28.04.2007, 18:20
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Mängel verschwiegen ... wer hat erfahrung mit Konsequenzen / Verträgen ? Beitrag #1
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Hottehüpfchen
Registriert seit: 07.08.2005
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Also eine Freundin von mir hat sich ein Pferd gekauft, im Vertrag steht folgendes :
-> Pferd gekauft wie geritten und gesehen
-> eine AKU wurde gemacht (dazu muss man sagen, die wurde nicht gemachT)
(das sind denke ich die wichtigsten Punkte)
nun steht das Pferd seid 2 Tagen bei uns und lahmt nun hinten, anscheinend kommt die Lahmheit aus der Hüfte, wir werden jetzt noch 1-2 Tage abwarten ob es sich bessert und wenn nicht, muss das Pferd zurück.
Ich bin mir sehr sicher das die Ex-Besitzer es nicht mehr haben wollen und das man wohl vor Gericht gehen muss also meine Frage :
-> Vertraglich gesehen dürfte die Rückgabe ja kein Problem sein oder ? beim Reiten dort hat er nicht gelahmt (versteckter Mangel ?)
-> wird das viel Aufwand den Vertrag gerichtlich rückgängig zu machen ?
-> gilt bei einem Pferd das generelle 2 Wochen Rückgaberecht bei (Privat gegen Privat) ?
-> man könnte evtl dem Verkäufer nachweisen das er ein Händler ist, da er des öfteren Pferde an und verkauft, würde dann das 2j. Rückgaberecht greifen ? (das habe ich z.b bei meiner Stute)
Geändert von gähn (10.05.2007 um 12:00 Uhr)
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28.04.2007, 19:26
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Mängel verschwiegen ... wer hat erfahrung mit Konsequenzen / Verträgen ? Beitrag #2
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Wiesenzausel
Registriert seit: 12.07.2004
Ort: Hedwig-Holzbein
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Wenn Du nachweisen kannst, dass der Verkäufer mindestens 2 Pferde im jahr verkauft, ist er gewerblich...
Dann dürfte der Passus, "gekauft, wie besehen" auch ungültig sein, da kann sich kein Händler raushebeln und dann muss er im ersten halben Jahr nach Kauf nachweisen, dass der Mangel beim Kauf NICHT bestand... Welcher Verkäufer kann das schon?! 
Auch wenn er einen Stall hat/bewirtschaftet ist davon auszugehen, dass er Profi ist...!! 
Gibt nochn tollen Link, aber den hab ich hier nicht auf dem PC... ist aber hier in den aktuelleren Threads...
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30.04.2007, 11:39
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Mängel verschwiegen ... wer hat erfahrung mit Konsequenzen / Verträgen ? Beitrag #3
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Gast
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Also da muss sich deine Freundin an die eigene Nase packen.
Ersteinmal ist der Vertrag ungültig, da keine Aku gemacht wurde, es aber so drin stand.
Außerdem sollte man nie einen Vetrag unterschreiben, wo steht "Gekauft, wie gesehen". Denn heißt nämlich mit anderen Worten "Wenn der Gaul morgen totkrank ist, ist das nicht mein Problem"
Zudem sollte man immer ein Rückgaberecht schriftlich vereinbaren, damit im Notfall, den wir hier ja haben, klare Regeln vorgegeben sind.
Wie es mit dem normalen Rüchgaberecht aussieht, weiß ich leider nicht, da in bestimmten Fällen immer andere Klauseln gelten bzw durch die Unterschrift auf dem Vertrag womöglich nichts mehr zu machen ist.
Deine Freundin sollte zum Anwalt gehen, denn nur der kann eine genaue Aussage machen, wie deine Freundin vorgehen soll.
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30.04.2007, 12:48
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Mängel verschwiegen ... wer hat erfahrung mit Konsequenzen / Verträgen ? Beitrag #4
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Gnadenbrotpferd
Registriert seit: 26.01.2005
Ort: Hannover
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Zitat:
Zitat von Shiva
-> eine AKU wurde gemacht (dazu muss man sagen, die wurde nicht gemachT)
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Da stellt sich mir die Frage: Wieso unterschriebt man sowas?
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30.04.2007, 13:31
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Mängel verschwiegen ... wer hat erfahrung mit Konsequenzen / Verträgen ? Beitrag #5
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Links-Travers-Trainierer
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Kassel
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Hallo!
