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Antwort
Alt 06.01.2009, 17:49   RB vs. Fremdreiter Beitrag #1
Smigel
ein toller Typ
Power-User / Versicherungsexperte
 
Benutzerbild von Smigel
 
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: Haiger
Da die Begriffe "RB" und "Fremdreiter" immer wieder durcheinander geschmissen werden, hier nochmal eine kurze Unterscheidung beider Dinge. Allerdings weise ich darauf hin, dass dies keine juristisch ausgefeilte Doktorarbeit ist, sondern dass ich das Ganze mit einfachen und simplen Beispielen in normaler Gossensprache erklären werde.

1a.: Der "Fremdreiter": Ein "Fremdreiter" ist jeder, der sich "mal eben" aufs Pferd setzt. Oder halt mal "ab und zu" ein bestimmtes Pferd von jemand anders reiten darf.

1b: Die "Fremdreiterversicherung": Dieses Ungetüm existiert eigentlich garnicht! Es gibt nur Haftpflichtversicherungen, wo der "Fremdreiter" mitversichert ist. Andere Formen, wo dieser NICHT mitversichert wäre, sind mir garnicht bekannt, ich habe noch nie eine solche Police gesehen. Außerdem wäre es extrem unlogisch, wenn es eine solche Police gäbe - denn das wäre ungefähr so, als wenn ich eine Vollkaskoversicherung hätte, in der keine Autos versichert wären...

2.: Die RB. Sie zeichnet sich durch folgende Dinge aus (die Auflistung erfolgt OHNE Anspruch auf Vollständigkeit, noch auf juristische Korrektheit, noch müssen ALLE diese Punkte zutreffen - dazu weiter unten aber mehr):

Die RB

- kümmert sich ums Pferd
- sie reitet regelmäßig
- sie mistet, füttert, putzt, usw...
- pflegt das Pferd, wenn es krank ist
- sie zahlt Geld bzw. beteiligt sich an Kosten

Kurz: Sie benimmt sich wie ein PFERDEBESITZER.

Daraus resultiert ein kleiner, aber feiner Unterschied:

Für Schäden, die das Pferd am Fremdreiter anrichtet (runterbuckeln, wegkicken, etc.) haftet der Pferdebesitzer - aber das übernimmt dann logischerweise die Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

Da die RB ähnliche / gleiche Tätigkeiten wie der Pferdebesitzer ausübt und das Pferd auch wie der Eigentümer nutzt, so wird sie im rechtlich gleichgestellt. Somit kann sie an ihr "eigenes" Pferd keine Schadenersatzansprüche richten, ergo: Der Pferdebesitzer haftet nicht und die Haftpflichtversicherung wird demzufolge auch nichts zahlen.

Man kann die "Klassifizierung" der RB aber nicht nur an einem der oben genannten Punkte festmachen, es müssen mehrere Punkte zutreffen. Kurz: Die RB muss mit dem Besitzer vergleichbar sein. Wenn ein Mädel angelaufen kommt und ruft "Das ist MEIN Pflegepferd" oder "....MEINE RB" - dann kann man davon ausgehen, dass sie eine RB ist, denn sie identifiziert sich mit "IHREM" Pferd - so wie ein Besitzer es eben macht. Ein "Fremdreiter" würde dagegen sagen, dass er "...mal auf einem Gaul namens XYZ" gesessen hat.


Gruß

Dennis
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Alt 07.01.2009, 23:26   RB vs. Fremdreiter Beitrag #2
Gast20078
Gast
 
Zitat:
Zitat von Smigel Beitrag anzeigen
... in normaler Gossensprache erklären werde.


Zitat:
Zitat von Smigel Beitrag anzeigen
Somit kann sie an ihr "eigenes" Pferd keine Schadenersatzansprüche richten, ergo: Der Pferdebesitzer haftet nicht ...
Die Schadensersatz-Klausel ist doch in jedem Rb-Vertrag standard. Warum ist das denn überhaupt so weit verbreitet, wenn es rechtlich sowieso nichtig ist?

