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Antwort
Alt 09.12.2011, 09:51   Gesetzliche Regelungen zu Haftung / Fahrlässigkeit etc... Beitrag #463
Smigel
ein toller Typ
Power-User / Versicherungsexperte
 
Benutzerbild von Smigel
 Threadersteller 
 
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: Haiger
Bevor das wieder in 26 Beiträgen mit 327 Meinungen endet: Ab zur Polizei.

Du bist hier zwar "Schuld" bzw. haftest für das Verhalten Deines Pferdes, aber die "Flucht" des Fahrers ist etwas, was gewaltig nach Fahrerflucht und unterlassene Hilfeleistung riecht. Der Fahrer hatte sicherlich Schiss, dass er Schuld sein könne und hat sich feige aus dem Staub gemacht. Da würde ich - soferne s dazu kommt - voll drauf einhacken und (versuchen) die Sache soweit treiben, dass er am Ende als der alleinig Schuldige da steht. Grober Keil auf groben Klotz.

LG


Dennis
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Folgende 2 Benutzer finden den Beitrag von Smigel hilfreich:
Brinja, Dorte
Alt 03.03.2012, 21:33   Gesetzliche Regelungen zu Haftung / Fahrlässigkeit etc... Beitrag #464
MontanaSky
Erst-Pferdebesitzer
 
Benutzerbild von MontanaSky
 
Registriert seit: 19.02.2008
Ort: LK Karlsruhe
Blog-Einträge: 12
Hallo,
ich hab da mal eine Frage und zwar geht es darum ob ich jemanden Haftbarmachen kann, wennn der fall xy eintritt unter anderem den Stallbesitzer.
Dazu muss ich jetzt weiter ausholen.

Mein Pferd kam heute aus der Klinik zurück, es wurde operiert und hat am Kopf noch Wunden die vernäht sind, und deren Nähte gestern teilweise nochmal erneuert wurden. Prinzipiell hängt davon einiges Ab ob das so verheilt, wie es wünschenswert wäre.
Die Klinik hat gesagt, es wäre kein Ding, wenn sie sofort wieder in den OS kommt, so lange da die übliche Ruhe herscht, also normale Rangeleien oder mal Kopf anhauen ist völlig ok, nur stundenlanges Gerennne ist halt Kontraproduktiv, weil sie noch starke Medikamente bekommt.

Jetzt war sie grade mal 15 Minuten drin klar gabs da anfangs dannn auch einen Kurzen Galopp zur begrüßung und soweiter, aber alles im Rahmen.
Ich war kurz weg um Hänger weg zu bringen und komme wieder regen sich die 2 Pferde völlig auf.
Springt da der Sohn einer Anwohnerin, handelt sich um einen Aussiedlerhof, wo auch einige Wohnhäuser sind, trampolin im Garten nebean und die Pferde galoppieren geisteskrank auf und ab.
Das hatten wir jetzt schon mindestens 2x einmal davon bei Schnee und Eis, die Pferde regen sich auf und Galoppieren, sind auch alle Beschlagen, also auch schon daher ein großes Gefahrenpotential. Das ging so weit das mein Pferd 2 Decken durchgeschwitzt hat, und da reden wir dann nicht mehr von 5 Minuten galoppieren. Darauf hin wurde vereinbart, das bei schnee das springen komplett untersagt ist.
Grunsätzlich gings mir jetzt darum das man die Leute schon mehrfach darauf hingewiesen hat, dass das gefährlich ist.


Jetzt ist ja wieder aufgetaut.
Der ist heute Trampolin gesprungen und mein pferd hat sich die Frisch operierten Kopf gleich mal an der Eisenstange, angeknallt, so übel das wir dachten, dass alles wieder aufgeplatzt ist und wir die 200km zurück in die Klink fahren können. Wobei das auch gefährlich wird, wenn die da eine dementsprecchende Stelle Treffen können die sich da das genick Brechen.

