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Alt 20.07.2009, 09:46   Rechtliche Grundlagen Verkauf Schlachtpferde Beitrag #1
FilouXO
alternativer Ponybändiger
 
Benutzerbild von FilouXO
 
Registriert seit: 15.07.2008
Ort: BaWü
Hallo,
es ist jetzt eine frage die keinen aktuellen Hintergrund hat, die mich allerdings schon relativ lange beschäftigt.
Und zwar gibts ja hier und da Schlachthöfe die, die ihnen angetrauten schlachtpferde weiter verscheuern, ist das eigentlich rechtens ?
Ich meine wenn ich mein Pferd zum Schlachter schaffe und dafür nur 150€ Fleischgeld bekomme ist es doch absoluter betrug wenn die dann das Tier für 500€ weiterverkaufen.

Würde es jetzt mal mit dem Auto´s abwracken vergleichen, ich stell das Auto zum Händler das der das Abwrackt und 4 Wochen später stehts in der Zeitung zum Verkauf, das ist doch auch Verboten und Betrug.

Also ich hab mal gehört dass das jedenfalls verboten ist. Aber wie ist das mit den ganzen Schlachtpferde"rettungen" ? Auf welcher rechtlichen Grundlage basieren die ?

Danke schonmal für eure Antworten
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Alt 20.07.2009, 12:07   Rechtliche Grundlagen Verkauf Schlachtpferde Beitrag #2
Girlie19943
Funi-verliebt :)
 
Benutzerbild von Girlie19943
 
Registriert seit: 03.10.2007
Ort: Lüneburger Heide (Nähe Lüneburg)
Hi,
der Schlachtpferdeverkauf ist tw. durchaus erlaubt.
Nämlich dann, wenn im Vertrag nicht festgelegt wurde, dass das Pferd ausschließlich zur Tötung&Schlachtung vorgesehen wurde.
Fehlt diese Zeile, ist es ein "normaler Verkauf" und der Schlachter kann mit dem Pferd machen was er will- weil es seins ist.
Lg
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Alt 20.07.2009, 12:41   Rechtliche Grundlagen Verkauf Schlachtpferde Beitrag #3
FilouXO
alternativer Ponybändiger
 
Benutzerbild von FilouXO
 Threadersteller 
 
Registriert seit: 15.07.2008
Ort: BaWü
also kommts mal wieder nur auf ein paar ausdrückliche worte an
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Alt 20.07.2009, 12:47   Rechtliche Grundlagen Verkauf Schlachtpferde Beitrag #4
gipsyking
Ich will Sommer...
 
Benutzerbild von gipsyking
 
Registriert seit: 15.03.2007
Ort: Sauerland
Bilder: 66
Wenn man ein Pferd zum Schlachter bringt, um es schlachten zu lassen, muss man bis zum Ende dabei bleiben.

Dann kann man sicher sein, dass es nicht weiterverkauft wird.

Fast jeder Schlachter ist auch Händler.

Und als Reitpferd bringen sie eben mehr...

Schlachtpferderettung ist fast immer Nepp!

Genau wie der Handel mit Beistellpferden.

Ellen
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Alt 21.07.2009, 17:14   Rechtliche Grundlagen Verkauf Schlachtpferde Beitrag #5
CapitalB
Der Berg ruft!
 
Benutzerbild von CapitalB
 
Registriert seit: 28.12.2008
Ort: aus dem Land zwischen den Meeren
Zitat:
Zitat von FilouXO Beitrag anzeigen
Ich meine wenn ich mein Pferd zum Schlachter schaffe und dafür nur 150€ Fleischgeld bekomme ist es doch absoluter betrug wenn die dann das Tier für 500€ weiterverkaufen.

Würde es jetzt mal mit dem Auto´s abwracken vergleichen, ich stell das Auto zum Händler das der das Abwrackt und 4 Wochen später stehts in der Zeitung zum Verkauf, das ist doch auch Verboten und Betrug.

Also ich hab mal gehört dass das jedenfalls verboten ist.
Verboten ist es nicht. Es ist auch kein Betrug.
Hier wird ja niemand betrogen, wie auch:
Du verkaufst ein Pferd zum Schlachten an den Schlachter zum Fleischpreis. Er kriegt das Pferd, Du kriegst das Geld.
Danach verkauft er ein Reitpferd an jemand Dritten. Der kriegt ein Reitpferd (und wahrscheinlich allerhand Mängel und Probleme, für die der Verkäufer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen haftet und gewährleisten muss), und der Verkäufer kriegt das Geld (und vielleicht keine Probleme, wenn der Käufer es nicht merkt, oder er gibt halt im Tausch das nächste Pferd mit).
Die Einschätzung, für was sich das Pferd eignet, ist halt unterschiedlich, je nachdem, wie skrupellos man ist.
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Alt 21.07.2009, 18:12   Rechtliche Grundlagen Verkauf Schlachtpferde Beitrag #6
gipsyking
Ich will Sommer...
 
Benutzerbild von gipsyking
 
Registriert seit: 15.03.2007
Ort: Sauerland
Bilder: 66
Zitat:
Zitat von FilouXO Beitrag anzeigen

...wenn ich mein Pferd zum Schlachter schaffe und dafür nur 150€ Fleischgeld bekomme ist es doch Betrug, wenn die dann das Tier für 500,-- € weiterverkaufen.

Nö. Wenn ich mein Pferd für 1.000,-- € an einen Händler verkaufe und er verkauft es für 5.000,-- weiter, ist es doch auch kein Betrug.
Das ist dann ein Geschäft!


Würde es jetzt mal mit dem Auto´s abwracken vergleichen, ich stell das Auto zum Händler das der das Abwrackt und 4 Wochen später stehts in der Zeitung zum Verkauf, das ist doch auch Verboten.
Abwrackautos verkaufen ist tatsächlich verboten, weil die 2.500,-- €-Prämie eine Umweltprämie ist, die dazu führen soll, dass emmissionsstarke Autos aus dem Verkehr gezogen werden und durch neue, abgasarme ersetzt werden.
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