Da das alte Thema doch sehr unübersichtlich geworden ist, wollen wir euch hier noch mal eine genaue Übersicht bieten.
Dieses Thema ist nur für Fragen und Antworten da!!
Über einzelne Sachen kann weiterhin im alten Thema diskutiert werden!
http://www.reitforum.de/lpo-2008-und-wbo-2008-das-diskussionsthema-150375.html
Habt ihr weite Infos, Ideen oder Vorschläge? Dann könnt ihr uns gerne anschreiben!
Liebe Grüße,
Christina
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Änderungen an der LPO
Leistungs-Prüfungs-Ordnung
Was ist die LPO?
Die LPO dient der Durchführung von Wettbewerben und Leistungsprüfungen mit dem Ziel, den Reit-, Fahr-, und Voltigiersport zu fördern und zu unterstützen. Die LPO gilt als Regelwerk für alle nationalen Turniere. Die LPO wird gemeinsam von der FN (Abteilung Turniersport) und den Landesverbänden turnusgemäß alle vier Jahre überarbeitet, um stets mit den aktuellen Entwicklungen im nationalen und internationalen Turniersport Schritt halten zu können. Die letzte Überarbeitung trat zum 1. Januar 2004 in Kraft, nun ist bereits die LPO 2008 verabschiedet. Zum 1. Januar 2008 gilt die neue LPO.
Kategorien werden abgeschafft sowie Neuschaffung der WBO
Die Kategorien A, B und C werden ab dem 2008 abgeschafft. Es gilt damit nur noch die Unterteilung zwischen den Klassen E bis S. Wurden Prüfungen, wie beispielsweise Dressurprüfungen der Klasse M, bisher mit den Kategorien A und B unterteilt, wo erfolgt dies zukünftig, analog zu den S-Springen, durch die Vergabe von Sternchen **.
Komplett aus der LPO ausgelagert wurden die breitensportlichen Wettbewerbe sowie die Reiterwettbewerbe der verschiedenen Disziplinen. Dieses Prüfungsangebot ist nun in der neu geschaffenen Wettbewerbs-Ordnung (WBO) zu finden. Vorteil: Der organisatorische Aufwand für Veranstalter wie Teilnehmer ist bei WBO-Prüfungen deutlich niedriger, gleichzeitig wird die LPO um zahlreiche Bestimmungen verschlankt. Prüfungen der Klasse E können zukünftig sowohl unter LPO- als auch WBO-Regie durchgeführt werden. Einziger Unterschied: Sollen Prüfungen der Klasse E unter LPO Bedingungen stattfinden, müssen die Teilnehmer über eine Turnierlizenz verfügen und ihre Pferde als Turnierpferde registriert sein. Diese auf ausdrücklichen Wunsch der Landesverbände eingeführte Neuregelung hat zur Folge, dass künftig auch Erfolge in der Klasse E registriert werden und vom Besitzer/Reiter abgerufen werden können. Für Pferde, die in dieser Klasse starten, bedeutet die neue Nachweismöglichkeit von Erfolgen eine Wertsteigerung. Darüber hinaus bietet die neue Regelung Veranstaltern und Landesverbänden eine Vereinfachung in der Turnierbearbeitung.
Lizenzprüfung und die Sache mit der Höherstufung von LK 6 nach LK 5
(Durchführungsbestimmungen zu §63)
Die Höherstufung von Leistungsklasse 6 nach Leistungsklasse 5 erfolgt auch weiter über den Nachweis des DRA III.
Zusätzlich braucht man zur Beantragung die Lizenzprüfung. Das Bedeutet, man muss in einer Turnierprüfung der Klasse A (Dressur- bzw. Dressurreiterprüfung, Stilspringprüfung, Stilgeländeritt) eine Mindestwertnote haben. Bisher reichte ein 5,0 aus doch ab den 01.01.2008 wird diese Mindeswertnote auf 6,0 angehoben. Der Richter muss dies unterschreiben oder man kann der FN auch eine A-Platzierung vorlegen, allerdings auch mit der Mindestnote 6,0.
Für die disziplinspezifisch abgelegten Reitabzeichen gilt diese Lizenzprüfung nicht. Es kann sofort die LK 5 beantragt werden (seit 2009 gilt das für alle)
Geldpreise (§25)
Der Veranstalter kann künftig unter verschiedenen Modalitäten bezüglich der Dotierung von Prüfungen und der Auszahlung von Geldpreisen wählen. Dies muss in der Ausschreibung festgelegt werden.
