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30.07.2012, 12:00
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Mustervertrag Hengsthaltergemeinschaft Beitrag #7
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Jungpferd
Registriert seit: 31.01.2009
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Also wenn es wirklich um einen "richtigen" Zuchthengst geht, der auch Gewinn "einbringen" soll, dann ab zum Anwalt und dort einen Vertrag schließen, möglich wäre zB ein GbR- Vertrag oder ein Partnerschaftsgesellschafts- Vertrag. Das so aus der Ferne zu beurteilen finde ich doch recht schwierig.
---------- Automatische Beitragszusammenführung ----------
---------- Beitrag hinzugefügt: 12:00 ----------
PS: Musterverträge wirst du für diesen Bereich wohl eher keine finden, da ein solcher Vertrag zu viele individuelle Vereinbarungen enthalten wird.
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Folgende 2 Benutzer finden den Beitrag von LariFari80 hilfreich:
Tocci,
Vince
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30.07.2012, 12:01
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Mustervertrag Hengsthaltergemeinschaft Beitrag #8
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KEKSE!!!!!!!!!
Registriert seit: 14.10.2005
Ort: Potsdam
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Zitat:
Zitat von Tocci
Wenns um nen Zuchthengst geht, kommt aber auch Gewinnanteil dazu ... und vermutlich wird der Kaufpreis auch geteilt. Da wäre die, die "nur" RB ist dann die gelackmeierte.
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daß die rb dann nicht 50% mitzahlt,ist klar.
einer besi und hat eben die kosten und der andre nur rb-in welcher höhe kann man ja verhandeln.
mir wäre das alles nix......
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30.07.2012, 12:31
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Mustervertrag Hengsthaltergemeinschaft Beitrag #9
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Trakki
Registriert seit: 15.02.2007
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Zitat:
Zitat von Wuchtbrummsel
Zitat:
Zitat von Tocci
Wenns um nen Zuchthengst geht, kommt aber auch Gewinnanteil dazu ... und vermutlich wird der Kaufpreis auch geteilt. Da wäre die, die "nur" RB ist dann die gelackmeierte.
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daß die rb dann nicht 50% mitzahlt,ist klar.
einer besi und hat eben die kosten und der andre nur rb-in welcher höhe kann man ja verhandeln.
mir wäre das alles nix......
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Ja, nur gehts hier ja nicht nur um Kosten und Verantwortung, sondern bei einem Zuchthengst (oder auch ein Pferd, bei dem große Erfolgsaussichten bestehen) um den Gewinn.
= Geschäftsanteile.
(im weiteren gehts da dann auch um "Betriebskosten", Steuern, Versicherungen ....).
Das ist schon was anderes als eine normale Haltergemeinschaft.
Ich würde da auch wegen Vertragsangelegenheiten zu nem Anwalt gehen und außerdem einen Steuerberater mit einbeziehen.
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30.07.2012, 12:48
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Mustervertrag Hengsthaltergemeinschaft Beitrag #10
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Jungpferd
Registriert seit: 31.01.2009
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Stimmt zwar, aber wichtiger als zB die Verteilung der Betriebskosten sind Dinge wie Haftung und Geschäftsführung, wie zB wer kann welche Entscheidungen treffen? Bei einer GbR ist auch die gesamtschuldnerische Haftung zu beachten.
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30.07.2012, 13:16
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Mustervertrag Hengsthaltergemeinschaft Beitrag #11
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Trakki
Registriert seit: 15.02.2007
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Haftung -> Versicherungen
Geschäftsführung / Entscheidungen .... ist selbstverständlich, dass das geklärt sein muss. Das ist ja vermutlich auch die Kernfrage des Threads, wie das vertraglich zu regeln wäre.
Ob GbR, UG, Teilhaberschaft oder sonst was, würde ich der Klärung zusammen mit Anwalt und Steuerberater überlassen. Da gibts ja doch einige Möglichkeiten.
V.a. ist bisher nicht wirklich klar, in welchem Umfang überhaupt Gewinne erwartet werden.
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30.07.2012, 16:11
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Mustervertrag Hengsthaltergemeinschaft Beitrag #12
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Jungpferd
Registriert seit: 31.01.2009
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Zitat:
Zitat von Tocci
Haftung -> Versicherungen
Geschäftsführung / Entscheidungen .... ist selbstverständlich, dass das geklärt sein muss. Das ist ja vermutlich auch die Kernfrage des Threads, wie das vertraglich zu regeln wäre.
Ob GbR, UG, Teilhaberschaft oder sonst was, würde ich der Klärung zusammen mit Anwalt und Steuerberater überlassen. Da gibts ja doch einige Möglichkeiten.
V.a. ist bisher nicht wirklich klar, in welchem Umfang überhaupt Gewinne erwartet werden.
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Nein, die Haftung hat hier aber mal gar nichts mit Versicherungen zu tun. Es geht um die schuldnerische Haftung. 
Wichtig ist das, wenn zB Kosten in welcher Form auch immer anfallen. Diese sind, je nach Gesellschaftsform bzw Individualvereinbarung im Gesellschaftsvertrag, meist gesamtschuldnerisch, dh die TE müsste dann auch für Kosten gerade stehen die sie nicht verursacht hat. Deswegen sollten solche Dinge wie Geschäftsführung eben auf jeden Fall geklärt werden.
Eine UG wird hier übrigens sehr wahrscheinlich nicht in Frage kommen..
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