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Alt 27.01.2007, 22:51   pferd hatte unfall,welche versicherung zahlt und kann man das pferd zurückgeben? Beitrag #1
jinny92
Gesperrt
 
Registriert seit: 06.09.2006
Ort: stuttgart
hallo.
1.
ich habe seit anfang januar 07 ein eigenes pony.
leider ist ein schlimmer unfall passiert.
meine rbt wollte aufsteigen und mein pony ist mit angstaufgerissenen augen losgerannt und über die hallentür gesprungen.
mein pony hatte nochmal glück,er hat eine platz wunde,wäre diese 1cm weiter unten wären sehnen beschädigt.der TA muss jeden tag kommen und er bekommt medikamente.
so.meiner rbt und freundin geht es nicht so gut.
sie hat einen komplizierten armbruch,wurde opperiert und muss nochmal nach opperiert werden.
außerdem hat sie einen doppelten kieferbruch und wurde da auch opperiert.
dann hat sie sich 3 zähne ausgeschlagen und hat auch eine platzwunde.

jetzt steht das rechtliche an.
dazu muss man sagen ich bin erst 15 und das betrifft dann natürlich meine eltern,die werden sich auch erkundigen,wollte aber mal was von euch wissen.
wir hätten eigendlich eine haftplicht für das pony.
wir hatten eine woche vor dem unfall eine gemacht.für ponys.da stand die haftplicht greift am nächsten tag.
so nach dem unfall bekommen wir eine mail,ja wir hätten die falsche versicherung,das pony ist kein pony,da es 153cm groß ist.
er ist aber im pass als deutsches reitpony eingetragen.

meine rbt hat eine private haftplicht,eine unfallversicherung und eine krankenversicherung.
jetzt,wer bezahlt den schaden am pferd und wer das karnkenhaus?
wir,meine rbt,die versicherung?

ich hatte mit meiner freundin noch keinen rbt vertrag,da das pony noch nicht so lange da war.wir wollte ihn am nächsten oder übernächsten tag machen.
jetzt kommt noch dazu,das ich zwar meiner freundin erlaubt hatte zu reiten,aber meine mutter nicht.sie hätte warscheinlich nichts dagegen,hat es aber nicht gesagt.
sie hat keine ahnung von pferden,aber da ich minderjährig bin ist sie der pferdehalter.

2.
da wir noch nicht wissen wie sich das mit meinem pony endwickelt wissen wir auch noch nicht ob wir ihn behalten können.
jetzt stellt sich die frage,könnten wir ihn überhaupt zurück geben?
gibt es da eine möglichkeit?


ich freue mich auf antworten.

Geändert von jinny92 (28.01.2007 um 16:47 Uhr)
 
Alt 27.01.2007, 23:23   pferd hatte unfall,welche versicherung zahlt und kann man das pferd zurückgeben? Beitrag #2
lissya
Gnadenbrotpferd
 
Benutzerbild von lissya
 
Registriert seit: 20.03.2005
naja von was ich weiss kann ich dir sagen...falls bei der haftpflichtversicherung die dein pferd hat, auch eine fremdreiter versicherung dabei ist, dann trägt die pferdeversicherung die kosten von der ops und alles drum und dran von deiner RB, für die kosten für dein pferd ..solange du keine krankenversicherung für dein pferd hast, dann muss du sie zahlen, ich wusste nciht das es haftpflicht für pony und für grosspferde gibt....kann schon sein..im deutschland gibts viel...udn wenn die mekern sag einfach nur hasst nicht anchgemessen wie gross es ist und fertig aber eigentlich so muss es sein.
 
Alt 27.01.2007, 23:41   pferd hatte unfall,welche versicherung zahlt und kann man das pferd zurückgeben? Beitrag #3
Shamilah
Araberpferdesammlerin
 
Benutzerbild von Shamilah
 
Registriert seit: 05.06.2006
Ort: Frankfurt
Ne, ne: wenn im E-Pass ein Stockmaß über 1,47m eingetragen ist, gilt das als Klein- bzw. Großpferd. Schließlich gibt`s auch Araber mit nem Stm. von 1,45m und die gelten auch als Pony, auch wenn das niemand gerne hört!!! Völlig egal, welche Rasse im E-Pass angegeben ist, die Größe zählt.