In Prüfungen bis maximal Klasse M kann wie folgt verfahren werden:
- nur die an 1. bis 4. Stelle Platzierten erhalten den für diese Platzierung vorgesehenen Geldpreis
- es wird legendlich ein festgelegter Prozentsatz des Geldpreises ausgezahlt
- es werden keinerlei Geldpreise ausgezahlt.
Leistungsklassen (Durchführungsbestimmungen zu §63)
Die verschiedenen Leistungsklassen bleiben weitgehend unverändert (es gibt also keine LK 7 !!).
Neu ist, dass an LPO-Prüfungen der Kl. E nur Teilnehmer mit der LK 6 teilnehmen dürfen.
Ausrüstung der Reiter (§68)
Gemäß § 68 A.I.2. sind in Dressurprüfungen der Kl. M und S Handschuhe vorgeschrieben.
Gemäß § 68 A.II.3 ist in Gewöhnungs- und Reitpferdeprüfungen ein bruch- und splittersicherer Reithelm vorgeschrieben.
Gemäß § 68 A.III.2 sowie § 68 B.III.2 ist der Sporen horizontal bzw. nach unten geneigt auszurichten.
Ausrüstung der Reitpferde (§70B)
In Zukunft sind folgende Sachen nicht mehr in der Kl. E bis L erlaubt:
(ab Kl. M gilt die bisherige unveränderte Kat. A Regelung)
- Halbschenkeltrense (Trabertrense) (einfache und doppelt gebrochene Form)
- Ledertrense
- Drei-Ring-Gebiss (einfache und doppelt gebrochene Form)
- Springkandaren (einfache und doppelt gebrochene Form)
- B-Ring-Trense
- Gummi Zungenstrecker
- das Bügelreithalfter
- der Stoßzügel
In Springpferdeprüfungen sind an den Hinterbeinen ausschließlich die beschriebene Form und Anbringung der Streichkappen zulässig.
Erlaubt sind künftig:
Neben den in Dressurprüfung zulässigen Gebissen, in allen Springprüfungen der Kl. E bis L einfach, doppelt oder ungebrochene Pelhalms (mit Kinnkette und/oder Sperrriemen).
Ausrüstung der Reitpferde (§70B) bezogen auf NATHE GEBISSE
In Dressurprüfungen ist nur Kandare und Unterlegtrense aus Kunststoff erlaubt. In Springprüfungen nur Stangengebiss sowie Pelhalm aus Kunststoff.
Das sind laut LPO die einzigsten erlaubten Kunststoffgebisse.
Änderungen bei Dressurprüfungen (§400)
Aufgrund des Wegfalls der Kategorien im Turniersport wird zukünftig unterschieden in folgenden Klassen in der LPO unterschieden:
E/A/L/M*/M**/S*/S**/S***/S****
In Klasse S***/S**** (mit GP Anforderungen) sind künftig nur noch 8 Jährige und ältere Pferde zugelassen (im Springen sind ab S*/**/***/**** Springprüfungen Pferde ab 7 Jahre zugelassen)
Änderungen bei Dressurprüfungen auf Kandare (§400)
In Dressurprüfungen auf Kandare (ab Kl. L) sind nur noch Teilnehmer mit der Leistungsklasse 4 und besser zugelassen.
Änderungen bei Springprüfungen (§500)
Die Klasse A wird zukünftig in A* und A** unterteilt. Sinn dabei ist es, den Übergang von E nach A mit der Klasse A* leichter zu machen sowie einen leichteren Übergang von A** zu L zu finden.
Weiterhin wurde die FN-Hunterklasse mit in die LPO aufgenommen.
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Neu, die WBO
Wettbewerbs-Ordnung
Entwurf der neuen WBO:http://www.psvwe.de/news/WBO2008TeilI.pdf http://www.kn-online.de/htm/dauer/sp...-1wbo-info.pdfWarum wird die WBO eingeführt?
