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Alt 07.07.2006, 14:05   Gesetzliche Regelungen zu Haftung / Fahrlässigkeit etc... Beitrag #1
Smigel
ein toller Typ
Power-User / Versicherungsexperte
 
Benutzerbild von Smigel
 
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: Haiger
Da hier immer wieder Fragen aufkommen, die vom Grundsatz her mit Haftung etc. zu tun haben, kopiere ich hier mal einen Beitrag ein, den ich selbst vor einiger Zeit in einem anderen Forum gepostet habe.

Gleichen Beitrag habe ich auch schon hier in einem anderen Thread verwendet, aber dort geht er inzwischen unter, weil die Diskussion ein wenig aus dem Ruder gelaufen ist. Also, für alle, die es interessiert, hier nun meine -bewusst salopp formulierten - geistigen Ergüsse :



Zitat:
Ich hole mal etwas aus - vergesst mal einfach, dass es Versicherungen gibt. Gehen wir mal zurück auf das, woher die HAFTPFLICHT überhaupt stammt: Nämlich aus dem BGB, genau genommen die § 823, Absatz 1 u. 2; und § 833, Absatz 1 (Absatz 2 betrifft gewerbliche Tierhaltung, ich blende ihn daher in diesem Beitrag aus).

§ 823 regelt die VERSCHULDENSHAFTUNG, d. h. die Haftung für Schäden, an denen ich SCHULD bin. Jetzt werden einige denken "Wie blöd, ist doch logisch, dass ich Schuld sein muss".... - aber der Unterschied wird gleich noch deutlich.

Wenn ich also SCHULDHAFT das Eigentum oder sonstiges eines Dritten schädige, bin ich zum Schadensersatz verpflichtet - und zwar unbegrenzt!! Machen wir nun einen Sprung zur Haftpflicht-VERSICHERUNG. Wie der Name schon sagt, ist es eine Versicherung gegen den Fall, dass ich jemandem gegenüber HAFTE, sprich: Einen Schaden ersetzen muss.

Jetzt kommt immer wieder das Argument von ganz besonders Cleveren: "Wenn ich etwas fahrlässig mache, dann zahlt die Versicherung aber nicht....." FALSCH! Die Fahrlässigkeit ist quasi die Grundvoraussetzung dafür, dass überhaupt gezahlt wird. Wenn ich ein Glas Rotwein umkippe - ist das fahrlässig - oder anders ausgedrückt: Ein Versehen. Auch bei grober Fahrlässigkeit greift immer noch die Versicherung (aber NUR bei die Haftpflichtversicherung - sonst keine!!). Extrem clevere Personen formulieren in einer Schadensmeldung dann sinngemäß so: " Aber Schuld bin ICH nicht, nöööö.....!" Prima, denn wenn ich nicht Schuld bin, besteht keine PFLICHT zur HAFTUNG (kurz: HAFTPFLICHT), also warum sollte dann die Haftpflicht-VERSICHERUNG greifen....?!?!?

Genau DAS sind dann die Fälle, wo es immer heisst: "Die blöde Versicherung zahlt nicht!" Dazu eines (aus Erfahrung): Wenn eine Haftpflichtversicherung NICHT zahlt, hat das zu 20% folgende Ursache: Es handelt sich um einen Leistungsausschluss. In 80% der Fälle besteht in Wirklichkeit aber garkeine gesetzliche Grundlage, sprich: Keine Haftpflicht. Das widerum bedeutet: Ich bin erst garnicht verpflichtet, den Schaden zu ersetzen - deshalb tut dies die Versicherung auch nicht. Das ist sogar POSITIV, denn: Wenn ich auf Zahlung verklagt werde, zieht die Haftpflichtversicherung sogar zur Abwehr der unberechtigten Ansprüche für mich vor Gericht (für alle, die es wissen wollen: Dan nennt man den "passiven Rechtsschutz").

Zwei Beispiele dazu:

a) Ein "echter" Leistungsausschluss: Ich beschädige eine geliehene CD - der Versicherer zahlt nicht. Denn: Gemietete, geliehene oder gepachtete Dinge sind nicht versichert. Ganz nebenbei: Die ersten Versicherer gehen inzwischen dazu über, diese Dinge mitzuversichern. Ich prognostiziere, dass sich dieser Trend fortsetzen und damit dieser Ausschluss so langsam in der Versenkung verschwinden wird. Allerdings erwarte ich dafür auch Beitragsanpassungen in den nächsten 5 Jahren von ca. 10 - 15 %.

b) Ein "Ausschluss" aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlage: Ich helfe einem Bekannten beim Umzug und schleppe einen Fernseher die Treppe hoch. Das Ding fällt mir runter und kommt in 1000 Teilen unten an. Der Versicherer zahlt nicht. Wieso? Ganz einfach: Es besteht keine gesetzliche Grundlage für eine Forderung! Der Gesetzgeber hat denjenigen, der jemand anders selbstlos (also ohne Bezahlung) hilft, unter besonderen Schutz gestellt und sagt, dass bei sogenannten "Gefälligkeitshandlungen" keine Schadensersatzpflicht besteht. Erst ab GROBER Fahrlässigkeit (ich jongliere mit dem Fernseher auf der Treppe) muss ich doch für den Schaden grade stehen. Wenn er mir aber einfach nur versehentlich aus der Hand rutscht - muss der Besitzer den Schaden selbst tragen, denn er hat keinen Anspruch gegen mich. Selbst wenn er mich verklagt, wird er dabei auf Granit beissen.