Zitat:
Zitat von Shiva
Also eine Freundin von mir hat sich ein Pferd gekauft, im Vertrag steht folgendes :
-> Pferd gekauft wie geritten und gesehen
-> eine AKU wurde gemacht (dazu muss man sagen, die wurde nicht gemachT) (das sind denke ich die wichtigsten Punkte)
Zitat:
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Wenn Du wirklich genaue Info willst, dann brauche ich den gesamten Vertragstext.
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nun steht das Pferd seid 2 Tagen bei uns und hat zwar aufgehört zu weben aber lahmt nun hinten, anscheinend kommt die Lahmheit aus der Hüfte, wir werden jetzt noch 1-2 Tage abwarten ob es sich bessert und wenn nicht, muss das Pferd zurück.
Ich bin mir sehr sicher das die Ex-Besitzer es nicht mehr haben wollen und das man wohl vor Gericht gehen
Zitat:
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Manchen überzeugen aber auch ein anwaltliches Schreiben mit stichhaltigen Argumenten, dass er das Pferd zurücknehmen muß.
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muss also meine Frage :
-> Vertraglich gesehen dürfte die Rückgabe ja kein Problem sein oder ? beim Reiten dort hat er nicht gelahmt (versteckter Mangel ?)
Zitat:
Ob ein Magel vorliegt, kann man so nicht sagen. Holt den TA und läßt Euch eine genaue schriftliche Diagnose geben und ob die Lahmheit schon zum Kaufzeitpunkt bestanden haben könnte. Diese Diagnose werdet ihr auf jeden Fall für die rechtliche Auseinandersetzung brauchen Wenn der Verkäufer privat ist, habt ihr nach dem Gewährleistungsausschluß dann eigentlich keine Chancen mehr auf Rückgabe, es sei denn ihr weist ihm nach, dass er den Fehler kannte. Man kann sonst allerhöchstens noch diskutieren, wie sich die fehlende AKU auf den Gewärleistungsausschluß auswirkt.
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-> wird das viel Aufwand den Vertrag gerichtlich rückgängig zu machen ?
Zitat:
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Ja, das kostet meist Zeit, Geld und Nerven, insbesondere wenn der Verkäufer nicht einsichtig ist. Eure Chancen generell kann man aber erst nach Einsicht der kompletten Vertrages und der tierärztlichen Diagnose absehen
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-> gilt bei einem Pferd (auch wenn im Vertrag steht < Das Pferd kann innerhalb einer Woche zurückgegeben werden falls es sich als böswillig herrausstellt, es wird nicht zurückgenommen bei Pferdetypischem Verhalten>)
das generelle 2 Wochen Rückgaberecht bei (Privat gegen Privat) ?
Zitat:
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Nein, es sei denn es wurde extra vereinbart
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-> man könnte evtl dem Verkäufer nachweisen das er ein Händler ist, da er des öfteren Pferde an und verkauft, würde dann das 2j. Rückgaberecht greifen ? (das habe ich z.b bei meiner Stute)
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Es gibt das 2 Wochen Rückgabe Recht ohne Angabe von Gründe nur bei Fernabsatzverträgen (Internet etc.) und im Verhältnis gewerblicher Händler zu Privatmann. Ansonsten normal 2 Jahre (egal, ob gewerblich oder privat) Gewährleistungsrecht, d.h. man kann beim Vorliegen eines Mangels zurücktreten oder mindern nachdem man dem Verkäufer eine Chance zur Nachbesserung gegeben hat ( dies Nachbesserungsrecht entfällt beim Handel mit Pferden meist). Unter gewissen Vorraussetzungen kriegt man auch Schadensersatz. Das Gewährleistungsrecht entfällt, wenn es wie hier ausgeschlossen wurde und dieser Ausschluß zulässig war. LG, ansas
Geändert von ansas (30.04.2007 um 13:41 Uhr)
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30.04.2007, 15:41
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Mängel verschwiegen ... wer hat erfahrung mit Konsequenzen / Verträgen ? Beitrag #6
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Moderator Power-Mod Lexikon
Registriert seit: 11.12.2003
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Mit der Unterschrift unter solche Vertragsteile, hat deine Freundin es sich extra schwer gemacht. Sie hat eigentlich nur dann gute Chancen, wenn sie nachweisen kann, dass keine AKU gemacht wurde und dass wird schwieirg, da die Nichtexistenz nachzuweisen fast unmöglich ist. Der Verkäufer ist zu keiner Mithilfe verpflichtet, kann aber über eine Rechnung über ein AKU im entsprechenden Zeitraum jegliche Beweisführung stören.
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