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Alt 19.04.2010, 07:22   Einstellerin fristlos gekündigt Beitrag #1
Cookiemaus
Pferdesammlerin
 
Benutzerbild von Cookiemaus
 
Registriert seit: 10.04.2009
Hallo,

ich weiß nicht, ob sich damit jemand auskennt, aber ich versuchs mal:

einer Miteinstellerin wurde fristlos gekündigt.
Sie hatte wiederholte Konflikte mit den SB, weil sie sich immer wieder über Missstände beschwert hat.
Schließlich hat sie ihre Kündigung abgegeben und wollte im Mai gehen.
Trotzdem wurde sie dann gestern morgen aus dem Schlaf geklingelt. Es wurde ihr gesagt, sie solle sofort ihr Pferd vom Hof holen, da ihr wegen übler Nachrede fristlos gekündigt werde.
Angeblich habe sie bei anderen über den Hof gelästert und sie aufgehetzt.
Man muss dazu sagen, dass einige Missstände auf dem Hof natürlich auch anderen Einstellern aufgefallen sind. Dass es nun weitere Beschwerden und Kündigungen gegeben hat, ist natürlich die Schuld der besagten Einstellerin...
Nun haben wir gestern mit einigen Leuten ihre Sachen und ihr Pferd eingepackt. Dabei wurde ihr die fristlose Kündigung noch schriftlich überreicht. Zudem haben die SB sie an beide schwarzen Bretter ausgehängt! Darin steht u.a., dass der Einstellerin wegen übler Nachrede gekündigt werde und man sich rechtliche Schritte vorbehalte.
Auf ihre Frage nach dem restlichen Geld, dass sie ja für diesen Monat schon bezahlt hatte, wurd eihr gesagt, dass bekomme sie nicht zurück.

Wir sind nur der Meinung, dass die Kündigung unrechtmäßig erfolgt ist. Die meisten Einsteller sind einfach nur geschockt und niemand hätte gedacht, dass die Betroffene "üble Nachrede" praktiziert hätte. Für mich zeigt sich hier mal wieder die gute alte Gutsherrenmentalität. Wenn einer sich nicht so verhält, wie es dem Gutsherren passt, wird er vom Hof gejagt. - Ok. ich wollte sachlich bleiben, aber es regt mich noch ziemlich auf.

Was meint ihr: haben die SB die Möglichkeit, aufgrund eines solch diffusen Sachverhaltes "rechtliche Schritte" einzuleiten? Müssen sie ihr nicht das restliche Geld zurück erstatten? Kann nicht sogar die Einstellerin ihrerseits zu Rechtsmitteln greifen?

Immer noch fassungslos,
Cookie
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Alt 19.04.2010, 07:56   Einstellerin fristlos gekündigt Beitrag #2
SambaPepino
*Erziehungsberechtigt*
 
Benutzerbild von SambaPepino
 
Registriert seit: 15.04.2010
Guten Mogen
Finde es auch irgendwie drastisch, wie der SB da handelt. Kenne es bei uns iwi umgekehrt, bei uns wurde eine vom SB beinahe Fristlos gekündigt, weil sie sich nicht Pferdegerecht verhalten hat und da hat der SB gesagt: Wenn du das tust, dann hast du morgen die Kündigung, sowas dulde ich nicht in meinem Stall!!! Sie hat sich dann doch zusammengerissen und es nicht getan, kann aber jeder Zeit wieder so weit sein, aber nun ist sie gewarnt....
Wenn bei euch im Stall missstände herschen sollte man eine vernünftige lösung finden, wie Einstellerversammlung usw, grundsätzlich gilt wie bei der Ehe: Prüfe wer sich bindet. Sind die Missstände schon immer da gewesen oder hat es erst später angefangen? Wenn mir was in einem Stall nicht gefällt, würde ich mein Pferd da garnicht einstellen.... Wenn es erst später anfängt muss der SB dies auch begründen können, warum es nun anders gemacht wird....
Warscheinlich hat der SB einfach angst, das diese Person bei euch im Stall auch noch alle anderen aufhetzt. Kann beide seiten verstehen... der eine will keinen Unruhestiffter im Stall haben, der oder die andere möchte nur das beste fürs Pferd, die beste lösung meiner Meinung nach ist, das diejenigen, die unzufrieden sind selber eine Kündigung schreiben und sich einen neuen Stall suchen, wo es nichts mehr zu meckern gibt. Dann haben beide seine Ruhe....
Das mit der Fristlosen Kündigung von einem Tag auf den anderen ist unrechtmäßig, ist ja schließlich keine Probezeit vereinbart oder? Man kann sagen zum Monatsende muss er/sie raus, schließlich muss man noch die Chance haben einen neuen Stall zu finden.
Man sollte immer direkt mit dem Stallhalter drüber reden und nicht hinten drum und ablästern usw...
Das mit dem Geld würde ich nochmal klären, normalerweise muss es anteilig ausgezahlt werden, wenn man gekündigt wird, allerdings wenn man selber kündigt kann der SB darauf bestehen, da ihm ja die einnahmen für den Monat sonst fehlen, es sei denn er hat schon eine neue Einstellerin, die die leere Box besetzt. (Hoffentlich klingt das logisch)
Mein Tip: Bevor noch mehr gekündigt werden, setzt euch alle auch mit dem SB zusammen und redet darüber, dann kann er nicht mehr über Nachrede usw meckern, wenn er direkt angesprochen wird, und wer weiß vielleicht ändert sich ja auch was!!!!
VLG
SambaPepino
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Alt 19.04.2010, 09:30   Einstellerin fristlos gekündigt Beitrag #3
Cookiemaus
Pferdesammlerin
 
