es gibt übrigens einige recht neue, interessante Urteile zum Thema Reitbeteiligung, die ich bei Juris gefunden habe, als ich eigentlich auf der Suche nach einem anderen Urteil war. Beides OLG Urteile, eins aus dem Jahr 2009, eins aus diesem Jahr.
In beiden Urteilen wurde sehr schön herausgearbeitet, wann eine
RB selbst zum Halter wird und deswegen keine Ansprüche mehr geltend machen kann.
In dem Urteil aus 2009 ging es um ein 12 jähriges Mädchen, die ca. 70 Euro im Monat zahlt und bei einem Ausritt sehr schwer verletzt worden ist (Wachkoma). Da musste die Pferdebesitzerin zahlen, weil sie dem Mädchen doch recht strikte Vorgaben gemacht hat (darf nicht alleine ausreiten, muss Unterricht nehmen etc.). In dem Urteil aus 2011 hingegen wurde die Haltereigenschaft angenommen mit der Begründung, dass die
RB ziemlich freie Hand hatte und selbst entscheiden konnte, was sie mit dem Pferd im Einzelnen macht und das Pferd schon seit 3 Jahren reitet. Diese
RB hat 35 Euro im Monat gezahlt