Hallo,
ich weiß nicht genau, ob ich mit meiner Frage hier richtig bin...
Es geht um folgendes: Die Weiden des Stalles, an dem mein Pferd (in VP)steht, sind zum größten Teil mit
Jakobskreuzkraut und teilweise mit Adlerfarn bewachsen, beides wird von einigen Pferden (auch von meinem) gefressen, da nur noch wenig Gras vorhanden ist. Die nicht verseuchten Weiden sind Heuwiesen und daher zur Beweidung nicht freigegeben.
Ich habe das zur Zeit blühende Kraut auf der Weide, auf der mein Pferd steht, ausgezogen und von der Weide entfernt, allerdings sind so viele Jungpflanzen im Anmarsch, daß ein komplettes Ausreißen unmöglich ist.
Der
SB wollte zunächst nicht glauben, daß diese Pflanzen giftig sind, einige Tage später erklärte er dann, er kenne diese Pflanzen nicht und wußte daher nichts von der Giftigkeit, an die er aber inzwischen glaubt. Pferdebesitzer, die schon länger als ich am Stall sind, haben mir erzählt, daß es diese Diskussion mit dem
SB schon seit Jahren gibt. Leider hat er aber bis jetzt nichts unternommen, um diese Gefahr zu beseitigen, obwohl ich ihm einen Ausdruck von der Landwirtschaftskammer zum Thema
Jakobskreuzkraut gegeben habe, in dem auch die Bekämpfung beschrieben wird.
Sollte es zu Vergiftungen kommen, die eine
TA-Behandlung erfordern, oder noch schlimmer zum Tod eines Pferdes führen, wer haftet dann?
Der
SB, der die Pferde wissentlich auf Weiden mit starkem Giftpflanzenbewuchs stellt, oder wir selber, weil wir ja auch von der Gefahr wissen?
Gibt es irgendwelche rechtlichen Grundlagen, die den
SB zwingen, die Gefahr zu beseitigen, oder bleibt uns nur der Stallwechsel?
Wäre in diesem Falle eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?
Gruß, Sonnenblume44