Sobald die
RB Geld zahlt (es kommt je nach Versicherer auf die Höhe der Summe an), ist sie nicht mehr über die normale Fremdreiterversicherung (in der
Haftpflicht eingeschlossen) versichert. Falls sie also stürzt und sich verletzt, ist der Haftpflichtversicherer nicht verantwortlich für Regressansprüche der Sozialversicherer der
RB. Die Forderungen würden an den Pferdebesitzer weitergegeben.
Viele Versicherer linken einen nämlich damit, dass die Sicherheit vorgetäuscht wird (Aufnahme der
RB in den Haftpflichtvertrag). Wird die
RB mit aufgenommen, so geht sie in den Status über, wie auch der Pferdeeigentümer und der erhält auch keinerlei Entschädigung, falls etwas passiert.
Von meiner alten Versicherung wurde mir genau das bestätigt! Deshalb wechselte ich zur Trowe. Sprich der alte Versicherer hätte überhaupt keinen Grund gehabt, mir was falsches zu Erzählen. Er wusste von vorne herein, dass mir die Extraversicherung dort zu teuer war. Ich glaube kaum, dass Trowe und der andere Versicherer sich absprechen, um mir genau das gleiche zu erzählen, damit die Trowe 102 € im Jahr mehr verdient. Das klingt ziemlich unwahrscheinlich. Dazu wurde ich ja über die Uelzener beraten, mit dem gleich Ergebnis.
Wer zahlt denn deiner Meinung nach, wenn der
RB etwas passiert, für den "Schaden" an der
RB?