Hallo,
ich hab da mal eine Frage und zwar geht es darum ob ich jemanden Haftbarmachen kann, wennn der fall xy eintritt unter anderem den Stallbesitzer.
Dazu muss ich jetzt weiter ausholen.
Mein Pferd kam heute aus der Klinik zurück, es wurde operiert und hat am Kopf noch Wunden die vernäht sind, und deren Nähte gestern teilweise nochmal erneuert wurden. Prinzipiell hängt davon einiges Ab ob das so verheilt, wie es wünschenswert wäre.
Die Klinik hat gesagt, es wäre kein Ding, wenn sie sofort wieder in den
OS kommt, so lange da die übliche Ruhe herscht, also normale Rangeleien oder mal Kopf anhauen ist völlig ok, nur stundenlanges Gerennne ist halt Kontraproduktiv, weil sie noch starke Medikamente bekommt.
Jetzt war sie grade mal 15 Minuten drin klar gabs da anfangs dannn auch einen Kurzen Galopp zur begrüßung und soweiter, aber alles im Rahmen.
Ich war kurz weg um Hänger weg zu bringen und komme wieder regen sich die 2 Pferde völlig auf.
Springt da der Sohn einer Anwohnerin, handelt sich um einen Aussiedlerhof, wo auch einige Wohnhäuser sind, trampolin im Garten nebean und die Pferde galoppieren geisteskrank auf und ab.
Das hatten wir jetzt schon mindestens 2x einmal davon bei Schnee und Eis, die Pferde regen sich auf und Galoppieren, sind auch alle Beschlagen, also auch schon daher ein großes Gefahrenpotential. Das ging so weit das mein Pferd 2 Decken durchgeschwitzt hat, und da reden wir dann nicht mehr von 5 Minuten galoppieren. Darauf hin wurde vereinbart, das bei schnee das springen komplett untersagt ist.
Grunsätzlich gings mir jetzt darum das man die Leute schon mehrfach darauf hingewiesen hat, dass das gefährlich ist.
Jetzt ist ja wieder aufgetaut.
Der ist heute Trampolin gesprungen und mein pferd hat sich die Frisch operierten Kopf gleich mal an der Eisenstange, angeknallt, so übel das wir dachten, dass alles wieder aufgeplatzt ist und wir die 200km zurück in die Klink fahren können. Wobei das auch gefährlich wird, wenn die da eine dementsprecchende Stelle Treffen können die sich da das genick Brechen.
Ich habe den Jungen gebeten aufzuhören, die Situation geschildert, dass sie frisch operiert ist und das da giftig ist. Im Oktober wars ja auch kein Ding da waren die Blätter noch da und dann haben die Pferde das nicht gesehen. War auch durchaus kompromissbereit und habe gesagt, wenn Pferd nicht da ist, wenn sie ruhig steht habe ich kein Problem wenn er 3 Stunden am stück springt. aber wenn die Galoppieren möge er das doch bitte einstellen.
Seitens der Leute kam keinerlei einsicht.
Mit hängen und würgen konnten wir sie zu einer 2Tägigen springpause überreden, das kam mir aber auch nur halbherzig versprochen rüber. Und in 2 Tagen heilt die sache mit sicherheit nicht.
Und man hat argumentiert das wäre jetzt 10 jahre gut gegangen und was weis ich was. Allerdings waren die PFerde schon vor denen da.
Und wenn ich auf einen Reithof ziehe, weis ich ja das da Pferde leben und das ich da rücksicht nehmen muss. Und ein stall ist ja nunmal auch kein Spielplatz.Und von einem 16 jährigen Jungen kann ich erwarten, dass er erkennt wenn die Pferde da rumgaloppieren, dass die Schiss haben und das er Rücksicht nimmt.
Der stallchef ist leider nicht dagewesen, die verantwortliche fühl sich nicht verantwortlich.
MOrgen wenn er zurück ist, werden wir ihn in kenntniss setzen, dass das so nicht geht und ihn um eine Lösung bitten.
Jertzt meine Frage, wenn der wieder da ist und das nicht unterbindet und die aber über die Gefahren in Kenntniss gesetzt sind.
Und es Passiert was, wen kann ich dann haftbar machen? Den stallbesitzer? Die Eltern des jungen? Eigentlich ist das ja grob Fahrlässig und die Führsorgeplicht verletzt!
Wir reden da dann nicht über 3 euro sonder 4 stellige summen und davon keine niederen.
Ach ja und umstellen geht wegen dem Beschlag auch nicht.