Ich weiß, ich weiß - jetzt kommt gleich der Erste und sagt: "Ich kenne einen, der kennt einen, da hat die Versicherung bezahlt!" RICHTIG, es gibt einige Versicherer, die - obwohl dafür keine rechtliche Grundlage besteht - in solchen Fällen trotzdem leisten. Dies ist eine Leistungserweiterung (also über den gestzlichen Rahmen hinaus) und auch in die Prämie mit einkalkuliert. Man hat dies insbesondere bei solchen Fällen gemacht, weil Gefälligkeitshandlungen meist im Freundes- und Bekanntenkreis stattfinden und man sich aus moralischen Gründen verpflichtet fühlt, den Schaden trotzdem zu zahlen. Also war es eine logische Konsequenz, dass die Versicherer auf die Kundenwünsche eingingen und das Ganze inzwischen mitversichern (aber nicht alle!). Aber wie gesagt: Dafür muss man - logischerweise - etwas mehr bezahlen.

Fortsetzung unten...

Geändert von Smigel (17.08.2006 um 16:55 Uhr)
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Alt 07.07.2006, 14:05   Gesetzliche Regelungen zu Haftung / Fahrlässigkeit etc... Beitrag #2
Smigel
ein toller Typ
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Registriert seit: 28.06.2006
Ort: Haiger
Und weiter...


Zitat:
Soweit alles Komprente?

Zurück zum Anfang: Ich sprach vom § 833 - der regelt die sogenannte GEFÄHRDUNGSHAFTUNG. Die Gefährdungshaftung ist sehr viel schärfer geregelt als die Verschuldenshaftung. Denn hier muss ich noch nicht mal Schuld sein - und kann trotzdem richtig böse zur Kasse gebeten werden. Die Gefährdungshaftung betrifft uns alle hier: Nämlich die Tierbesitzer.

Mein Pferd reisst sich los und rennt in ein Auto. ICH muss zahlen, obwohl ich noch nicht mal "Schuld" bin - aber ich habe doch alles richtig bzw. nichts falsch gemacht...?!?! Genau dafür gibt es den § 833: Als Tierbesitzer stelle ich eine permanente Gefahr für meine Umwelt da - aufgrund der immer vorhandenen Unberechenbarkeit des Tieres. Daher die verschärfte Regelung. Gleiches gilt auch in einem anderen Bereich für (fast) alle von uns: KFZ-Besitzer bzw. -Fahrer. Auch hier gilt die Gefährdungshaftung, weil ein PKW (fast) immer eine Gefahrenquelle darstellt - selbst wenn er aufgebockt in einer Werkstatt steht.


Noch ein kleiner Exkurs zum Thema Haftung und Fahrlässigkeit: Um die Unterschiede deutlich zu machen, wähle ich mal ein paar Beispiele:

1. Ich reite einen Waldweg entlang und an einem Opa vorbei. Mein Pferd tritt plötzlich aus und trifft den Opi. Die Gefahr ging vom Pferd aus, also greift die TIERHALTERhaftpflicht (aufgrund Gefährdungshaftung).

2. Gleiche Szene, nur diesmal heize ich im vollen Galopp um die Ecke und hau den Opi in den Graben: Die Gefahr ging hier von MIR (bzw. meinem Verhalten) aus - ganz nebenbei wäre sowas grob fahrlässig. Daher greift hier meine PRIVAThaftpflicht.

3. Nochmal gleiche Szene: Ich komm im Schritt um die Ecke geschlurft, sehe den Opa, ziele genau drauf, galoppiere an und hau ihn fein säuberlich in den Graben. DAS, meine Damen, ist der VORSATZ. Sowas ist illegal und daher tun wir sowas nicht. Im Übrigen zahlt hier auch keine Versicherung...

So, letzte Etappe: Die Fahrlässigkeit und der Vorsatz. Es gibt da vier Unterschiede, die aber sofort einleuchten:

1. Fahrlässigkeit: Ich will ein Dach reparieren und mir fällt ein Dachziegel runter, der dann einen Opa trifft. Haftung gegeben, Versicherung zahlt.

