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27.01.2012, 17:36
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Prozentuale Übernahme von Versicherungsschaden in Frage gestellt Beitrag #31
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Der Berg ruft!
Registriert seit: 28.12.2008
Ort: aus dem Land zwischen den Meeren
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Zitat:
Zitat von Koba
@ smigel
Danke, damit hätte ich nun echt nicht gerechnet. Also bleibt die Geschädigte auf 50% der Kosten sitzen oder?
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Wieso nicht?
Sieh das mal so: in Wirklichkeit hat Ihr Pferd sich - zu dem Anteil - selbst geschädigt.
---------- Automatische Beitragszusammenführung ----------
---------- Beitrag hinzugefügt: 17:38 ----------
Zitat:
Zitat von Smigel
Edit: Wie süüüß. Wir haben BEIDE unabhängig voneinander und zeitgleich "mindestens 50%" geschrieben.
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     .... Wie in alten Zeiten 
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27.01.2012, 17:45
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Prozentuale Übernahme von Versicherungsschaden in Frage gestellt Beitrag #32
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3 Gänge Menü
Registriert seit: 11.01.2006
Ort: Frankfurt
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Zitat:
Zitat von CapitalB
Zitat:
Zitat von Koba
@ smigel
Danke, damit hätte ich nun echt nicht gerechnet. Also bleibt die Geschädigte auf 50% der Kosten sitzen oder?
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Wieso nicht?
Sieh das mal so: in Wirklichkeit hat Ihr Pferd sich - zu dem Anteil - selbst geschädigt.
---------- Automatische Beitragszusammenführung ----------
---------- Beitrag hinzugefügt: 17:38 ----------
Zitat:
Zitat von Smigel
Edit: Wie süüüß. Wir haben BEIDE unabhängig voneinander und zeitgleich "mindestens 50%" geschrieben.
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     .... Wie in alten Zeiten 
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Okay verstehe, warum auch immer dachte ich in einem Versicherungsfall bei Pferden nie an Teilschuld wo dies bei einem KfZ-schaden jedoch mein erster Gedanke wäre  .
Also wieder was gelernt
Dankeschön
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27.01.2012, 20:58
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Prozentuale Übernahme von Versicherungsschaden in Frage gestellt Beitrag #33
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Jungpferd
Registriert seit: 08.09.2008
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Ich würde der Versicherung gar nicht hinterhertelefonieren. Was soll das bringen? Schreiben aufsetzen, dass der Schaden (100%) bis zum Datum x auf das Konto y zu zahlen ist. Wenn nichts oder nur teilweise beglichen wird, dann mal über die Beweislage nachdenken. Kannst Du beweisen, dass der Vorgang so abgelaufen ist, wie von Dir geschildert? Gibt es Zeugen? Wenn nicht, dann sieht es schon deswegen nicht gut aus, weil die Gegenseite den von Dir vorgetragenen Sachverhalt bestreiten kann. Die Beweislast liegt bei Dir. Hast Du Zeugen und willst es erst noch mal ohne Anwalt versuchen, dann kannst Du es mit einem Mahnverfahren versuchen. Das geht mittlerweile recht komfortabel mit des Internets Hilfe.
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28.01.2012, 10:50
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Prozentuale Übernahme von Versicherungsschaden in Frage gestellt Beitrag #34
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ein toller Typ
Power-User / Versicherungsexperte
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: Haiger
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Zitat:
Zitat von Bromelie
Ich würde der Versicherung gar nicht hinterhertelefonieren. Was soll das bringen? Schreiben aufsetzen, dass der Schaden (100%) bis zum Datum x auf das Konto y zu zahlen ist. Wenn nichts oder nur teilweise beglichen wird, dann mal über die Beweislage nachdenken. Kannst Du beweisen, dass der Vorgang so abgelaufen ist, wie von Dir geschildert? Gibt es Zeugen? Wenn nicht, dann sieht es schon deswegen nicht gut aus, weil die Gegenseite den von Dir vorgetragenen Sachverhalt bestreiten kann. Die Beweislast liegt bei Dir. Hast Du Zeugen und willst es erst noch mal ohne Anwalt versuchen, dann kannst Du es mit einem Mahnverfahren versuchen. Das geht mittlerweile recht komfortabel mit des Internets Hilfe.
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Klarer Fall von "erst lesen, dann posten", he? LG
Dennis
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28.01.2012, 11:20
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Prozentuale Übernahme von Versicherungsschaden in Frage gestellt Beitrag #35
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Jungpferd
Registriert seit: 08.09.2008
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Smigel, was sollte ich bitte überlesen haben?
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30.01.2012, 08:30
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Prozentuale Übernahme von Versicherungsschaden in Frage gestellt Beitrag #36
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ein toller Typ
Power-User / Versicherungsexperte
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: Haiger
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Zitat:
Zitat von Bromelie
Smigel, was sollte ich bitte überlesen haben?
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Oh Schei*se, klarer Fall von "ich war im falschen Thread"....  Sorry - hab da was verwechselt.... *asche auf mein haupt streu* LG
Dennis
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