Da die Begriffe "RB" und "Fremdreiter" immer wieder durcheinander geschmissen werden, hier nochmal eine
kurze Unterscheidung beider Dinge. Allerdings weise ich darauf hin, dass dies keine juristisch ausgefeilte Doktorarbeit ist, sondern dass ich das Ganze mit einfachen und simplen Beispielen in normaler Gossensprache erklären werde.
1a.: Der "
Fremdreiter": Ein "Fremdreiter" ist jeder, der sich "mal eben" aufs Pferd setzt. Oder halt mal "ab und zu" ein bestimmtes Pferd von jemand anders reiten darf.
1b: Die "
Fremdreiterversicherung": Dieses Ungetüm existiert eigentlich garnicht! Es gibt nur Haftpflichtversicherungen, wo der "Fremdreiter" mitversichert ist. Andere Formen, wo dieser NICHT mitversichert wäre, sind mir garnicht bekannt, ich habe noch nie eine solche Police gesehen. Außerdem wäre es extrem unlogisch, wenn es eine solche Police gäbe - denn das wäre ungefähr so, als wenn ich eine Vollkaskoversicherung hätte, in der keine Autos versichert wären...
2.: Die
RB. Sie zeichnet sich durch folgende Dinge aus (die Auflistung erfolgt OHNE Anspruch auf Vollständigkeit, noch auf juristische Korrektheit, noch müssen ALLE diese Punkte zutreffen - dazu weiter unten aber mehr):
Die
RB
- kümmert sich ums Pferd
- sie reitet regelmäßig
- sie mistet, füttert, putzt, usw...
- pflegt das Pferd, wenn es krank ist
- sie zahlt Geld bzw. beteiligt sich an Kosten
Kurz: Sie benimmt sich wie ein PFERDEBESITZER.
Daraus resultiert ein kleiner, aber feiner Unterschied:
Für Schäden, die das Pferd am Fremdreiter anrichtet (runterbuckeln, wegkicken, etc.)
haftet der Pferdebesitzer - aber das übernimmt dann logischerweise die
Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
Da die
RB ähnliche / gleiche Tätigkeiten wie der Pferdebesitzer ausübt und das Pferd auch wie der Eigentümer nutzt, so wird sie im
rechtlich gleichgestellt. Somit kann sie an ihr "eigenes" Pferd
keine Schadenersatzansprüche richten, ergo: Der Pferdebesitzer
haftet nicht und die
Haftpflichtversicherung wird demzufolge auch nichts zahlen.
Man kann die "Klassifizierung" der
RB aber nicht nur an einem der oben genannten Punkte festmachen, es müssen mehrere Punkte zutreffen. Kurz: Die
RB muss mit dem Besitzer vergleichbar sein. Wenn ein Mädel angelaufen kommt und ruft "Das ist MEIN Pflegepferd" oder "....MEINE
RB" - dann kann man davon ausgehen, dass sie eine
RB ist, denn sie identifiziert sich mit "IHREM" Pferd - so wie ein Besitzer es eben macht. Ein "Fremdreiter" würde dagegen sagen, dass er "...mal auf einem Gaul namens XYZ" gesessen hat.
Gruß
Dennis