferin ist.

Deshalb meine Überlegung, wie das wohl weitergehen wird. Wenn entweder die Käuferin feststellt, dass er für sie zu schwierig ist, oder zu krank. Oder wenn die Verkäuferin eventuell feststellt, dass er doch nicht in so guten Händen ist.
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Alt 27.04.2012, 02:24   Ab welchem Kaufpreis ist ein Kaufvertrag gültig? Beitrag #6
finncha
Idealistin
 
Benutzerbild von finncha
 
Registriert seit: 31.03.2006
Ort: Nicht daheim, aber hier: 53...
Blog-Einträge: 56
Bilder: 73
Verkaufen kann ich zu jedem Preis, ebenfalls verschenken. Weg ist weg. Schwierig werden Rueckforderungen. Wenn ich etwas verschenke, dann habe ich bei sogenanntem "groben Undank" die Moeglichkeit, das Geschenk zurueckzufordern. Allerdings in diesem Falle gaebe es keinen Grund dafuer, da eine Ueberforderung des Beschenkten ja kein Undank ist. Aber Pferd ist ja verkauft. Stehen keine Bedingungen und eine entsprechende Vertragsstrafe im Vertrag, kann man gar nichts machen, es sei denn, man einigt sich sich mit dem Kaeufer. Um gewisse Forderungen ueberhaupt stellen zu koennen u d rechtmaessig im Vertrag festlegen zu duerfen, ohne dass der Vertrag dadurch ungueltig wird, muss erkennbar sein, dass der Kaeufer einen deutlichen Vorteil vom Kauf hatte, also z.B. Pferd deutlich unter Wert abgegeben. Das ist hier definitiv der Fall, denn 20 Euro liegen ja noch weit unter dem Schlachtpreis. Also sind auch Klauseln, die eine gewisse Unbequemlichkeit fuer den Kaeufer darstellen koennen, durchaus gueltig. Nur: Wenn keine Vertragsstrafe fuer die Nichteinhaltung der Bedingungen vereinbart wurde, sind die Bedingungen wertlos, denn wie will man Verstoesse sanktionieren?
Also im grunde ist es einfach: Einschraenkende Klauseln muessen immer in einer Relation zum Kaufpreis und dem zum Verkaufszeitpunkt bestehenden Wert des Kaufgegenstandes stehen. Wenn ich ein Schlachtpferd fuer 5000,- Euro verkaufe, kann ich da keine Bedingungen mehr dran knuepfen, die die Rechte des Kaeufers irgendwie einschraenken. Verkaufe ich dagegen ein 5000,- Euro-Pferd zum Schlachtpreis, sieht die Sache anders aus. Allerdings ergeben sich auch aus einer vereinbarten Vertragsstrafe keinerlei Rechte am Pferd selber, sie kann nur eine gewisse Motivation sein, den Vertrag einzuhalten.
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