Wie sieht es denn dann bei minderjährigen Rbs aus?
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Alt 08.01.2009, 09:39   RB vs. Fremdreiter Beitrag #3
Smigel
ein toller Typ
Power-User / Versicherungsexperte
 
Benutzerbild von Smigel
 Threadersteller 
 
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: Haiger
Zitat:
Warum ist das denn überhaupt so weit verbreitet, wenn es rechtlich sowieso nichtig ist?

Aus dem gleichem Grunde, aus dem sich die BILD-Zeitung wie blöde verkauft, obwohl nix drin steht.


Spaß beiseite: Ich nehme an, dass dies nur der Transparenz dient, damit jeder von Anfang an Bescheid weiß und im Fall des Falles dadurch ein Gang zum Anwalt von vornherein unterbunden wird.

Zitat:
Wie sieht es denn dann bei minderjährigen Rbs aus?
Ganz schlimm, denn minderjährige RB´s sind alle unter 18 und grün hinter den Ohren. Ansonsten gibt es keinen Unterschied.

LG

Dennis
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Alt 05.05.2009, 11:18   RB vs. Fremdreiter Beitrag #4
Vinni2
Fohlen
 
Registriert seit: 01.04.2009
Zitat:
Zitat von Smigel Beitrag anzeigen
Der Pferdebesitzer haftet nicht und die Haftpflichtversicherung wird demzufolge auch nichts zahlen.
So gut und richtig Deine Gegenüberstellung Fremdreiter/RB ist und auch, die Tatsache, daß die oft propagierte Absicherung des Fremdreiterrisikos eigentlich gar keine Zusatzleistung ist, so falsch ist Deine Gleichsetzung von RB zu Mithalter und die behauptete "Nichthaftung". Dies sollte - gerade in einer FAQ schleunigst korrigiert werden!!!!

Es ist so:

Aus der allgemeinen Tiergefahr haftet der Tierhalter für Schäden Dritten gegenüber, also auch für Schäden gegenüber Leuten, die auf dem Pferd sitzen. Wenn es sich um echte Fremdreiter (oft auch Gastreiter genannt) handelt, gibt es wohl keine Versicherung, die dieses Risiko nicht auch deckt. (Ausnahmen könnten höchsten sein, wie immer, wenn nicht die Tiergefahr, sondern grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz ist, der zu dem Unfall führte).

Aber diese Kategorie der Fremdreiter/(Gastreiter) setzt voraus, daß das Reiten vollkommen unentgeltlich war, also auch keine geldwerten Ersatzleistungen (z.B. regelmäßige Arbeitsleistungen) fließen.

Sobald aber Leistungen für das Reiten erbracht werden, handelt es sich um eine Reitbeteiligung und diese ist noch längst kein Mithalter. Bei einer Versicherung war es vor einigen Jahren nämlich so, daß diese Schäden an zahlenden Reitbeteiligung mitversicherte, solange die Gebühr unter 50 % der laufenden Kosten blieb, erst dann stufte sie diese als Mithalter ein und zahlte nicht mehr.

Also für eine normale zahlende RB haftet der Halter und zwar eben gerade auch für Schäden an dieser (an Schäden sonstiger Dritter ja ohnehin) und wenn eine Versicherung diese dann nicht abdeckt, hat der Versicherte eine Versicherungslücke und damit ein Problem.

Haftungsausschlußvereinbarungen sind meist das Papier nicht wert, auf dem sie stehen und die Aufnahme aller RB als Mithalter in den Versicherungsvertrag, wie es einige Versicherer (z.B. Ülzener) machen (oder zumindest mal machten?), sind auch ziemlicher Unsinn.

Eine ziemlich gute und verständliche Darstellung dieses Themas findet sich auf der Seite des Genealagenten der Basler-Securitas, die für den IPZV-Rahmenvertrag zuständig ist.

http://www.ipzv-versicherungen.de/Reitbeteiligung.html

Bitte korrigiere danach mal die Aussage dieser FAQ.

