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Alt 21.05.2007, 09:52   Gesetzliche Regelungen zu Haftung / Fahrlässigkeit etc... Beitrag #31
Smigel
ein toller Typ
Power-User / Versicherungsexperte
 
Benutzerbild von Smigel
 Threadersteller 
 
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: Haiger
Zitat:
ich habe da mal ne frage...
meine pferde steht im winter immer gemeinsam mit 10 weiteren pferden auf einer gemeinsamen koppel
jedoch stehen sie seit ca 2 wochen nur noch mit 1 pferd auf einer koppel nur hat dieses 1 pferd eine verletzung die operativ behandelt werden muss muss ich dafür haften??

Sofern eines deiner Pferde den Schaden verursacht hat: Ja. Ansonsten: Nein.

Eigentlich ganz simpel, oder?

Gruß

Dennis
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Alt 13.07.2007, 23:58   Gesetzliche Regelungen zu Haftung / Fahrlässigkeit etc... Beitrag #32
Sonnenblume44
Fohlen
 
Registriert seit: 31.07.2006
Ort: NRW
Hallo,

ich weiß nicht genau, ob ich mit meiner Frage hier richtig bin...

Es geht um folgendes: Die Weiden des Stalles, an dem mein Pferd (in VP)steht, sind zum größten Teil mit Jakobskreuzkraut und teilweise mit Adlerfarn bewachsen, beides wird von einigen Pferden (auch von meinem) gefressen, da nur noch wenig Gras vorhanden ist. Die nicht verseuchten Weiden sind Heuwiesen und daher zur Beweidung nicht freigegeben.
Ich habe das zur Zeit blühende Kraut auf der Weide, auf der mein Pferd steht, ausgezogen und von der Weide entfernt, allerdings sind so viele Jungpflanzen im Anmarsch, daß ein komplettes Ausreißen unmöglich ist.

Der SB wollte zunächst nicht glauben, daß diese Pflanzen giftig sind, einige Tage später erklärte er dann, er kenne diese Pflanzen nicht und wußte daher nichts von der Giftigkeit, an die er aber inzwischen glaubt. Pferdebesitzer, die schon länger als ich am Stall sind, haben mir erzählt, daß es diese Diskussion mit dem SB schon seit Jahren gibt. Leider hat er aber bis jetzt nichts unternommen, um diese Gefahr zu beseitigen, obwohl ich ihm einen Ausdruck von der Landwirtschaftskammer zum Thema Jakobskreuzkraut gegeben habe, in dem auch die Bekämpfung beschrieben wird.

Sollte es zu Vergiftungen kommen, die eine TA-Behandlung erfordern, oder noch schlimmer zum Tod eines Pferdes führen, wer haftet dann?
Der SB, der die Pferde wissentlich auf Weiden mit starkem Giftpflanzenbewuchs stellt, oder wir selber, weil wir ja auch von der Gefahr wissen?

Gibt es irgendwelche rechtlichen Grundlagen, die den SB zwingen, die Gefahr zu beseitigen, oder bleibt uns nur der Stallwechsel?

Wäre in diesem Falle eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Gruß, Sonnenblume44
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Alt 05.09.2007, 17:08   Gesetzliche Regelungen zu Haftung / Fahrlässigkeit etc... Beitrag #33
Smigel
ein toller Typ
Power-User / Versicherungsexperte
 
Benutzerbild von Smigel
 Threadersteller 
 
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: Haiger
Zitat:
Sollte es zu Vergiftungen kommen, die eine TA-Behandlung erfordern, oder noch schlimmer zum Tod eines Pferdes führen, wer haftet dann?
Der SB, der die Pferde wissentlich auf Weiden mit starkem Giftpflanzenbewuchs stellt, oder wir selber, weil wir ja auch von der Gefahr wissen?
Ich würde mal 50/50 vermuten - aber wie gesagt: VERMUTEN. Ich nix Jurist.


Zitat:
Gibt es irgendwelche rechtlichen Grundlagen, die den SB zwingen, die Gefahr zu beseitigen, oder bleibt uns nur der Stallwechsel?

Ich denke nein. Höchstens eine schriftliche Fristsetzung in Verbindung mit dem Hinweis, dass man sich ansonsten einen neuen Stall sucht.


Zitat:
Wäre in diesem Falle eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Auch da muss ich passen. Also s.o.: Frist setzen und sich schon mal ggfs. nach einem neuen Stall umsehen. Denn wenn das Pferd mal tot auf der Weide liegt, ist es zu spät.

Gruß

Dennis
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Alt 08.09.2007, 11:31   Gesetzliche Regelungen zu Haftung / Fahrlässigkeit etc... Beitrag #34
Sonnenblume44
Fohlen
 
Registriert seit: 31.07.2006
Ort: NRW
Hallo Dennis,

danke für Deine Antwort. Inzwischen hat sich das Thema an diesem Stall erledigt, einige Pferdebesitzer (ich natürlich auch) sind gegangen, da sich auch nach mehrfacher Aufforderung, die Weiden in einen ordentlichen Zustand zu versetzen, nichts getan hat.
Ich kann nur hoffen, daß mein Pferd in der Zwischenzeit nicht soviel JKK und Adlerfarn gefressen hat, das womöglich noch irgendwelche "Spätschäden" auftreten...

Gruß, Sonnenblume
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Alt 23.09.2007, 08:52   Gesetzliche Regelungen zu Haftung / Fahrlässigkeit etc... Beitrag #35
Pferde-Bande
Pferde-Bande
 
Benutzerbild von Pferde-Bande
 
Registriert seit: 20.04.2006
Mir ist da letzte Woche was passiert, was mich zum Nachdenken gebracht hat.

Ich wollte mit meinem Wallach ins Gelände und kam an einem Hof mit nem Jagdhund vorbei.
Der lief frei rum und als er mein Hoppa gesehen hat sprang er auf die Straße und bellte immer um uns rum.
Mein Wallach blieb ganz ruhig stehn.
Hätte ich aber meine Stute an diesem Tag geritten, hätte sie den Hund getreten.

Wer müßte in diesem Fall zahlen, wenn der Hund durch einen Tritt meines Pferdes verletzt wird? Der Besitzer, weil der Hund einfach auf die Straße lief oder ich, weil mein Pferd nach ihm getreten hat?

Der Hund hörte nicht mehr auf das, was ihm der Besitzer sagte. Der sprang die ganze Zeit um uns rum und machte Terror.
Von meiner Stute weiß ich, daß die nie so ruhig bleiben würde. Die würde ihm einen Tritt versetzen.
Ich mußte mit meinem Wallach in den Hof reiten, damit der Hund von der Straße weg war.
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Alt 23.09.2007, 09:52   Gesetzliche Regelungen zu Haftung / Fahrlässigkeit etc... Beitrag #36
Zuckerrübe
Hoppi & Kata
 
Benutzerbild von Zuckerrübe
 
Registriert seit: 06.01.2007
Ort: Bremen
Bilder: 41
Wenn der Hund frei rumlief und das eigene Grundstück verlassen hat, da der Besitzer das "Tor" aufgelassen hat, wird er zumindest den größten Teil selber zahlen dürfen. Auich wenn er ohne Leine spazieren geht. Bei Tier gegen Tier ist allerdings oft eine mitschuld möglich...aber dafür ist dann ja die Tierhalterhaftpflicht da.
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