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Alt 07.01.2012, 18:49   Post vom Amtsgericht nach 3 Jahren ohne Rechnung! Beitrag #49
Lobel
Gnadenbrotpferd
 
Benutzerbild von Lobel
 
Registriert seit: 26.11.2009
Zitat:
Zitat von anne2311 Beitrag anzeigen
2. Zu beanstanden sind auch die Ausführungen des Beschwerdegerichts in der Sache. Es trifft zwar zu, dass der Insolvenzverwalter, der einen bereits gegen den Schuldner anhängigen Rechtsstreit aufnimmt, grundsätzlich noch mit der Rechtsfolge aus § 93 ZPO anerkennen kann, aber die bisherige Prozessführung des Schuldners gegen sich gelten lassen muss mit der Folge, dass ihm die Wirkung des § 93 ZPO nicht zugute kommt, wenn schon der Schuldner nicht mehr mit den Wirkungen des § 93 ZPO hätte anerkennen können (BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - IX ZB 312/04 - NJW-RR 2007, 397 f.). Richtig ist auch, dass Streit darüber besteht, ob ein Anerkenntnis mit der Wirkung des § 93 ZPO noch möglich ist, wenn der Schuldner in einem dem Streitverfahren vorangehenden Mahnverfahren unbeschränkt Widerspruch eingelegt hat. Dies wird teilweise bejaht (vgl. Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 93 Rn. 9; Zöller/Vollkommer, 27. Aufl., § 91a Rn. 58 "Mahnverfahren" und § 694 Rn. 1; Fischer, MDR 2001, 1336, jeweils m.w.N.), während zunehmend die Auffassung vertreten wird, eine Anwendung des § 93 ZPO komme nur in Betracht, wenn der Widerspruch auf die Kosten beschränkt wurde (OLG Schleswig, MDR 2006, 228 f.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 67. Aufl., § 93 Rn. 46; MünchKomm-ZPO/Giebel, 3. Aufl., § 93 Rn. 29; Musielak/Wolst, 6. Aufl., § 93 Rn. 23; Sonnentag, MDR 2006, 188 ff., jeweils m.w.N. auch zur abweichenden Meinung).

Eine abschließende Stellungnahme des Senats zu diesem Meinungsstreit ist indes aufgrund des angefochtenen Beschlusses nicht veranlasst.
Du hast es ja selbst in der Entscheidung zitiert. Es wird teilweise bejaht. Das BHG hat dazu gesagt, dass eine abschließende Stellungnahme des Senats nicht veranlasst ist. D. h. es ist nach wie vor nicht klar, wer von uns recht hat.

Mir ging es allerdings nicht um die Rechtsprechung, sondern das lapidar hingeworfene "Mach ein Anerkenntnis", was im automatisierten Mahnverfahren für einen Laien nicht richtig verstanden werden kann.

Was soll die TE mit dieser Aussage machen? Ich würde das jetzt so verstehen, dass ich als Laie ein Schreiben an das Mahngericht aufsetzen soll, in welchem ich schreibe, dass ich die Forderung anerkenne. Und das ist im automatisierten Mahnverfahren schlicht nicht möglich bzw. kann vom Gericht nicht gewertet werden.

Zitat:
Zitat von anne2311 Beitrag anzeigen
Wenn ich es nicht überlesen habe, ist bisher von der TE nur von Post vom AG gesprochen worden, nicht aber von einem Mahnbescheid.
Aus dem nachfolgenden Zitat entnahm ich eigentlich, dass hier definitiv ein Mahnbescheid der TE zugestellt wurde *kopfkratz* *verwirrtguckt* Genau darauf stütze ich mich ja bei meiner kompletten bisherigen Argumentation.

Zitat:
Zitat von kaldchen Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von Lobel Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von kaldchen Beitrag anzeigen
Wir werden aufjedenfall Einspruch einlegen. Und joar dann mal gucken.
Einspruch? *verwirrtguckt*

Also entweder hast einen Mahnbescheid erhalten, dann legst Du dagegen Widerspruch binnen 14 Tagen ab Zustellung ein oder aber Du hast eine Klage erhalten, dann musst Du binnen 14 Tagen ab Zustellung Deine Verteidigung anzeigen und hast dann weitere 14 Tage Zeit, die Klageabweisung zu begründen.
Meinte damit eigentlich auch Widerspruch...Bin selber etwas verwirrt zur Zeit
K. A. was Kaldchen nun eigentlich erhalten hat.

Perlenspieler,puh, kurz zusammengefasst ist § 93 ZPO eine Möglichkeit, dass dem Kläger Kosten auferlegt werden können (normalerweise erhebt jemand beispielsweise eine Klage und der Beklagte muss dann auch die Kosten des Rechtsstreits (Anwalts- und Gerichtskosten) tragen. Es gibt aber auch Fälle, wo trotz Klageerhebung bei Nichtbezahlung beispielsweise den Beklagten keine Schuld an der Klageerhebung trifft. Wie in diesem Fall hier eben. Die TE hat keine Rechnung erhalten, konnte somit die Forderung bisher nicht bedienen, die Tierärztin macht die Forderung nun gleich gerichtlich geltend.

Da stellt sich dann eben die Frage, auf welchem Weg die TE um die Kostentragung der Gerichts- und Anwaltskosten selbst rumkommen könnte.

