26.02.2008, 11:10
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Eltern verschenken Pferde einfach! Wie ist die rechtliche Lage? Beitrag #1
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Rennsemmel
Registriert seit: 06.03.2005
Ort: Gummersbach
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Hallo zusammen,
Fange mal von vorne an, vor ca. 3 Jahren haben die Eltern meiner Freundin einfach ihr Pferd verschenkt(da es nicht mehr für Tuniere usw. einsetzbar war und nur noch Freizeitmäßig geritten werden dürfte). Meine Freundin war damals 18 Jahre alt. Mit den Leuten, die ihr Pferd mitnahmen, wurde kein Vertrag abgeschlossen, dass ihnen das Pferd geschenkt wurde, sie haben lediglich den Equidenpass mitgenommen, ansonsten nichts unterschrieben, noch erhalten. Jetzt hat meine Freundin vor einigen Tagen den Eigentumsnachweis in einem Ordner gefunden, den haben die neuen Besitzer damals nicht bekommen(vergessen oder so, das weiß ich nicht)! Da meine Freundin immernoch sehr an ihrem (früheren)Pferd hängt, möchte sie das Pferd natürlich jetzt wieder haben, da es ja keine Verträge gibt und die neuen Besitzer ja keinen besitznachweis haben. Ich bin mir nur nicht so sicher, ob so etwas nicht auch verjährt? Habe ihr sowieso gesagt, bevor sie irgendetwas macht, soll sie sich erst bei irgendeinem Anwalt telefonisch Rat zu dieser Sache holen.
Vielleicht könnt ihr ja auch etwas zu der rechtlichen Lage sagen? Wäre euch sehr dankbar, möchte nicht, dass meine Freundin sich da in irgendetwas verrennt!
Danke schonmal...
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26.02.2008, 11:40
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Eltern verschenken Pferde einfach! Wie ist die rechtliche Lage? Beitrag #2
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Account noch nicht per eMail bestätigt
Registriert seit: 23.11.2005
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Auf wen ist denn eigentlich die Besitzurkunde ausgestellt? Auf die Eltern Deiner Freundin oder auf sie selber?
Mal ganz abgesehen von der rechtlichen Seite, halte ich es für moralisch doch etwas befremdlich nach nunmehr drei Jahre ein Pferd wieder zurückzuverlangen, auch wenn die Liebe zu diesen speziellen Pferd noch sehr ausgeprägt ist. Man sollte bedenken das eventuell auch die neuen Besitzer das Pferd mittlerweile ins Herz geschlossen haben.
Ich persönlich würde erst mal das Gespräch mit den neuen Besitzer suchen und ausloten wie deren persönliches Verhältnis zum Pferd aussieht. Vielleicht kommt man ja zu einer Einigung.
Gruß Alex
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26.02.2008, 11:58
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Eltern verschenken Pferde einfach! Wie ist die rechtliche Lage? Beitrag #3
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Gnadenbrotpferd
Registriert seit: 26.01.2005
Ort: Hannover
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Also rechtlich gesehen ist eine Schenkung ein rechtsgültiges Geschäft.
Schwierig wird es hier nur, weil man sich tatsächlich fragen muss, ob die Eltern das Pferd der Tochter hätten verschenken dürfen.
War das damals ok, sprich, waren die Elter auch Eigentümer des Pferdes, ist das Eigentum auch rechtlich gesehen an den Beschenkten über gegangen. Eine Schenkung kann nur innerhalb eines Jahres (§ 532 BGB) widerufen werden, wenn sich der Beschenkte einer schweren Verfehlung gegenüber dem Schenker oder dessen nahen Angehörigen (Undankbarkeit) schuldig gemacht hat. (§ 530 Abs. 1 BGB).
Aber moralisch gesehen finde ich es auch wirklich verwerflich, sich soetwas drei (!) Jahre später zu überlegen, Eigentumsnachweis hin oder her.
