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Alt 01.03.2011, 11:18   Einstellervertrag Beitrag #25
daggy*
Penny...Penny...Penny...
 
Benutzerbild von daggy*
 
Registriert seit: 25.09.2009
sahen, vielleicht bin ich ja auch ganz auf dem Holzweg, aber wenn ich z.B. mit unseren Stuten in einen Stall ziehe, in dem vertraglich geregelt ist, dass keine Hengsthaltung erlaubt ist, und ich aufgrunddessen mit den Stuten dort einziehe, und der Sb nach einiger Zeit anfängt Hengste aufzunehem, dann wäre ich (ich denke zu recht) angesäuert, da gegen gemachte Abmachungen/Verträge verstossen wurde und ich darum mit den Stuten weg müsste/wollte.

Natürlich sollte der Sb ein Hoheitsrecht haben und das ist genau das, was ich meinte, als ich schrieb, dass viele gemachte Klauseln u.U. viele Probleme auslösen, die ohne dieses ganze Bohei gar nicht erst entstanden wären.
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Alt 01.03.2011, 11:31   Einstellervertrag Beitrag #26
sahen
Zirkelzicke
 
Benutzerbild von sahen
 
Registriert seit: 25.12.2007
Ort: Niedersachsen
WENN in Deinem Vertrag steht, dass der SB Dir zusichert, dass in seinem Stall keine Hengste gehalten werden, dann bist DU mit Recht angesäuert. Das wird der SB aber sicher nur in Deinen Vertrag reinschreiben, wenn das eine klare Voraussetzung für Dich ist, diesen Stall zu wählen. Hat er aber selbst Hengste, dann wird er das, wenn er korrekt handelt, vorher bekannt geben und Dir damit die Wahlmöglichkeit geben.

Wenn Du aber davon ausgehst, dass im Stall keine Hengste gehalten werden, weil das aktuell so ist, und demnach nicht nachfragst, der SB aber für Hengsthaltung offen ist und so ein paar Monate später auch einen Hengst aufnimmt (dass er ihn nciht einfach mal eben so mit in die Herde mit den Stuten stellt, davon gehe ich aus, das ist gesunder Menschenverstand), dann ist dafür nicht der SB verantwortlich zu machen. Woher sollte der SB wissen, dass Du generell gegen Hengsthaltung eingestellt bist? Und warum sollte er vor Abschluss eines neuen Vertrags eine Stallversammlung einberufen und jeden fragen, ob er einverstanden ist?

Was ich sagen will: Je mehr Randbedingungen vorher klargestellt werden (und dazu gibt es ja, wenns richtig läuft, ein ausgiebiges Gesprüäch zwischen Sb und potentiellen Einsteller), um so weniger Bohei (Zitat daggy) gibts dann später. Und genau so würde ich die Punkte 2 und 4 im Vertrag verstehen.
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Alt 01.03.2011, 11:32   Einstellervertrag Beitrag #27
CapitalB
Der Berg ruft!
 
Benutzerbild von CapitalB
 
Registriert seit: 28.12.2008
Ort: aus dem Land zwischen den Meeren
Zitat:
Zitat von daggy Beitrag anzeigen
sahen, vielleicht bin ich ja auch ganz auf dem Holzweg, aber wenn ich z.B. mit unseren Stuten in einen Stall ziehe, in dem vertraglich geregelt ist, dass keine Hengsthaltung erlaubt ist,

Das mit der Hengsthaltung betrifft Dich als Stutenhalter eigentlich gar nicht. Daraus ist nur zu entnehmen, dass der SB mit Leuten, die einen Hengst einstellen wollen, keinen Vertrag schließt, und einen Pferdewechsel von Wallach/Stute auf Hengst nicht akzeptieren muss.

und ich aufgrunddessen mit den Stuten dort einziehe, und der Sb nach einiger Zeit anfängt Hengste aufzunehem, dann wäre ich (ich denke zu recht) angesäuert, da gegen gemachte Abmachungen/Verträge verstossen wurde und ich darum mit den Stuten weg müsste/wollte.

