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Antwort
Alt 15.10.2007, 21:16   Gesetzliche Regelungen zu Haftung / Fahrlässigkeit etc... Beitrag #37
dawinchen
Flevo
 
Benutzerbild von dawinchen
 
Registriert seit: 26.02.2007
hallo

hätte mal eine frage. meine stute stand mit zwei anderen pferden auf der wiese, jetzt wurde sie getreten und hatte eine riesige kopfwunde. ich denke das die eine stute ein welsh cob sie getreten hat da die welsh stute neu war. die andere stute ist ein jährling und steht schon seit fünf monaten mit meiner stute zusammen. leider hat niemand den unfall gesehen und die besi von der welsh stute hat keine versicherung. wer haftet jetzt? ich wußte nicht das die welsh stute nicht versichert ist. müsste sie dann 50% von den kosten tragen? hoffe auf eine antwort. grüße claudia
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Alt 16.10.2007, 14:07   Gesetzliche Regelungen zu Haftung / Fahrlässigkeit etc... Beitrag #38
Smigel
ein toller Typ
Power-User / Versicherungsexperte
 
Benutzerbild von Smigel
 Threadersteller 
 
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: Haiger
Wenn einerseits nachweisbar ist, das Dein Pferd von einem anderen Pferd verletzt wurde, gleichzeitig aber NICHT nachweisbar ist, welches Pferd es nun war, dann haften die Besitzer aller anwesenden Pferde gesamtschuldnerisch.

Allerdings bekommst Du bei Koppel-Unfällen in den meisten Fällen nur 50% des Schadens ersetzt, weil Du das Risiko von Verletzungen bewusst in Kauf nimmst (es ist ja allgemein bekannt, dass sich Pferde durchaus schon mal gegenseitig einen verbraten).

Deine Rechnung sähe also - im Regelfall - so aus: Du 50%, die andern beiden Besis jeweils 25 % = 100%. Sollte das eine Pferd nicht versichert sein, dann kann Dir das herzlich egal sein. Forder das Geld halt vom Besi selbst ein. Selbst Schuld, wer sich nicht versichert...

Gruß

Dennis
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Alt 13.11.2007, 14:13   Gesetzliche Regelungen zu Haftung / Fahrlässigkeit etc... Beitrag #39
majatuk
Fohlen
 
Registriert seit: 02.07.2007
Sattel kaputt

Hallo Dennis,

ich hab das Gefühl du hast echt Ahnung von der Sache, deswegen hätte ich jetzt auch ein Frägchen an dich.

Meine RB hat meinen tollen Dressursattel ohne Gurt auf dem Pferd liegen lassen. Da ich mein Pferd kenne, sagte ich ihr schon ein paar mal, "bitte lass den Sattel niemals unbeaufsichtigt auf dem Pferd liegen, der fliegt ganz schnell runter!" (sie ist übrigens 35 Jahre) Tja, kaum gesagt, schon liegt er im Dreck und ist natürlich kaputt. Die Reperatur kostet laut Sattler 400 Euro.
Zahlt das denn die Haftpflichtversicherung von meiner RB?

In deinem vorherigen Artikel sagtest du was, dass geliehen usw. Sachen nicht versichert sind...?

Würde mich über eine Antwort freuen...

Gruß
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Alt 13.11.2007, 14:59   Gesetzliche Regelungen zu Haftung / Fahrlässigkeit etc... Beitrag #40
Smigel
ein toller Typ
Power-User / Versicherungsexperte
 
Benutzerbild von Smigel
 Threadersteller 
 
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: Haiger
Hallo Majatuk,

durch den (stillschweigenden) Haftungsauschluss hast Du bei solchen Dingen leider gelitten.

Außer, außer, außer - kleine Ausnahme - wenn die RB grob fahrlässig handelt. Und das würde ich in Deinem Fall mal einfach behaupten. In dem Moment haftet sie trotz Haftungsausschluss - und im Regelfall greift dann auch die Haftpflichtversicherung. Kleines "Aber": Sie (die RB9 ist nur zum Ersatz des ZEITWERTES verpflichtet, dementsprechend wird die Leistung der Versicherung auch ausfallen.

Die Schadenmeldung muss also unbedingt WAHRHEITSGEMÄSS ausgefüllt werden. Die RB muss also ihre eigene Blödheit sehr deutlich darstellen, damit der Sachbearbeiter auch nachvollziehen kann, dass es ein grob fahrlässiges Handeln war. Also nix mit "ich hab das aber nicht gewollt" oder "ich hab nur EINE Sekunde weggeguckt, ganz ehrlich" oder sonstige cleveren Formulierungen.

Alles klar?

Gruß

Dennis
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Alt 18.11.2007, 20:41   Gesetzliche Regelungen zu Haftung / Fahrlässigkeit etc... Beitrag #41
tani
Zwiebi + Kid`s
 
Benutzerbild von tani
 
Registriert seit: 03.04.2005
Ort: 45525 Hattingen
Hi,

ich hab da auch mal eine Frage. Auf meinen Pferden reitet seit einigen Jahren, allerdings unentgeldlich, eine Freundin nebst Ihren beiden Töchtern.
Ich hätte zwar gerne eine Kostenbeteiligung, sie meint aber sie kann es leider nicht bezahlen. ( Lehrerin, volle Stelle Gymnasium, eigenes Haus) Wie sieht es aus, wenn Ihr oder Ihren Kindern meine teuren Markensättel oder andere Sachen von mir kaputtgehen? Oder wenn mein Pferd, dem genau das schon mehrfach passiert ist, eine Tür aushängt, die dann kaputt ist. Diesmal ist dabei dem Pferd nichts passiert, das kann aber auch mal vorkommen , zumal diese Tür direkt neben der Putzstelle des Pferdes ist. Wenn die Tür zu ist, dann kann nichts passieren, ist die Tür offen besteht diese Möglichkeit.
Bin immer ich dann die Blöde, die für alles aufzukommen hat oder kann ich dann auch mal Ihre Haftpflicht in Anspruch nehmen, z.B. wenn ich eine Stallordnung aufhänge, wo genau beschrieben ist, was zu unterbleiben hat.
Wie steht Sie in der Haftung, gar nicht, anteilig?

L.G. Tanja
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Alt 19.11.2007, 15:33   Gesetzliche Regelungen zu Haftung / Fahrlässigkeit etc... Beitrag #42
thk5
Moderator
 
Benutzerbild von thk5
 
Registriert seit: 11.12.2003
Rein rechtlich handelt es sich um eine Leihe, da unentgeldlich. Dabei sind jetzt mehrere Fälle zu trennen:
1. Defekt durch Verschleiß: Die Haftung ist durch BGB ausgeschlossen
2. Defekt durch grobe Fahrlässigkeit der Frau: volle Haftung
3. Defekt durch grobe Fahrlässigkeit der Kinder: Wie alt sind die Kinder?
4. Defekt durch einfache Fahrlässigkeit der Frau: keine Haftung, Fremdschaden Tierhalterhaftpflicht
5. Defekt durch dein Pferd: Tierhalterhaftpflicht, außer dein Eigenschaden.
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