Die Versicherung eines Ponys ist oft billiger, als die eines Großpferdes- deshalb ist deine jetzt nicht rechtens. Ihr habt`s falsch angegeben und dann auch noch weniger bezahlt- da hat die Versicherung leider völlig Recht und der Versicherungsschutz ist aufgehoben!

Im größten Notfall müssen deine Eltern selbst in die Tasche greifen, da die Versicherung des Mädels sich hüten wird, die Kosten zu übernehmen, nur weil ihr ihn falsch versichert habt! Bei einem Pferd besteht mehr o. weniger Versicherungspflicht. Die Kosten übernimmt niemand einfach mal aus Nettigkeit!

Ihr könnt ihn evtl. zurückgeben. Allerdings wird das in diesem Fall wahrscheinlich nicht ohne Anwalt und Gerichtsverhandlung gehen. Evtl. müsst ihr beweisen, dass der Vorbesitzer schuld an allem ist. Aber laut neuem Pferdeverkaufsrecht von 2002, ist`s mittlerweile wohl einfacher..

Lieber von nem Anwalt beraten lassen, der wirklich Ahnung von Pferden hat (!!!), da es mit Sicherheit Probleme geben kann, von wegen: "Warum haben sie einfach nach so kurzer Zeit einen Fremden Reiter reiten lassen,....." etc., etc.- auch wenn das völiger Mist ist, die versuchen natürlich jeden Strohhalm zu ergreifen!!!
 
Alt 28.01.2007, 09:01   pferd hatte unfall,welche versicherung zahlt und kann man das pferd zurückgeben? Beitrag #4
ara 407
Gnadenbrotpferd
 
Registriert seit: 16.09.2006
Arschkarte gezogen würd ich sagen. Geht zum Anwalt. Ihr werdet euer Pferd nämlich nicht zurückgeben können.Das mit der Versicherung ist auch etwas komisch. Normalerweise fragen die einen doch, ob das Pferd größer als 1.48 ist. Dein Pferd wurde falsch versichert und somit bestand kein Versicherungsschutz. Darum müssen deine Eltern wirklich zum Anwalt, am besten einen der auf Vertragsrecht und Pferderecht spezialisiert ist. Denn wenn deine Eltern nichts machen, könnten enorme finanzielle Belastungen auf sie zukommen, nachdem was deiner RB passiert ist. Vielleicht kann man ja die Versicherung vérklagen, zwecks Falschberatung oder so. Aber ich denke dass ein harter Weg bevorsteht. Deine RB oder eine Versicherung von ihr wird für den Schaden keinesfalls aufkommen müssen. Außerdem scheint, dass sie nicht unfallversichert war.ASchließlich ist es das Pferd deiner Eltern. Die Tierhalterhaftung ist die strengste Haftung, die es im deutschen Recht gibt. Man ist für alles verantwortlich, was das Tier anrichtet.
Das nächste Mal gründlich nachfragen und die richtige Versicherung abschließen und Fremdreiter mitversichern lassen. Am besten wärs natürlich, wenn die RB eine eigene Unfallversicherung abgeschlossen hat.
 
Alt 28.01.2007, 09:19   pferd hatte unfall,welche versicherung zahlt und kann man das pferd zurückgeben? Beitrag #5
Pferde-Bande
Pferde-Bande
 
Benutzerbild von Pferde-Bande
 
Registriert seit: 20.04.2006
Ich dachte der VK hätte bereits zugestimmt, daß Ihr das Pferd zurück bringen könnt?
 
Alt 28.01.2007, 09:27   pferd hatte unfall,welche versicherung zahlt und kann man das pferd zurückgeben? Beitrag #6
Diana73
Wiesenzausel
 
Benutzerbild von Diana73
 
Registriert seit: 12.07.2004
Ort: Hedwig-Holzbein
Bilder: 7
Ich denke schon, dass Ihr das Pony zurückgeben könnt... War es ein gewerblicher Verkäufer?? Seit Anfang Januar, d.h. also, dass Ihr das Pony ca 3 Wochen habt- Ist es als REITpony verkauft?
In 3 Wochen wird kein Verbrecher aus einem braven Pony, es sei denn, man legts drauf an, aber dann würde Dir das Gericht ja einen ziemlich unhaltbaren Vorwurf machen....
Also, am wichtigsten: War der Verkäufer gewerblich??

PS: Ein Anwalt, spezialisiert auf Pferderecht ist hier wohl unerlässlich!!!
 
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