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Antwort
Alt 02.09.2009, 10:20   RB vs. Fremdreiter Beitrag #49
Lucy in the sky
...with diamonds...
 
Benutzerbild von Lucy in the sky
 
Registriert seit: 12.02.2008
Ort: Rheinland
Der Laie ist verwirrt und versucht mal zusammenzufassen:

Beim Fremdreiter ist bei Unfall mit Pferdebeteiligung grundsätzlich die Tierhalterhaftung aufgrund der (angenommenen) Tiergefahr gegeben, ES SEI DENN im Einzelfall stellt sich im Nachhinein etwas anderes heraus.

Bei der Reitbeteiligung wird grundsätzlich nicht von gegebener Haftung des Tierhalters ausgegangen, weil es sich hier nach Definition Reitbeteiligung um einen Eigenschaden handelt, ES SEI DENN, die Reitbeteiligung kann nachweisen, daß sich hier die Tiergefahr verwirklicht hat, dann ist der Halter haftbar. Dann würde die Haftpflicht einspringen.

Soweit richtig?

Was mir jetzt IMMER noch nicht klar ist: Wie paßt da jetzt der vereinbarte Haftungsausschluß zwischen RB und Halter rein? Ich dachte ja immer er sei nur zur Abwehr von persönlichen Schadensersatzansprüchen der RB gut, aber würde er auch die Haftung im Falle der nachgewiesenen Verwirklichung der Tiergefahr verhindern?!
Ansonsten könnte ja eine RB im Prinzip bei fast jedem Reitunfall auf die Tiergefahr verweisen, wenn darunter z.B. auch ein Sturz nach Scheuen fällt.
Andererseits, wenn das ohnehin durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, wäre das ja auch egal...
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Alt 02.09.2009, 10:26   RB vs. Fremdreiter Beitrag #50
wessipferd
Sachsentraber
 
Benutzerbild von wessipferd
 
Registriert seit: 14.06.2006
Ort: Dresden
Da zu dem Thema bei mir auch überwiegend Chaos herrscht - mein äußerst unmaßgeblicher Senf dazu.

Eine RB wird mehr oder weniger dem Besitzer gleich gestellt. Egal ob Tiergefahr verwirklicht oder nicht - wenn mir mein Pferd was tut, krieg ich nüscht. So auch bei der RB.

Oder hab ichs immernoch nicht kapiert?

Edit:

Zum Selbststudium - nochmal der allererste sehr umfassende Beitrag des Themas zitiert.

Zitat:
Zitat von Smigel Beitrag anzeigen
Da die Begriffe "RB" und "Fremdreiter" immer wieder durcheinander geschmissen werden, hier nochmal eine kurze Unterscheidung beider Dinge. Allerdings weise ich darauf hin, dass dies keine juristisch ausgefeilte Doktorarbeit ist, sondern dass ich das Ganze mit einfachen und simplen Beispielen in normaler Gossensprache erklären werde.

1a.: Der "Fremdreiter": Ein "Fremdreiter" ist jeder, der sich "mal eben" aufs Pferd setzt. Oder halt mal "ab und zu" ein bestimmtes Pferd von jemand anders reiten darf.

1b: Die "Fremdreiterversicherung": Dieses Ungetüm existiert eigentlich garnicht! Es gibt nur Haftpflichtversicherungen, wo der "Fremdreiter" mitversichert ist. Andere Formen, wo dieser NICHT mitversichert wäre, sind mir garnicht bekannt, ich habe noch nie eine solche Police gesehen. Außerdem wäre es extrem unlogisch, wenn es eine solche Police gäbe - denn das wäre ungefähr so, als wenn ich eine Vollkaskoversicherung hätte, in der keine Autos versichert wären...

2.: Die RB. Sie zeichnet sich durch folgende Dinge aus (die Auflistung erfolgt OHNE Anspruch auf Vollständigkeit, noch auf juristische Korrektheit, noch müssen ALLE diese Punkte zutreffen - dazu weiter unten aber mehr):

Die RB

- kümmert sich ums Pferd
- sie reitet regelmäßig
- sie mistet, füttert, putzt, usw...
- pflegt das Pferd, wenn es krank ist
- sie zahlt Geld bzw. beteiligt sich an Kosten

Kurz: Sie benimmt sich wie ein PFERDEBESITZER.

Daraus resultiert ein kleiner, aber feiner Unterschied:

Für Schäden, die das Pferd am Fremdreiter anrichtet (runterbuckeln, wegkicken, etc.) haftet der Pferdebesitzer - aber das übernimmt dann logischerweise die Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

Da die RB ähnliche / gleiche Tätigkeiten wie der Pferdebesitzer ausübt und das Pferd auch wie der Eigentümer nutzt, so wird sie im rechtlich gleichgestellt. Somit kann sie an ihr "eigenes" Pferd keine Schadenersatzansprüche richten, ergo: Der Pferdebesitzer haftet nicht und die Haftpflichtversicherung wird demzufolge auch nichts zahlen.

