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Alt 17.06.2006, 22:04   Rechtliche Fragen zur REITBETEILIGUNG und zum FREMDREITER Beitrag #1
zebra777
Absetzer
 
Benutzerbild von zebra777
 
Registriert seit: 23.02.2005
Ort: Berlin
Eigentlich hatte ich jahrelang RB´s ohne mir irgendwelche Gedanken darum zu machen (und toitoitoi ist auch nie was passiert), aber nun mache ich mir doch um die rechtliche Seite Sorgen. Was kann alles auf mich als Pferdebesitzer zukommen und wie kann ich das umgehen? Gilt für minderjährige RBs etwas anderes als für volljährige?


Was mir einfällt:

1.PFERD VERURSACHT UNTER AUFSICHT MEINER RB EINEN SCHADEN AN ANDEREN PERSONEN/GEGENSTÄNDEN (Bsp: RB reitet aus, Pferd erschrickt sich und rennt Radfahrer über den Haufen, Rad kaputt, Arm des Fahrers gebrochen)-meine Einschätzung: das würde meine Tierhalterhaftpflicht bezahlen, bei der auch Fremdreiterrisiko eingeschlossen ist.

2.PFERD MACHT GEGENSTÄNDE DER RB KAPUTT (Bsp. Pferd tritt auf ds Handy der RB und das ist nun Matsch...)- meine Einschätzung: ich glaube, das wird von meiner Haftpflicht nicht gezahlt, weil sie als Halterin gezählt wird. Muß ich dann persönlich zahlen oder hat eben die RB Pech gehabt?

3.PFERD VERLETZT RB, ES MÜSSEN EINMALIGE KOSTEN BEZAHLT WERDEN; KEIN BLEIBENDER SCHADEN (Bsp. Pferd buckelt, RB stürzt, bricht sich ´n Arm, Krankenhausauffenthalt und Behandlungskosten fallen an...)-meine Einschätzung: erstmal würde wohl die Krankenkasse der RB bezahlen, die würde dann aber ggf auf mich zukommen und das Geld von mir zurückverlangen. Würde das meine Tierhalterhaftpflicht bezahlen? Kann ich so einen Fall vertraglich ausschließen?

4.PFERD VERLETZT RB; ES FALLEN BEHANDLUNGSKOSTEN SOWIE WEITERE KOSTEN AN (Bsp. Pferd tritt RB, diese stürzt so blöd, dass sie sich einen Wirbel bricht und querschnittsgelähmt wird. Sprich, es geht um Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen, Umbau der Wohnung, Berufsunfähigkeit...)-meine Einschätzung: Krankenkasse zahlt nur direkte Behandlung und würde ggf sogar diese kosten von mir zurückfordern. Zahlt meine Versicherung- ne, oder? Gibt es eine spezielle Tierhalterhaftpflicht, die das zahlen würde? Müsste ich ansonsten privat zahlen? Kann man das vertraglich ausschließen?

5. PFERD VERLETZT RB-SIE VERLANGT SCHMERZENSGELD (Bsp. Pferd tritt ihr auf den Fuß). Kommt sie damit überhaupt durch? Muss ich zahlen, zahlt meine Versicherung?


Welche anderen Forderungen könnten auf mich zukommen?

Irgendwelche Experten hier??

Vielen Dank,
Johanne
 
Alt 17.06.2006, 22:12   Rechtliche Fragen zur REITBETEILIGUNG und zum FREMDREITER Beitrag #2
*willow*
Jährling
 
Benutzerbild von *willow*
 
Registriert seit: 01.07.2005
Hallo,
da würde ich alle Punkte Deiner Versicherung aufzählen und fragen was sie übernimmt und wie Du dich gegen den Rest absichern kannst. Da alle Verträge/Versicherungen unterschiedliche Leistungen haben kann man kaum was dazu sagen. Glaube ne Unfallversicherung der RB wäre in den schlimmen Fällen gut. Wichtig ist laß Dir alles schriftlich geben, damit Du im Schadensfall was in der Hand hast.
LG
*willow*
 
Alt 17.06.2006, 23:06   Rechtliche Fragen zur REITBETEILIGUNG und zum FREMDREITER Beitrag #3
Gast499
Gast
 
Deswegen sollte man in jedem Fall nur eine RB reiten lassen, die über eine private Unfallhaftpflichtversicherung verfügt, die Reiten mit eingeschlossen hat.....
Oder die RB ist im Reitverein und reitet dort bei einer vom RV bestellten Person (muß kein RL sein)-dann ist die RB über den Verein abgedeckt.
 
Alt 18.06.2006, 11:32   Rechtliche Fragen zur REITBETEILIGUNG und zum FREMDREITER Beitrag #4
Internetfreak
KeinJaSager
 
Benutzerbild von Internetfreak
 
Registriert seit: 29.01.2006
Ort: Rheinland
Blog-Einträge: 2
Haftungsausschlußerklärung

Es gibt im Netz einen Vordruck für die Haftungsausschlußerklärung. Dieses Schreiben sollte man immer von der RB unterschreiben lassen.

Gruß Internetfreak
 
Alt 18.06.2006, 20:37   Rechtliche Fragen zur REITBETEILIGUNG und zum FREMDREITER Beitrag #5
Whitehorse
Jährling
 
Benutzerbild von Whitehorse
 
Registriert seit: 13.02.2005
Ort: Burscheid
Hi,

zu 1: Wenn Deine Versicherung RB mit eingschlossen hat, wird der Schaden an einer dritten Person erstattet. Das hat nicht mit dem Fremdreiterrisiko zu tun. Fremdreiter sind Reiter, die hin und wieder mal mit dem PFerd umgehen. Eine RB erwirkt durch ihre Regelmäßigkeit Haltereigenschaften.

Damit habe ich die anderen Punkte im Endeffekt auch schon beantwortet. Der Halter eines Pferdes bekommt die eigenen Schäden auch nicht bezahlt und so ist es bei der RB genauso. Daher tritt die Versicherung in dem Fall nicht ein, wenn DU Glück hast vielleicht aus Kulanz, aber normaler weise nicht.

Ich rate Dir daher auch eine Haftungsausschlußerklärung unterschreiben zu lassen. Das heißt, bei einem Schaden an der Rb oder deren Sachen macht sie Dich dafür nicht haftbar. Und Du machst sie nicht dafür haftbar, wenn das PFerd unter ihrer Obhut sich irgendwie verletzt.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen. Lege die Fragen Deinem Versicherungsvertreter vor.

Viele Grüße Whitehorse
 
Alt 18.06.2006, 21:34   Rechtliche Fragen zur REITBETEILIGUNG und zum FREMDREITER Beitrag #6
blechmaus
Longenpferd
 
Benutzerbild von blechmaus
 
Registriert seit: 15.05.2006
Ort: Oberpfalz
3.PFERD VERLETZT RB, ES MÜSSEN EINMALIGE KOSTEN BEZAHLT WERDEN; KEIN BLEIBENDER SCHADEN

Der Punkt war bei mir der Fall....Platzwunde und ein halber Zahn war weg...wurde aber von meiner Versicherung getragen...kein grossartiges Drama - bis auf den üblichen Papierkram
 
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