Benutzerbild von Cookiemaus
 Threadersteller 
 
Registriert seit: 10.04.2009
Zitat:
Zitat von SambaPepino Beitrag anzeigen
Guten Mogen
Das mit der Fristlosen Kündigung von einem Tag auf den anderen ist unrechtmäßig, ist ja schließlich keine Probezeit vereinbart oder? Man kann sagen zum Monatsende muss er/sie raus, schließlich muss man noch die Chance haben einen neuen Stall zu finden.
Sehe ich eigentlich auch so. Woher hast du das? Kann man das irgendwo verbindlich nachlesen?
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Alt 19.04.2010, 09:35   Einstellerin fristlos gekündigt Beitrag #4
daggy*
Penny...Penny...Penny...
 
Benutzerbild von daggy*
 
Registriert seit: 25.09.2009
Ich bin der Meinung, dass diese Kündigung nicht gültig ist.
Wie soll man denn über so schnell einen neuen Platz für das Pferd finden. Und was würde der Sb machen, wenn die Einstellerin noch darauf besteht, ihre gezahlte Miete anzuwohnen...das Pferd nachts an einen Baum im Nachbarort binden???
Fristen müssen schon eingehalten werden, von beiden Seiten.

Ich denke, dass der Sb sich sehr über die Einstellerin geärgert hat und ihn die Kündigung so in Rage gebracht hat, dass er das nicht auf sich sitzen lassen konnte und nun mal schnell, durch seine Kündigung, die Oberhand zurück gewinnen wollte.

Blöd ist die Situation allemal. Ob die Einstellerin ihr Pferd unter den gegebenen Umständen überhaupt noch länger da gelassen hätte ist fraglich. Ich hätte es auch sofort weg geholt.

Die Kündigung an gleich 2 Pinnwände im Stall zu hängen, zeugt von der Kleingeistigkeit des Sb.

Wie sieht denn die Einstellerin das? Will sie denn überhaupt gegen den Sb vorgehen? Eine üble Nachrede muss erst einmal bewiesen werden. Du schreibst doch selber, dass niemand an ü N bei ihrer Kritik gedacht hat. Wenn ihr das auch bei einer Befragung bei der Polizei so aussagt, kann der Sb ihr doch nichts.

daggy
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Alt 19.04.2010, 09:44   Einstellerin fristlos gekündigt Beitrag #5
Cookiemaus
Pferdesammlerin
 
Benutzerbild von Cookiemaus
 Threadersteller 
 
Registriert seit: 10.04.2009
Danke für eure Antworten!

Nein, sie will eigentlich nicht gegen die SB vorgehen. Aber die SB haben ja ihrerseits - auch im Aushang - rechtliche Schritte wegen übler Nachrede angekündigt (lächerlich, aber immerhin möglich, dass die versuchen, ein Fass aufzumachen).
Außerdem hätte die Einstellerin natürlich gerne ihr Geld zurück - immerhin noch so um die 150€.

War natürlich undenkbar, dass sie ihr Pferd einfach stehen lässt und auf Einhaltung der Frist pocht. Dass man da Angst um sein Pferd kriegt, ist klar.
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Alt 19.04.2010, 09:52   Einstellerin fristlos gekündigt Beitrag #6
daggy*
Penny...Penny...Penny...
 
Benutzerbild von daggy*
 
Registriert seit: 25.09.2009
Ich würde einfach mal die Pinnwände für diese Einstellerin abfotografieren, damit sie im Ernstfall etwas in der Hand hat und beweisen kann, dass sie in unverhältnismäßiger Weise von dem Sb dort durch den Dreck gezogen wird.

daggy
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