Zumal ein Eigentumsnachweis eines Pferdes auch nicht mit der Eigentums-Legitimation zu vergleichen ist, die man z.B. mit einem Fahrzeugbrief für ein Auto hat.
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26.02.2008, 12:00
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Eltern verschenken Pferde einfach! Wie ist die rechtliche Lage? Beitrag #4
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~~ Total anders !!! ~~
Registriert seit: 06.05.2005
Ort: NRW
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Hallo,
mich würde nun (rechtliche Lage hin oder her) erstmal interessieren, warum deine Freundin JETZT auf einmal, "nur" weil sie die Urkunde wiedergefunden hat das Pferd wieder haben will.
Mit welchem Recht (moralisch gesehen) nimmt sie sich raus, dies in Erwägung zu ziehen ???
Man sollte bedenken, dass der Verkauf bzw. nennen wir es mal "Übergabe" vor 3 Jahren geschehen ist und nicht etwa vor ein paar Wochen.
Für mich persönlich hört es sich nun auf den 1. Blick so an, als hätte deine Freundin gerne wieder ein Pferd (vielleicht fehlen ihr sogar die finanziellen Mittel eines Kaufpreises) ... hat nun die Urkunde gefunden mit dem Hintergedanken möglichst günstig, sprich umsonst das Pferd wiederzuholen.
Wenn ich da falsch liege, dann berichtige mich bitte, bzw. erkläre uns erstmal wie es überhaupt dazu gekommen ist, dass das Pferd gegen den Willen der 18 jährigen Tochter verschenkt wurde, wer denn nun Besitzer war zu diesem Zeitpunkt (Eltern oder deine Freundin), warum sie nun plötzlich das Pferd nach 3 Jahren zurück will, welches sich wahrscheinlich gut eingelebt hat und den neuen Besitzern ans Herz gewachsen ist, ob Kontakt zu den jetzigen Besitzern und dem Pferd besteht, oder vielleicht sogar in Erfahrung gebracht wurde, dass das Pferd verkauft werden soll und deine Freundin es haben will, aber den Preis nicht zahlen kann und versucht auf einem anderen Weg an das Pferd zu kommen .... und und und
Man kann jetzt natürlich noch weitere Spekulationen aufführen, aber ich denke dies hilft zum Ersten nicht weiter und dazu kann man auch böse mit gewissen Sachen deiner Freundin auf die Füße treten, trotzdem wollte ich es mal loswerden, da sich dieser Fall ja schon komisch anhört.
Um hierzu was Genaueres sagen zu können, müßte man doch mehr Hintergrundinformationen bekommen.
Wäre ganz gut, wenn du mal versuchen würdest alles genauer zu erklären, denn so kann man wohl kaum was dazu sagen.
Liebe Grüße
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26.02.2008, 12:22
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Eltern verschenken Pferde einfach! Wie ist die rechtliche Lage? Beitrag #5
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Moderator Power-Mod Lexikon
Registriert seit: 11.12.2003
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Das Pferd ist rechtmäßig beim neuen Eigentümer und wird dort verbleiben. Deine Freundin kann lediglich eine zivilrechtliche Schadensersatzklage gegen ihre Eltern anstrengen. Den neuen Eigentümer sollte sie schleunigst die Papiere zukommen lassen, da der Eigentümer ein Recht auf die Papiere hat und nicht die Papiere den Eigentümer festlegen (s. Urkundenwanderung).
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26.02.2008, 12:25
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Eltern verschenken Pferde einfach! Wie ist die rechtliche Lage? Beitrag #6
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Androide
Registriert seit: 25.11.2004
Ort: Ostfriesland
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Natürlich wurde ein vertrag geschlossen, nämlich ein mündlicher. Und der ist genauso gültig, wie ein schriftlicher.
Deine Freundin in meinen Augen hat keine Chance das Pferd zu bekommen.
Die Eigentumsurkunde sagt nicht aus, wer Eigentümer ist. Allerhöchstens vor Gericht, falls der Fall sehr unklar wäre, könnte diese den Ausschlag geben, wem das Pferd zugesprochen wird.
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