Bei meinem Pferd wurde 1 Jahr nach Kauf eine periodische Augenentzündung diagnostiziert. Eine
Ankaufsuntersuchung wurde damals nicht gemacht. Soweit ich weiß hat der Verkäufer ja ein halbes Jahr die Beweislast, muß also beweisen, dass ein Mangel bei Übergabe nicht vorhanden gewesen ist. Ich glaube nach 6 MOnaten dreht sich das dann um und der Käufer muß beweisen, daß der Mangel schon vorhanden gewesen ist. Weiß jemand das genau und weiß jemand vor allem, ob eine solche Beweisführung im Falle der periodischen Augenentzündung mittels eines Gutachtens zweifelsfrei möglich ist. Oder kann da ein Tierarzt auch nur vermuten ?
Pferd hatte im Januar, also nach 8 MOnaten schon mal einen Schub, der damals aber vom Tierarzt nicht als solcher erkannt wurde. Also habe ich damals auch nicht beim Verkäufer reklamiert.