Man kann die "Klassifizierung" der RB aber nicht nur an einem der oben genannten Punkte festmachen, es müssen mehrere Punkte zutreffen. Kurz: Die RB muss mit dem Besitzer vergleichbar sein. Wenn ein Mädel angelaufen kommt und ruft "Das ist MEIN Pflegepferd" oder "....MEINE RB" - dann kann man davon ausgehen, dass sie eine RB ist, denn sie identifiziert sich mit "IHREM" Pferd - so wie ein Besitzer es eben macht. Ein "Fremdreiter" würde dagegen sagen, dass er "...mal auf einem Gaul namens XYZ" gesessen hat.


Gruß

Dennis
Fazit: ICH HABS KAPPIERT.
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Alt 02.09.2009, 10:39   RB vs. Fremdreiter Beitrag #51
Smigel
ein toller Typ
Power-User / Versicherungsexperte
 
Benutzerbild von Smigel
 Threadersteller 
 
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: Haiger
Zitat:
Der Laie ist verwirrt und versucht mal zusammenzufassen:
Na Hurra...!


Zitat:
Beim Fremdreiter ist bei Unfall mit Pferdebeteiligung grundsätzlich die Tierhalterhaftung aufgrund der (angenommenen) Tiergefahr gegeben, ES SEI DENN im Einzelfall stellt sich im Nachhinein etwas anderes heraus.

Ich saga mal: Ja, korrekt - OHNE "es sei denn". Es gibt kein "sei denn". Entweder der FR wird vom Pferd geschädigt und hat einen Anspruch auf Schadensersatz - oder eben nicht (z. B. wenn er aufgrund eigener Doofheit in den Sand beisst).


Zitat:
Bei der Reitbeteiligung wird grundsätzlich nicht von gegebener Haftung des Tierhalters ausgegangen, weil es sich hier nach Definition Reitbeteiligung um einen Eigenschaden handelt,

Auch hier ein vorsichtiges "Ja". Vom Sinn her ist es korrekt.



Zitat:
ES SEI DENN, die Reitbeteiligung kann nachweisen, daß sich hier die Tiergefahr verwirklicht hat, dann ist der Halter haftbar. Dann würde die Haftpflicht einspringen.

Neeeeeeeeeeeeeeeeiiiin. Es gibt KEIN "es sei denn"!!! Die Tiergefahr verwirklicht sich schon dann, wenn das Pferd nur atmet! Ohne "Verwirklichung der Tiergefahr" ist doch garnicht passiert!

Die "Verwirklichung der Tiergefahr" hier mal auf "normaldeutsch": Von mir persönlich geht die "Verwirklichung der Smigel-Gefahr" aus. Die tritt immer dann ein, wenn ich Werkzeug in der Hand habe. NUTZE ich das Werkzeug, dann PASSIERT meistens etwas - im besten Fall brauche ich keinen Notarzt und der Sachschaden hält sich in Grenzen. Habe ich aber mal wieder irgendwas KAPUTT GEMACHT - DANN hat sich die "Smigel-Gefahr" VERWIRKLICHT - sie-ist-wirklich-eingetreten.

Jetzt besser verständlich?


Zitat:
Fazit: ICH HABS KAPPIERT.

Du heiliges Kanonenrohr! Meine Existenz hat endlich einen Sinn erlangt! Darauf jetzt erstmal nen Schnaps und ne Runde Selbst-auf-die-Schulter-klopfen.

LG

Dennis
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Alt 02.09.2009, 11:02   RB vs. Fremdreiter Beitrag #52
CapitalB
Der Berg ruft!
 
Benutzerbild von CapitalB
 
Registriert seit: 28.12.2008
Ort: aus dem Land zwischen den Meeren
Zitat:
Zitat von Smigel Beitrag anzeigen
[
Neeeeeeeeeeeeeeeeiiiin. Es gibt KEIN "es sei denn"!!! Die Tiergefahr verwirklicht sich schon dann, wenn das Pferd nur atmet!
DAS halte ich dagegen glatt für falsch!
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Alt 02.09.2009, 11:19   RB vs. Fremdreiter Beitrag #53
Smigel
ein toller Typ
Power-User / Versicherungsexperte
 
Benutzerbild von Smigel
 Threadersteller 
 
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: Haiger
Zitat:
DAS halte ich dagegen glatt für falsch!

Oh sorry. Ich vergas den extremen (gesundheitsschädlichen) Mundgeruch zu erwähnen, den ich dabei unterstellte.

Zu dumm, wenn man die Pointe weglässt.
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Alt 02.09.2009, 11:23   RB vs. Fremdreiter Beitrag #54
wessipferd
Sachsentraber
 
Benutzerbild von wessipferd
 
Registriert seit: 14.06.2006
Ort: Dresden


Wenn man bedenkt, dass ein Fahrzeughalter auch dann eine Mitschuld an einem Unfall erhält, wenn er sein Auto nur geparkt hat und ein anderer aufgrund von Glatteis mit seinem Wagen dagegen rutscht - also das Motorfahrzeug ist eine Gefahr allein, weil es ein Motorfahrzeug ist, deshalb auch die PFLICHTversicherung - dann ist es mir durchaus sehr plausibel, dass so ein großes Tier wie ein Pferd allein deswegen eine Gefahr ist, weil es lebt und atmet.
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