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Alt 11.07.2006, 09:34   Rechtliche Fragen zur REITBETEILIGUNG und zum FREMDREITER Beitrag #49
Smigel
ein toller Typ
Power-User / Versicherungsexperte
 
Benutzerbild von Smigel
 
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: Haiger
Sorry Benita,

aber das vollkommener Blödsinn. JEDE "normale" Tierhalterhaftpflicht deckt Schäden an der RB bzw. an Dritten ab.

Wer Dir diesen Mist erzählt hat, kann Dich nur mächtig veräppelt haben - im gewerblichen Bereich, also Schulbetrieb, sind die Pferde gleich doppelt bis dreifach so teuer als "normal" - je nach Anbieter. Entweder hat der- bzw. diejenige wirklich null Ahnung von Versicherungen oder hat Dich mächtig verar***t. Logisch: Doppelter Beitrag = doppelte Provision bzw. Courtage... Ich blase ja ungern in dieses Horn, aber an was anderes kann ich da nicht denken. Entweder blöd oder geldgeil. Oder beides....

Gruß

Dennis
 
Alt 11.07.2006, 10:00   Rechtliche Fragen zur REITBETEILIGUNG und zum FREMDREITER Beitrag #50
Benita
Fohlen
 
Benutzerbild von Benita
 
Registriert seit: 22.11.2004
Sobald die RB Geld zahlt (es kommt je nach Versicherer auf die Höhe der Summe an), ist sie nicht mehr über die normale Fremdreiterversicherung (in der Haftpflicht eingeschlossen) versichert. Falls sie also stürzt und sich verletzt, ist der Haftpflichtversicherer nicht verantwortlich für Regressansprüche der Sozialversicherer der RB. Die Forderungen würden an den Pferdebesitzer weitergegeben.
Viele Versicherer linken einen nämlich damit, dass die Sicherheit vorgetäuscht wird (Aufnahme der RB in den Haftpflichtvertrag). Wird die RB mit aufgenommen, so geht sie in den Status über, wie auch der Pferdeeigentümer und der erhält auch keinerlei Entschädigung, falls etwas passiert.

Von meiner alten Versicherung wurde mir genau das bestätigt! Deshalb wechselte ich zur Trowe. Sprich der alte Versicherer hätte überhaupt keinen Grund gehabt, mir was falsches zu Erzählen. Er wusste von vorne herein, dass mir die Extraversicherung dort zu teuer war. Ich glaube kaum, dass Trowe und der andere Versicherer sich absprechen, um mir genau das gleiche zu erzählen, damit die Trowe 102 € im Jahr mehr verdient. Das klingt ziemlich unwahrscheinlich. Dazu wurde ich ja über die Uelzener beraten, mit dem gleich Ergebnis.

Wer zahlt denn deiner Meinung nach, wenn der RB etwas passiert, für den "Schaden" an der RB?
 
Alt 11.07.2006, 10:07   Rechtliche Fragen zur REITBETEILIGUNG und zum FREMDREITER Beitrag #51
Smigel
ein toller Typ
Power-User / Versicherungsexperte
 
Benutzerbild von Smigel
 
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: Haiger
Hallo Benita,

Du hast da was grundlegend falsch verstanden. Den Schaden der RB zahlt NIEMAND! Ja, und? Ist doch richtig so! Genau darum geht es doch!

Gruß

Dennis
 
Alt 11.07.2006, 10:28   Rechtliche Fragen zur REITBETEILIGUNG und zum FREMDREITER Beitrag #52
Benita
Fohlen
 
Benutzerbild von Benita
 
Registriert seit: 22.11.2004
Doch, meine Versicherung zahlt den Schaden an der RB. Zahlt z.b. Geld für Krankenhaus..., was die Krankenversicherung der RB sonst bei mir holen würde. Dafür ja extra die Versicherung, weil dieser Anwalt damals sagte, dass die RB nicht mit ihrer Unterschrift auf die eventuellen Ansprüche der Krankenversicherung verzichten kann. Dieser Haftungsausschluss in den RB Verträgen hat vor Gericht wohl keine Chance.
 
Alt 11.07.2006, 10:34   Rechtliche Fragen zur REITBETEILIGUNG und zum FREMDREITER Beitrag #53
Smigel
ein toller Typ
Power-User / Versicherungsexperte
 
Benutzerbild von Smigel
 
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: Haiger
Richtig, deshalb werden die Ansprüche der KV auch - zumindest meistens - bezahlt. Aber die Schäden an der RB selbst (Schmerzensgeld, Sachschäden) NICHT.

Verstanden? Das, was DU zahlen müsstest, übernimmt die Versicherung - dafür ist sie ja da. Das, was Du NICHT zahlen musst, zahlt auch die Versicherung - im Regelfall - NICHT. Es gibt Ausnahmen, aber das würde nun zu kompliziert.

Gruß

Dennis
 
Alt 11.07.2006, 10:40   Rechtliche Fragen zur REITBETEILIGUNG und zum FREMDREITER Beitrag #54
Benita
Fohlen
 
Benutzerbild von Benita
 
Registriert seit: 22.11.2004
Da meine RB, mit dem Geldbetrag, den sie im Monat zahlt, überhaupt nicht über meine normale Haftpflicht versichert ist, auch nicht als Fremdreiter (zahlt kein Geld und leistet keine Hilfsarbeiten), würde meine normale Haftpflicht keinen Cent bezahlen, auch nicht an die Krankenversicherung. Das wird in meinem Fall alles von der Versicherung für "gewerblichen" Verleih (also gegen Entgelt) getragen und dann gibts auch Schmerzensgeld.
Dass Versicherer unberechtige Forderungen abschmettern, ist ja sowieso klar.
 
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