Dieser Vertragsteil betrifft Dich eigentlich nicht, wenn Du eine Stute dort eingestellt hast.

Natürlich sollte der Sb ein Hoheitsrecht haben und das ist genau das, was ich meinte, als ich schrieb, dass viele gemachte Klauseln u.U. viele Probleme auslösen, die ohne dieses ganze Bohei gar nicht erst entstanden wären.


Manche Probleme gibt es eigentlich gar nicht - außer dass ein Einsteller sie dazu macht.

Du wirst keinen Anspruch darauf haben, dass sich Pferde bestimmten Geschlechts/Rasse/Coleur pp nicht auf der Anlage befinden dürfen.

Die Hengste werden kaum mit Deiner Stute auf der Weide stehen.
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Alt 01.03.2011, 12:26   Einstellervertrag Beitrag #28
daggy*
Penny...Penny...Penny...
 
Benutzerbild von daggy*
 
Registriert seit: 25.09.2009
Kleine Anmerkung: das mit der Hengsthaltung war ein erfundenes Beispiel. Ich war nie in einer solchen Situation...

Ich bin dennoch der Meinung, dass ein vom Sb entworfenen Vertrag, von Einstellern unterschrieben, für beide Seiten bindent ist. Wenn das Gesetz das vielleicht auch anders auslegt. Menschlich erwarte ich eine gegenseitige Einhaltung von Abmachungen ohne Durchschlupf durch die Hintertür.
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Alt 01.03.2011, 12:50   Einstellervertrag Beitrag #29
sahen
Zirkelzicke
 
Benutzerbild von sahen
 
Registriert seit: 25.12.2007
Ort: Niedersachsen
Und wo soll die Hintertür hier sein? und wieso sprichst Du von "den Einstellern" in der Mehrzahl? Der SB hat mit jedem einzelnen einen Vertrag, in dem Rechte und Pflichten beider Seiten fixiert sind. Ein Vertrag ist auch Frage der Verhandlung, wieso gehst Du davon aus, dass in jedem das Gleiche steht? Muss ja nicht so sein, bei mir gibt es auch Abweichungen, die aus den Wünsche der betreffenden Person und meinen Erfahrungen erwachsen sind. Nur der Preis, der ist für alle gleich, aber selbst das liegt im Ermessen des SB, den zu variieren.

Zur Hengshaltung: Genau wie Du habe ich das exemplarisch gemeint. Was dem Einsteller wichtig ist, muss er klar sagen und mit den in Vertrag aufnehmen lassen. Wenn es nicht drin ist und der SB Entscheidungen fällt, die der Einsteller doof findet, kann er sicher mit dem SB drüber reden, aber die letztendliche Entscheidung, ob im Sinne des Einstellers verfahren wird, liegt beim SB!
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Alt 01.03.2011, 13:09   Einstellervertrag Beitrag #30
Kyralina
Gnadenbrotpferd
 
Benutzerbild von Kyralina
 
Registriert seit: 16.05.2006
Ort: 63801
Bilder: 9
Zitat:
Zitat von daggy Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von sahen Beitrag anzeigen
Ich schreibe auch nirgends, dass, wenn das Pferd auf dem Hof Unarten entwickelt, das sofort ein Grund zur Kündigung ohne Reflektion ist, und ein solches mitdenkendes Verhalten unterstelle ich jetzt mal auch anderen SB.
Aber gerade mit dem Punkt, auf den du dich in dem Beitrag beziehst, engt ein Sb sich doch selbst deinen eigenen Aktionsradius ein.

Als Beispiel: A hat ein super liebes Pferd, welches nie auch nur mit dem Ohr wackelt und will, durch den Vertrag geschützt, auch dass alle anderen Pferde sich so verhalten.
B kommt mit einem Pferd in den Stall, welches gerne unter Stress, z.B. zur Fütterung, koppt.
A will das nicht und kann aufgrund des Vertrages darauf pochen, dass der Kopper fliegt.
Der Sb sieht das nicht als schlimm an, B ebensowenig, nur A will, dass das aufhört.