Durch die Einführung der WBO verspricht man sich nicht nur ein vielseitigeres Turnierangebot, sondern möchte gleichzeitig auch die Reiter aktivieren, die sich auf herkömmlichen Dressur- und Springturnieren bisher deplaziert fühlten. So sollen Turnierveranstalter ab 2008 die Möglichkeit haben auf ihren Turnieren eine große Vielfalt an unterschiedlichsten Prüfungen anzubieten.
Hinter der Aufsplittung der Regelwerke in LPO und WBO steckt die Idee, breitensportliche Wettbewerbe und Veranstaltungen zu fördern. So deckt die WBO die gesamte Palette der Reiterwettbewerbe in den verschiedenen Disziplinen sowie weiterer breitensportlicher Wettbewerbe ab. Insgesamt beinhaltet die WBO rund 50 verschiedene Wettbewerbsideen, von der Gelassenheitsprüfung über den Allround-Wettbewerb bis hin zum Formationsreiten und -fahren. Da es sich dabei vor allem um Ausschreibungsvorschläge handelt, die jeweils durch die konkrete Ausschreibung noch weiter differenziert werden können, ist die Anzahl der Wettbewerbsmöglichkeiten fast unbeschränkt. Für die Teilnehmer bietet die WBO den Vorteil, dass deutlich zielgruppengerechtere Prüfungsformate angeboten werden können. Gefördert werden soll mit der WBO auch das Zusammenwachsen unterschiedlicher Reitweisen. Kurz gesagt, die WBO bietet Freiräume für Prüfungsideen aller Art, wobei die Regelwerke der FN-Anschlussverbände wie EWU (Western), VDD (Distanzreiter), IPZV und IGV (Isländer und Gangpferde) und andere einbezogen werden. Auch reitweisenübergreifende Prüfungen, wie beispielsweise Pas de deux mit Dressur- und Westernreiter, sind nach WBO erlaubt, genauso wie sportartenübergreifende. Die Einbindung anderer Sportarten kann eine Veranstaltung nicht nur bereichern, sondern auch dem Pferdesport neue Freunde gewinnen. Bei einem "Ride and Bike"-Wettbewerb zum Beispiel haben nicht nur Reiter/innen ihren Spaß, sondern auch die nicht reitenden Freunde/Freundinnen.
Worin liegt der Unterschied zwischen WBO und LPO?
Die WBO dient als Grundlage für Breitensportliche Veranstaltungen sowie allen Wettbewerben. Die LPO gilt als Grundlage für alle Leistungsprüfungen der Kl. E bis S.
Für Turniere die unter den Bestimmungen der WBO laufen gilt folgendes:
- Eintragung des Pferdes bei der FN als Turnierpferd nicht nötig
- Jahresturnierlizenz des Reiters nicht nötig (Reiter muss nicht registriert sein)
- Reiter muss nicht zwingend in einem Reitverein sein
- Ergebnisse werden nicht registriert
Für Turniere die unter den Bestimmungen der LPO laufen gilt folgendes:
- Eintragung des Pferdes bei der FN als Turnierpferd vorgeschrieben
- Jahresturnierlizenz des Reiters notwendig
- Reiter muss Mitglied in einem Reitverein sein
- Ergebnisse werden alle registriert
Gibt es nur reine WBO und LPO Turniere?
Nein! Der Veranstalter kann auch eine Mischform machen. Er kann Prüfungen unter LPO sowie Prüfungen unter WBO Richtlinien laufen lassen.
Zum Thema Ausrüstung
Auf Turnieren die unter der WBO Bestimmungen laufen gibt es keine „schwarz.weiß“ Pflicht! Die Kleidung kann beliebig gewählt werden, sollte zweckmäßig und angemessen sein. Schuhwerk mit Knöchelschutz und Absatz.
Als Hilfsmittel sind in allen WB (ausgenommen Longen- und Führzügel WB) Gerten und Sporen (max. Dornlänge 4,5 cm inkl. Rädchen) erlaubt.
Als Hilfszügel ist bei allen WB über Hindernisse das gleitende Ringmartingal erlaubt. In Führzügel-, Longenreiter, Reiter und Dressurreiter WB sind Einfache- oder Doppelte beidseitige Ausbindezügel aus Leder oder Gurtband erlaubt.
Was gibt es für Prüfungen im WBO Bereich?