Wenngleich für mich nach wie vor noch überhaupt nicht klar ist, ob die Forderung verjährt ist oder nicht, zugestellt wurde ja eben nicht binnen der Verjährung, da Kaldchen aber anscheinend selbst nicht so recht weiß, was sie erhalten hat, kann ich ihr an diesem Punkt nur eindringlich empfehlen, die Sachen zamzupacken und umgehend zum Anwalt zu marschieren.
  Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2012, 19:23   Post vom Amtsgericht nach 3 Jahren ohne Rechnung! Beitrag #50
Gast62000
Gast
 
Zitat:
Zitat von anne2311 Beitrag anzeigen
Zitat:
Eine Zustellung von einem Mahnbescheid hat es ja nie gegeben. Nur gleich Post vom Amtsgericht.
Entschuldigung, das verstehe jetzt i c h nicht. Was für Post hast Du denn vom Amtsgericht bekommen? Es kann doch nur ein Mahnbescheid oder eine Klageschrift sein, im letzteren Fall mit einer Frist zur Stellungnahme.

@lobel

Zitat:
K. A. was Kaldchen nun eigentlich erhalten hat.
Eben! D u unterstellst aber immer einen Mahnbescheid.
  Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2012, 19:50   Post vom Amtsgericht nach 3 Jahren ohne Rechnung! Beitrag #51
Princess of Diamond
traurig
 
Registriert seit: 28.12.2005
Ort: Bayern
Kommt das Schreiben denn überhaupt von einem zentralen Mahngericht eines Bundeslandes?
  Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2012, 20:01   Post vom Amtsgericht nach 3 Jahren ohne Rechnung! Beitrag #52
Tocci
Trakki
 
Registriert seit: 15.02.2007
Bilder: 1
Ich weiß nicht, ob die Beiträge der TE nun wirklich helfen *g*

TE:
Was steht denn drauf auf dem Schrieb? Steht da "Mahnbescheid"?
  Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2012, 20:15   Post vom Amtsgericht nach 3 Jahren ohne Rechnung! Beitrag #53
Lobel
Gnadenbrotpferd
 
Benutzerbild von Lobel
 
Registriert seit: 26.11.2009
Zitat:
Zitat von anne2311 Beitrag anzeigen
Eben! D u unterstellst aber immer einen Mahnbescheid.
Jeep, eben weil die TE, wie ich ja im vorherigen Beitrag zitierte, bereits auf den ersten Seiten vom Widerspruch sprach, nachdem ich ihr sagte, entweder Widerspruch gg. MB oder Verteidigungsanzeige gg. Klage.
  Mit Zitat antworten
Alt 07.01.2012, 20:29   Post vom Amtsgericht nach 3 Jahren ohne Rechnung! Beitrag #54
Vince
Lehrpferd
 
Registriert seit: 21.07.2010
Zitat:
Und dann gleich zum Amtsgericht zu rennen anstatt einfach rechtzeitig mal eine Rechnung zu schicken, finde ich einfach nur frech
Ah, darum gehts.

Das kann leicht aufgeklärt werden. Die Regelverjährungszeit beträgt 3 Jahre Heißt: wenn sie am 31.12.11 nicht gehandelt hätte, wäre das Geld flöten gewesen. Die Tierärztin bzw. ihre Schreibmamsel hat einfach mal gepennt. Kommt vor, auch in besten Kreisen. Oftmals sind das irgendwelche Azubis, die es einfach noch nicht besser hinkriegen.
Den formellen Zustellungsweg - ob nun Mahnbescheid oder Klage (ich gehe mal von ersterem aus) - hat sie gewählt, um die Verjährung zu hemmen. Bevor sie da groß rumfuhrwerkelt, füllt sie online binnen 5 Minuten ein Formular aus und ist auf der sicheren Seite.

Das ist nicht frech. Das hat absolut nichts mit dir zu tun und soll nicht gegen dich persönlich gehen. Das wurde gemacht, um den Anspruch zu wahren. Und bei 500 Euro würde das jeder genauso machen.

Für dich ändert das erstmal überhaupt nichts. Ob der Betrag nun unten auf ner Rechnung steht oder auf einem Wisch von einem Amtsgericht, ist egal.

Interessant wirds wie gesagt erst, wenns darum geht, wer die Kosten dieses schönen Zettelchens tragen soll. Und da kannste mal schauen - oder hier diskutieren. Die derzeitige Diskussion hilft dir leider nur bedingt, so interessant sie auch ist. Da musst du jemanden den Wisch anschauen lassen, der sich damit auskennt. Genügend hilfsbereite ReNos/ReFas/Nerds gibt es hier ja.


Mal aus dem Juristeneck: diejenigen Juristen, die wie die Geier auf Fristen schauen und den anderen nicht auch mal nen blöden formellen Fehler verzeihen, sind sogar unter uns verhasst. Man muss nicht immer alles persönlich sehen, sondern kann sich auf die Sache beschränken.
Und die ist: Da ist ne offene Forderung im Raum. Und ich gehe einfach mal davon aus, dass dein Pferd durch die Leistung profitiert hat.



Mal anders herum:
Stell dir vor, die gute Frau hätte den "weniger frechen" Weg gewählt und wäre erst im neuen Jahr auf dich zugekommen. Und du hättest irgendwie mitbekommen, dass der Anspruch dann verjährt wäre und du eigentlich nicht zahlen brauchst. Hätteste bezahlt? Ehrlich?

Und falls jemand auf die Idee kommt, "nein" zu sagen und "die Tierärztin hätte ja gleich eine Rechnung stellen können". Erstens: jeder zweite Thread hier im Forum ist voll von irgendwelchen Schludereien. Also mal Bescheidenheit walten lassen. Zweitens: gerade im Umgang mit Tierärzten bin ich heilfroh, jemanden zu haben, der auch nachts um 3 kommt und mal jegliche Korrektheit links liegen lässt, wenn ICH es will.

Geändert von Vince (07.01.2012 um 20:39 Uhr)
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