Es geht um den Schmu, der insbesondere bei Nutztieren passiert. Und hier werden Fütterungsarzneimittel nun mal eingesetzt.
Bei den Arzneimitteln für die keine Rezepte ausgeschrieben werden, weil der
TA sie selber abgibt, gilt dann die Nachweispflicht, wie auch schon erwähnt wurde - und genau hier denke ich passiert viel zu viel Schmu. Das ist auch jetzt schon strafbar, und geht in vielen Fällen über eine Ordnungswidrigkeit hinaus (eine Ordnungswidrigkeit wären nicht korrekt ausgefüllte Nachweise zwar, aber gerade wenn dann (VIELFACH) gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen wird ( wieder: § 56 a AMG, Stichwort Arzneimittelabgabe auf Vorrat, und genau das erfolgt eben im Bereich der Nutztierversorgung viel zu häufig in meinen Augen), ist das noch etwas anderes.
Das Problem löst man aber nicht, in dem man die Befugnisse verändert, und der Tierhalter das Medikament nur noch in der Apotheke bekommt. Das Problem muß meines erachtens gelöst werden, indem die schon existierenden Regeln einfach mal kontrolliert werden und Zuwiderhandlungen restriktiv bestraft werden. (so wie ich letztes Jahr mitbekommen habe, wie in Schleswig Holstein die Medikamentenabgabe an Schlachtpferde kontrolliert, und die Eintragungen, Abgabebelege für diese Tiere etc. kontrolliert wurden - DA werden dann auch die TÄ aufmerksam, und sorgen "von selber" dafür, das die Regeln so umgesetzt werden, wie sie bereits existieren. Solange der Schmu betrieben werden kann, weil die zuständigen Behörden die Kontrollen nicht im erforderlichen Umfang durchführen, wird sich da kaum etwas andern.
Ich sehe wie Du , das definitiv was passieren muß - ich bin nur anderer Ansicht, wie das passieren sollte.