Wolfgang
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Alt 05.05.2009, 11:31   RB vs. Fremdreiter Beitrag #5
Smigel
ein toller Typ
Power-User / Versicherungsexperte
 
Benutzerbild von Smigel
 Threadersteller 
 
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: Haiger
Zitat:
So gut und richtig Deine Gegenüberstellung Fremdreiter/RB ist und auch, die Tatsache, daß die oft propagierte Absicherung des Fremdreiterrisikos eigentlich gar keine Zusatzleistung ist, so falsch ist Deine Gleichsetzung von RB zu Mithalter und die behauptete "Nichthaftung". Dies sollte - gerade in einer FAQ schleunigst korrigiert werden!!!!

Hallo Wolfgang,

könntest Du diese Aussage bitte belegen?


Zitat:
Aus der allgemeinen Tiergefahr haftet der Tierhalter für Schäden Dritten gegenüber, also auch für Schäden gegenüber Leuten, die auf dem Pferd sitzen. Wenn es sich um echte Fremdreiter (oft auch Gastreiter genannt) handelt, gibt es wohl keine Versicherung, die dieses Risiko nicht auch deckt. (Ausnahmen könnten höchsten sein, wie immer, wenn nicht die Tiergefahr, sondern grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz ist, der zu dem Unfall führte).

Richtig. Wurde irgendwo was anderes geschrieben?


Zitat:
Sobald aber Leistungen für das Reiten erbracht werden, handelt es sich um eine Reitbeteiligung und diese ist noch längst kein Mithalter. Bei einer Versicherung war es vor einigen Jahren nämlich so, daß diese Schäden an zahlenden Reitbeteiligung mitversicherte, solange die Gebühr unter 50 % der laufenden Kosten blieb, erst dann stufte sie diese als Mithalter ein und zahlte nicht mehr.


Puha, Du willst hoffentlich nicht die DBV ins Feld führen, oder? By the way: Die Gebühren / Beiträge / Kostenbeteilung / whatever ist NICHT alleiniges Merkmal einer RB!!! Wenn ich Dir nen Fuffi zustecke, weil ich Deinen S-Gaul mal durch nen Parcours reiten darf, dann bin ich trotzdem Fremdreiter und KEINE RB!!!

Zitat:
Also für eine normale zahlende RB haftet der Halter und zwar eben gerade auch für Schäden an dieser (an Schäden sonstiger Dritter ja ohnehin) und wenn eine Versicherung diese dann nicht abdeckt, hat der Versicherte eine Versicherungslücke und damit ein Problem.

Bitte belegen!


Zitat:
Haftungsausschlußvereinbarungen sind meist das Papier nicht wert, auf dem sie stehen und die Aufnahme aller RB als Mithalter in den Versicherungsvertrag, wie es einige Versicherer (z.B. Ülzener) machen (oder zumindest mal machten?), sind auch ziemlicher Unsinn.

Ja und nein. Rechtlich gesehen ist die Aussage wohl korrekt. Abers chonmal dran gedacht, dass es einfach auch der Klarheit dienen kann? Pferdeeigentümer und RB haben es schriftlich vor sich liegen, dass mal ein Haftungsausschluss vereinbart wurde. Wenn sich die eine Seite im Fall des Falles plötzlich nicht mehr dran "erinnern" kann, kann die andere Seite das Problem mittels diesem wertlosen Stück Papier beheben.


Gruß

Dennis
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Alt 05.05.2009, 13:03   RB vs. Fremdreiter Beitrag #6
Seeteddi
Absetzer
 
Registriert seit: 27.06.2007
Leute, das ist mir ehrlich gesagt alles sowas von schnurz; ich versichere mich einfach bei einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung, die "Reitbeteiligung", "Gast-/Fremdreiter" und wasweißichnochalles mitversichert hat (und zwar inklusive, wenn dem Gast-/Fremdreiter und der Reitbeteiligung was passiert), und gut ist es.

Hatten wir doch schon mehrfach! Meine Haftpflichtversicherung zahlt nicht nur, wenn ich hafte, sie wehrt doch für mich auch einen Anspruch ab, wenn ich nicht hafte.

Ich habe das über Trowe gemacht; es gibt aber wie wir auch schon mehrfach hatten noch genug andere Versicherer, die das ebenso mitversichern. Und die sind meist sogar sehr günstig.

Smigel, um eines Deiner Lieblingszitate von mir zu gebrauchen "So what" ?!"
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