Zitat:
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Das ist ja noch falscher! Von einem stehenden Fahrzeug geht grundsätzlich keine Gefahr aus!
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Äääääh - NÖ!!!
Ein geparktes Fahrzeug IST IN BETRIEB!!!! Beispiel der Selbststarter (alte Dieselmotoren hatten sowas schonmal): Da fährt die Karre von alleine los. Anderes Beispiel: Schon mal erlebt, dass jemand eine Handbremse nicht richtig anzog? Noch perfider: Ein Kurzschluss im Auto - Brand - Feuer greift über auf
Gebäude?
Ergo: Vom Auto geht so gut wie IMMER eine Gefahr aus, selbst wenn es auf einer Hebebühne aufgebockt ist. Ausnahme: Ausgeschaltet und in einer Garage verschlossen.
Natürlich hat derjenige trotzdem keine Schuld, wenn ihm einer reinknallt, denn: Verschuldenshaftung geht ganz klar vor Gefährdungshaftung.
Da gibts aber trotzdem reichlich Urteile zu, gerade aktuell hab ich noch von einem gelesen, wo nochmal klargemacht wurde, wie extrem weit die Definition "in Betriebnahme" hier ausgelegt wird.
LG
Dennis
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---------- Beitrag hinzugefügt: 11:34 ----------
@ BlueSky:
Ich könnte Dir ein mir vorliegendes Formular mailen, wo alles komplett drin ist. Der Fremdreiter-Passus hat nichts mit der
RB zu tun - sieh mein Eingangsposting.
LG
Dennis