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Alt 11.07.2006, 10:53   Rechtliche Fragen zur REITBETEILIGUNG und zum FREMDREITER Beitrag #55
Smigel
ein toller Typ
Power-User / Versicherungsexperte
 
Benutzerbild von Smigel
 
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: Haiger
Liebe Benita,

ich bin Versicherungsmakler, arbeite dementsprechend mit mehreren Anbietern zusammen - um nicht zu sagen: Generell mit allen. Natürlich treffe ich eine gewisse Auswahl. Sauteure Anbieter, deren Name z. B. mit "A" anfängt, oder irgendwelche Billig-Heimer mit bescheidenen Leistungen werden von mir nicht angeboten. Bei mir zählt Leistung und dann natürlich auch der Preis. Ich mache diesen Beruf auch nicht erst seit gestern und habe ihn in einer 3,5-jährigen Ausbildung "von der Pieke auf" gelernt. Aber was Du hier erzählst, will nicht in meinen Schädel.

Ein Anbieter, der -warum auch immer - solch einen Quatsch anbieten würde, wie Du ihn hast - würde von mir nicht verkauft, Punkt.

Was Du da hast ist QUATSCH - oder Du erklärst es vollkommen falsch. Denn JEDER ANBIETER versichert Dir die RB mit - generell. Allerdings sollte man mit der RB einen Haftungsausschluss vereinbaren, damit diese (bzw. ihre eigenen Ansprüche) eben NICHT mitversichert sind. Wozu auch? Warum soll ich eine RB besser stellen als mich selbst? Wenn ich vom eigenen Zossen falle, zahlt mir ja auch keiner ne Entschädigung.

Wozu gibts Du also für ein total falsche Produkt Extra-Kohle aus - obwohl es a) total unsinnig und b) unbegreiflich unsinnig ist?

Ich verstehe das echt nicht, sorry. Entweder reden wir zwei total aneinander vorbei, oder aber Du hast da echt den totalen Quark eingekauft.

Ich fasse nochmal zusammen: Du bezahlst einen Extra-Beitrag für ein Produkt, das etwas beinhaltet, was andere (billigere) Produkte auch beinhalten, was aber jeder, der drüber nachdenkt - garnicht drin haben will.... Das ist jetzt etwas komisch formuliert, aber es trifft zu.

Daher meine Frage: Wozu machst Du das? Hat das einen tieferen Sinn, den ich nicht verstehe? Und vor allem: Was für ein Sinn muss das sein, dass Du dafür ganze 100 € Euro (in Worten: HUNDERT Euro!!) ausgibst?

Gruß

Dennis
 
Alt 11.07.2006, 10:54   Rechtliche Fragen zur REITBETEILIGUNG und zum FREMDREITER Beitrag #56
Benita
Fohlen
 
Benutzerbild von Benita
 
Registriert seit: 22.11.2004
So, hab jetzt grad noch mal meinen Versicherer angerufen.

Bei meiner Versicherung wird die RB bei der normalen Haftpflicht ausgeschlossen, wenn sie Geld zahlt. Jeder der Geld für die Nutzung des Pferdes erhält, braucht den gewerblichen Verleih als Extra.

Andere Versicherer schließen die RB mit in die normale Haftpflicht, entweder mit finanzieller Begrenzung (RB darf bis 150 € im Monat zahlen...) oder ganz ohne Einschränkung. DAS muss man unbedingt erfragen und sich schriftlich geben lassen (Versicherungsbedingungen), da man ein echtes Problem hat, wenn man im Ernstfall keinen Versicherungsschutz hat.

Da ich mit meinem Pferd auch Kinderreiten mache, bzw. ab und an mal welche mitbringe, die unter meiner Anweisung reiten, habe ich noch eine Reitlehrerhaftpflicht dazu. Da lohnte sich dann die Extraversicherung bei der Trowe, weil sie günstiger ist, als die Reitschulpferdeversicherung bei anderen Versicherern.

Ich denke, dass wir uns jetzt einig sind, oder?

LG Benita
 
Alt 11.07.2006, 10:58   Rechtliche Fragen zur REITBETEILIGUNG und zum FREMDREITER Beitrag #57
Smigel
ein toller Typ
Power-User / Versicherungsexperte
 
Benutzerbild von Smigel
 
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: Haiger
Ahaaaaaaaaaaaaaa, DAS ist ein Unterschied - und zwar ein GEWALTIGER!

Alles klar, DANN passt das Produkt. Die gewerbliche Nutzung - DIE hättest Du erwähnen müssen, denn ursprünglich sagtest Du, es gäbe KEINE gewerbliche Nutzung. Das Kinderreiten + Unterricht zählt aber dazu. Und ich dachte schoon, ich wär total bescheuert...