Was macht ein Sb dann? Er hat sich doch damit selbst in seiner Entscheidungsfreiheit eingeschränkt.
Ein Einsteller poct auf Nichts Ob es nun Sinn macht da was wegen Koppen oder weben reinzuschreiben ... sei dahingestellt, aber es gibt Einsteller, die drehen da ziemlich am Rad und wollen das nicht nebenan. Tja und dann? Kann der SB nett fragen ob einer tauscht ... letztlich geht dann der angep... "ältere" Einsteller, wenn keiner tauschen will ? Und ggf will dann keiner mehr in die Box ziehen? Ich verstehe schon einen SB der sich ggf. offen halten will einen Einsteller bei direkten Problemen nach dem Umzug ohne ewige Kündigungsfrist auch wieder los zu werden. Die meisten Unarten sind vorher bekannt, dann muß man eben reden - vorher !


Zitat:
Zitat von hoppe Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von Smigel Beitrag anzeigen
@ hoppe: Immer nur die Ruhe. Warum spuckst Du denn so Gift und Galle?

Verträgst Du keine anderen Meinungen? Während Du mit negativ besetzten Begriffen bis hin zur "Kohlemacherei" um Dich wirfst, versuchen andere den Vertrag - den ich ebenso wie Du für Humbug halte! - zu verstehen bzw. den ECHTEN Sinn dahinter rauszulesen. Der SB will wie jeder andere auch Frieden haben. Über den eingeschlagenen Weg des SB kann man diskutieren - ihm jedoch nur Negatives zu unterstellen halte ich für etwas übertrieben.

Hast Du heute einen schlechten Tag (ernstgemeinte Frage)?


LG

Dennis
Hääää büdde?
Ne du, ich bin da nur ein wenig ernster bei der Sache als in anderen Threads die eher leicht und beschwingt sind, Nordisch by Nation halt.
Ich bin nun mal nicht immer der "Blümchenschreiber"


Gruß zurück

@Kyralina, ein Pferd was zb webt ist keine Gefahr für ein anderes Pferd welches nciht webt. Schläger will keiner, das ist doch klar. Aber es kann immer mal dazu kommen, daß ein Pferd halt ein anderes nicht mag. Und dann muss man als Hofbeis halt ragieren udn Möglichkeiten anbieten.
Mal dumm gefragt: welche denn? Sich einen Paddock aus den Rippen schneiden? Was zupachten und mal flott einzäunen, was ja auch erst mal Sache des SB ist? Weiter laufen um das total unvertrgliche Tier raus zu bringen? Ggf. regelmäßiger Ärger unter den Einstellern weil das auch am Putzplatz ein Problem ist? und in der Reitbahn?

Man muß garnichts .. vor allem wenn die Möglichkeiten ggf. nicht so einfach da sind ... naja doch, sterben muß man irgendwann, das lsst sich nicht vermeiden

Man kann für solche Fälle vorsehen ... und was machst du dann wenn der Neueinsteller dich täglich damit nervt, das er nicht will das sein Pferd alleine steht und das da ein anderes Pferd dazu MUß ? Kaufst du eines damit der Gesellschaft hat weil sich die anderen Einsteller ggf. weigern?

Also ganz ehrlich: ich käme nie auf die Idee einen eigenenStall zu haben und Einsteller zu nehmen ... mir ist der Kindergarten da vom zuhören oft schon zu viel, da will ich echt nicht tauschen. Wir wissen ja nun nicht welche Möglichkeiten der Stall hier überhaupt bietet, ggf ist er sehr klein, platzmäßig beschränkt oder sonstwas. Da kann sich ein SB nun mal nicht generell in alle Richtungen verbiegen ...
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