2. Grobe Fahrlässigkeit: Ich brauche einen Ziegel nicht und lasse ihn einfach fallen. Den Opa freut das garnicht - meine Versicherung zahlt trotzdem (NOCH).

3. Jetzt wirds haariger: Bedingter Vorsatz: Ich sehe aus dem Augenwinkel, dass jemand (unser Opi) am Haus vorbeigeht - und werfe trotzdem den Ziegel runter. Der Opa ist mal wieder platt - und ich vor Gericht. Die Versicherung zahlt NICHT!

4. Vorsatz: Ich sehe den Opa, ziele und werfe. Der Opi liegt mal wieder auf der Nase und mir passiert das Gleiche wie in Fall 3.

Wer noch Fragen hat, soll sie ruhig stellen - achtet nur drauf, dass ich nicht grad aufm Pferd sitze oder einen Sack Dachziegel dabei habe!

Gruß

Dennis

Geändert von Smigel (17.08.2006 um 16:58 Uhr)
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Alt 07.07.2006, 15:00   Gesetzliche Regelungen zu Haftung / Fahrlässigkeit etc... Beitrag #3
cybersue1960
Fohlen
 
Registriert seit: 22.06.2006
Ich roll mich hier gerade ab. Du hast echt eine tolle Art einem was einleuchtend zu erklären. So wie du schreibst, scheinst du echt Ahnung von diesen Dingen zu haben.

Vielen Dank noch einmal, habe selten so gelacht.

Gruß Susanne

PS. Solltest vielleicht Lehrer werden
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Alt 07.07.2006, 16:26   Gesetzliche Regelungen zu Haftung / Fahrlässigkeit etc... Beitrag #4
Smigel
ein toller Typ
Power-User / Versicherungsexperte
 
Benutzerbild von Smigel
 Threadersteller 
 
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: Haiger
Oh nee, alles, nur nicht Lehrer!
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Alt 02.08.2006, 10:32   Gesetzliche Regelungen zu Haftung / Fahrlässigkeit etc... Beitrag #5
ckr
Absetzer
 
Registriert seit: 24.02.2006
Pensionspferd verletzt - wer zahlt?

Danke! Eine wirklich gut verstaendliche Zusammenstellung!

Ich habe noch eine Frage zur Haftung eines Pensionsstallbetreibers: Eine Weide ist so angelegt, dass das Dach eines benachbarten Gebaeudes etwas ueber Kopfhoehe der Pferde ueber den Zaun ragt. Ein Pferd schlaegt waehrend des Weidegangs mit dem Kopf und zieht sich durch die scharfe Dachkante eine tiefe Wunde auf der Stirn zu. Der betroffene Dachziegel zerbricht dabei.

Ist das jetzt persoenliches Pech des Pferdebesitzers, oder kann der Pensionsstallbetreiber fuer den Schaden (Tierarztrechnung) haftbar gemacht werden, da die Weide nicht sicher war? Oder kann gar der Stallbetreiber Ersatz fuer den Ziegel verlangen, den das Pferd zerstoert hat?

Wuerde mich interessieren, wie Du das einschaetzt.
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Alt 02.08.2006, 10:56   Gesetzliche Regelungen zu Haftung / Fahrlässigkeit etc... Beitrag #6
Smigel
ein toller Typ
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Benutzerbild von Smigel
 Threadersteller 
 
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: Haiger
Schwierig zu sagen.

Generell muss der SB die Anlage in Schuss halten, dazu gehört auch die Vermeidung / Beseitung potenzieller Gefahrenquellen. Also könnte man ihn u. U. dafür haftbar machen, die Frage ist nur: Hätte der SB etwas dagegen tun können bzw. wäre dadurch der "Schaden" am Pferd vermeidbar gewesen?

Zweiter Punkt: Parallel dazu ist ebenso der PB für den Schaden verantwortlich, den sein Pferd verursacht hat. Nur weil das Pferd eine Verletzung dabei erlitten hat, ist er ja nicht von der Verantwortung dafür befreit.

Aber wie gesagt: Ich bin kein Jurist, zudem ist sowas immer individuell zu sehen. Da können schon Kleinigkeiten das Zünglein an der Waage sein und eine ganz andere rechtliche Situation herbeiführen.

Es ist halt in der Praxis nicht alles so einfach, wie einen Opa mittels Dachziegel oder einem galoppierenden Pferd ins Jenseits zu befördern...


PS: Nachtrag: Habe eben nicht richtig gelesen und dabei einen Punkt übersehen: Das "benachbarte Gebäude". 1.: Heisst dass = ein fremdes Gebäude oder ein Gebäude, dass dem SB gehört? 2.: Wenn fremd, dann ist ausschlaggebend: Wer war zuerst da - Koppel oder Haus?

Gruß

Dennis

Geändert von Smigel (17.08.2006 um 17:01 Uhr)
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