Gruß

Dennis

PS: Trotzdem hast Du KEIN Problem, wenn die Rb NICHT versichert ist. S.o.!
 
Alt 11.07.2006, 11:00   Rechtliche Fragen zur REITBETEILIGUNG und zum FREMDREITER Beitrag #58
Benita
Fohlen
 
Benutzerbild von Benita
 
Registriert seit: 22.11.2004
Zu der Frage nach dem Sinn: Ich möchte auf jeden Fall, dass meine RB Geld erhält, wenn ihr durch mein Pferd etwas passiert.

Und mein Risiko ist durch eine private Unfallversicherung ja gedeckt. Sie steht also nicht besser da als ich.

Ich zahle unheimlich wenig für die Haftpflicht, die Reitlehrerhaftpflicht (habe noch keinen Trainerschein, nur jahrelange Reiterfahrung) und den gewerblichen Verleih. Bin bei knapp unter 250 € Jahresbeitrag inkl. Versicherungssteuer, das bietet wohl keine andere Versicherung. Und es ist tatsächlich jeder, der auf meinem Pferd reitet, optimal abgedeckt (was mir sehr wichtig ist).
Mein Versicherer sagt ganz klar, dass RBs bei der Haftpflicht ausgeschlossen sind, deshalb ist die normale Haftpflicht auch super günstig für alle die, die keine Rb haben. Finde ich gut. Und wenn ich eine Extra Leistung haben möchte, zahle ich halt dafür.
Ein Vergleich zeigte mir, dass ich finanziell gut wegkomme.

Das Kinderreiten spielt in dem Fall keine Rolle. Dafür würde ich die Versicherung eh brauchen, aber hätte ich nur eine RB, bräuchte ich sie trotzdem. Eben weil die Trowe die RB ausschließt und ich verlasse mich nicht auf einen Haftungsausschluss, der eventuell vor Gericht unwirksam ist. Es geht einfach um zu viel.

Ich gebe dir allerdings recht, wenn du sagst, dass die Extra Versicherung+ normale Haftpflicht eventuell teurer ist, als eine Haftpflicht bei einem anderen Versicherer, der die RB mit versichert.

Ich erwähne das nur immer, wenn jemand fragt, weil manche Versicherer eben nicht genau sagen, dass Schäden an der RB eventuell nicht mitversichert sind.
 
Alt 11.07.2006, 11:10   Rechtliche Fragen zur REITBETEILIGUNG und zum FREMDREITER Beitrag #59
Smigel
ein toller Typ
Power-User / Versicherungsexperte
 
Benutzerbild von Smigel
 
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: Haiger
250 €? Aber nicht für die RL-Haftpflicht, oder? Die bekommst Du nämlich schon für 1/3 des Preises...

Zur Unfallversicherung: Die reicht NICHT! Eine Berunfsunfähigkeits-Absicherung ist 10x wichtiger!


Und noch was zur RB: Sie ist DOCH besser dran als Du selbst. Denn Du bekommst KEIN Schmerzensgeld, kein Lohnausfall, etc... Ich kann Deinen Ansatz nachvollziehen, ich persönlich aber - und viele andere auch - habengenau das ausgeschlossen. Bei Schäden am Pferd zahlt die RB nix, liegt die RB auf der Nase, bekommt sie auch nix. Ausnahme: Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, aber das ist ja logisch.

Gruß

Dennis
 
Alt 11.07.2006, 11:14   Rechtliche Fragen zur REITBETEILIGUNG und zum FREMDREITER Beitrag #60
Benita
Fohlen
 
Benutzerbild von Benita
 
Registriert seit: 22.11.2004
250 € für die normale Haftpflicht, den gewerblichen Verleih und die Reitlehrerhaftpflicht. Also alles in einem.

Das mit der Berufsunfähigkeit wusste ich noch nicht, danke für den Tip.

Mich persönlich würde jetzt mal interessieren, wie das denn tatsächlich mit dem Haftungsausschluss aussieht. Der Anwalt sagte ja ganz klar, dass er vor Gericht nicht gilt. Was denn jetzt?

Wobei, das gehört mit zu meiner Unfallversicherung:

"Sie wollen mehr als eine Unfall-Rente. Dann können wir Ihnen helfen. Entscheiden Sie sich für Unfall-Rente PLUS.

Das wird Ihnen u. a. geboten:

Schmerzensgeld bis 2.000 Euro
Einmalzahlung, damit Sie nach einem Unfall sofort anfallende Kosten decken können
Komageld bis 1.100 Euro
Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten
Einschluss von Infektionskrankheiten (Immunschutz)
Einschluss von Vergiftungen
Einschluss von Unfällen durch Laser- und Röntgenstrahlen "

zitiert von der Homepage der DEVK
 
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