Ich habe den Jungen gebeten aufzuhören, die Situation geschildert, dass sie frisch operiert ist und das da giftig ist. Im Oktober wars ja auch kein Ding da waren die Blätter noch da und dann haben die Pferde das nicht gesehen. War auch durchaus kompromissbereit und habe gesagt, wenn Pferd nicht da ist, wenn sie ruhig steht habe ich kein Problem wenn er 3 Stunden am stück springt. aber wenn die Galoppieren möge er das doch bitte einstellen.
Seitens der Leute kam keinerlei einsicht.
Mit hängen und würgen konnten wir sie zu einer 2Tägigen springpause überreden, das kam mir aber auch nur halbherzig versprochen rüber. Und in 2 Tagen heilt die sache mit sicherheit nicht.
Und man hat argumentiert das wäre jetzt 10 jahre gut gegangen und was weis ich was. Allerdings waren die PFerde schon vor denen da.
Und wenn ich auf einen Reithof ziehe, weis ich ja das da Pferde leben und das ich da rücksicht nehmen muss. Und ein stall ist ja nunmal auch kein Spielplatz.Und von einem 16 jährigen Jungen kann ich erwarten, dass er erkennt wenn die Pferde da rumgaloppieren, dass die Schiss haben und das er Rücksicht nimmt.


Der stallchef ist leider nicht dagewesen, die verantwortliche fühl sich nicht verantwortlich.
MOrgen wenn er zurück ist, werden wir ihn in kenntniss setzen, dass das so nicht geht und ihn um eine Lösung bitten.
Jertzt meine Frage, wenn der wieder da ist und das nicht unterbindet und die aber über die Gefahren in Kenntniss gesetzt sind.
Und es Passiert was, wen kann ich dann haftbar machen? Den stallbesitzer? Die Eltern des jungen? Eigentlich ist das ja grob Fahrlässig und die Führsorgeplicht verletzt!
Wir reden da dann nicht über 3 euro sonder 4 stellige summen und davon keine niederen.


Ach ja und umstellen geht wegen dem Beschlag auch nicht.
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Alt 03.03.2012, 21:41   Gesetzliche Regelungen zu Haftung / Fahrlässigkeit etc... Beitrag #465
botafoc
Sportpferd
 
Registriert seit: 21.09.2007
Zitat:
Zitat von MontanaSky Beitrag anzeigen
Eigentlich ist das ja grob Fahrlässig und die Führsorgeplicht verletzt!
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Alt 03.03.2012, 21:45   Gesetzliche Regelungen zu Haftung / Fahrlässigkeit etc... Beitrag #466
MontanaSky
Erst-Pferdebesitzer
 
Benutzerbild von MontanaSky
 
Registriert seit: 19.02.2008
Ort: LK Karlsruhe
Blog-Einträge: 12
Zitat:
Zitat von botafoc Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von MontanaSky Beitrag anzeigen
Eigentlich ist das ja grob Fahrlässig und die Führsorgeplicht verletzt!
Was soll ich jetzt bitte mit dieser überaus sinnvollen Antwort anfangen?!
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Alt 03.03.2012, 21:54   Gesetzliche Regelungen zu Haftung / Fahrlässigkeit etc... Beitrag #467
gipsyking
Ich will Sommer...
 
Benutzerbild von gipsyking
 
Registriert seit: 15.03.2007
Ort: Sauerland
Bilder: 64
Ich würde sagen, die Nachbarn dürfen rechtlich gesehen Trampolin springen soviel sie wollen. Auch der Stallbesitzer kann ihnen das nicht verbieten.

Die haben keine Fürsorgepflicht für Dein (leider frisch operiertes) Pferd.

Trotzdem gute Besserung.

Wenn der Stallbesitzer der Vermieter der Nachbarwohnung und Eigentümer des Trampolins ist, darf er es womöglich woanders hinstellen, wo es weniger stört.

Aber sonst sehe ich da keine Lösung.
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Alt 03.03.2012, 21:55   Gesetzliche Regelungen zu Haftung / Fahrlässigkeit etc... Beitrag #468
botafoc
Sportpferd
 
Registriert seit: 21.09.2007
Nachdenken.

16 Jährige dürfen ohne Aufsicht der Eltern Trampolin Springen.
Ich finde es auch nicht grob fahrlässig, auf dem eigenen Grundstück Trampolin zu springen.

Ich finde es hingegen ziemlich blauäugig, sein frisch operiertes Pferd in einen Offenstall zu anderen Pferden zu stellen und darauf zu vertrauen, dass das Pferd da nicht rumspringt und kein anderes Pferd an der Naht rumknabbert.
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