Hierzu gehören die Geschicklichkeits-WB, Basis-WB (Führzügel-WB, Longenreiter-WB, Reiter-WB usw.), Dressur-WB, Dressur-WB mit Springen, Spring-WB und Gelände-WB. Sowie Dressurwettbewerb Kl. E, Springwettbewerb Kl. E, Geländewettbewerb Kl. E, Fahrwettbewerb Kl. E sowie Voltigierwettbewerb Kl. A.
Welche Prüfungen aus dem ehemaligen Kat. C können unter WBO und LPO Bedingungen stattfinden?
Soweit bekannt die Basis-WB sowie Dressurwettbewerb Kl. E, Springwettbewerb Kl. E, Geländewettbewerb Kl. E, Fahrwettbewerb Kl. E sowie Voltigierwettbewerb Kl. A.
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Die am häufigsten gestellten Fragen
Auch wenn eigentlich alles oben schon erklärt wurde, wollen wir euch hier noch einmal die am häufigsten gestellten Fragen beantworten.
Wie ist das jetzt mit dieser Turnierlizenz?
Unter Turnierlizenz versteht man, dass man mindestens das Deutsche Reitabzeichen Kl. IV gemacht hat und eingetragen hat. Also Mindestens die Leistungsklasse 6 hat. Wenn man eine Turnierlizenz hat, kann man auf Turnieren unter der LPO-Regie starten. Ohne nur auf Turnieren unter der WBO-Regie.
Was hat es mit der Anhebung der Mindestwertnote von 5,0 auf 6,0 zu tun?
Das hängt mit der Lizenzprüfung für die Leistungsklasse 5 zusammen. Die Höherstufung von Leistungsklasse 6 nach Leistungsklasse 5 erfolgt auch weiter über den Nachweis des DRA III. Zusätzlich braucht man zur Beantragung die Lizenzprüfung. Das Bedeutet, man muss in einer Turnierprüfung der Klasse A eine Mindeswertnote haben. Bisher reichte ein 5,0 aus doch ab den 01.01.2008 wird diese Mindeswertnote auf 6,0 angehoben. Alternativ reicht eine Platzierung in der Klasse A.
Ich habe keine Turnierlizenz (bin nicht bei der FN registriert). Kann ich nun keine E-Dressur bzw. E-Springen mehr reiten?
Doch, das könnt ihr! Prüfungen der Klasse E können zukünftig sowohl unter LPO- als auch WBO-Regie durchgeführt werden. Einziger Unterschied: Sollen Prüfungen der Klasse E unter LPO- Bedingungen stattfinden, müssen die Teilnehmer über eine Turnierlizenz verfügen und ihre Pferde als Turnierpferde registriert sein. Also, für Prüfungen die unter WBO fallen, brauch man KEINE Turnierlizenz.
Muss mein Pferd bei der FN als Turnierpferd eingetragen sein, wenn ich E-Dressur reiten will?
Für Wettbewerben der Klasse E die unter der WBO-Regie durchgeführt werden muss das Pferd NICHT als Turnierpferd eingetragen sein. Nur bei Prüfungen der Klasse E die unter der LPO-Regie durchgeführt werden muss das Pferd eingetragen sein.
Woran erkenne ich, ob mein Pferd als Turnierpferd eingetragen ist?
Im Pferdepass steht drin, ob das Pferd als Turnierpferd eingetragen ist.
Woran erkenne ich ob die Prüfung unter WBO oder LPO-Regie durchgeführt wird?
Das wird dann in der Ausschreibung stehen.
Wird es eine Leistungsklasse 7 geben?
Nein, dieser Vorschlag ist wohl verworfen worden.
Stimmt es, dass man Dressurprüfungen Kl. L auf Kandare nur noch ab Leistungsklasse 4 reiten darf?
Ja, das stimmt.
Kann ich mir meine Leistungsklasse 5 auch durch Erfolge erreiten?
Nein. Das geht nicht. Von Leistungsklasse 6 auf Leistungsklasse 5 geht es wie vorher auch nur über das Reitabzeichen. Alle weiteren Leistungsklassen kann man sich dann über Erfolge erreiten.
Für allgemeine Turnierfragen steht euch der Turnierthread "Rund um den Turniersport - die wichtigsten Fragen und Antworten" zur VerfügungAufteilung der WBO - Als Erklärung zu den Ausschreibungen nach WBO