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20.07.2009, 09:46
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Rechtliche Grundlagen Verkauf Schlachtpferde Beitrag #1
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alternativer Ponybändiger
Registriert seit: 15.07.2008
Ort: BaWü
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Hallo,
es ist jetzt eine frage die keinen aktuellen Hintergrund hat, die mich allerdings schon relativ lange beschäftigt.
Und zwar gibts ja hier und da Schlachthöfe die, die ihnen angetrauten schlachtpferde weiter verscheuern, ist das eigentlich rechtens ?
Ich meine wenn ich mein Pferd zum Schlachter schaffe und dafür nur 150€ Fleischgeld bekomme ist es doch absoluter betrug wenn die dann das Tier für 500€ weiterverkaufen.
Würde es jetzt mal mit dem Auto´s abwracken vergleichen, ich stell das Auto zum Händler das der das Abwrackt und 4 Wochen später stehts in der Zeitung zum Verkauf, das ist doch auch Verboten und Betrug.
Also ich hab mal gehört dass das jedenfalls verboten ist. Aber wie ist das mit den ganzen Schlachtpferde"rettungen" ? Auf welcher rechtlichen Grundlage basieren die ?
Danke schonmal für eure Antworten
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20.07.2009, 12:07
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Rechtliche Grundlagen Verkauf Schlachtpferde Beitrag #2
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Funi-verliebt :)
Registriert seit: 03.10.2007
Ort: Lüneburger Heide (Nähe Lüneburg)
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Hi,
der Schlachtpferdeverkauf ist tw. durchaus erlaubt  .
Nämlich dann, wenn im Vertrag nicht festgelegt wurde, dass das Pferd ausschließlich zur Tötung&Schlachtung vorgesehen wurde.
Fehlt diese Zeile, ist es ein "normaler Verkauf" und der Schlachter kann mit dem Pferd machen was er will- weil es seins ist. Lg
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20.07.2009, 12:41
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Rechtliche Grundlagen Verkauf Schlachtpferde Beitrag #3
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alternativer Ponybändiger
Threadersteller
Registriert seit: 15.07.2008
Ort: BaWü
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also kommts mal wieder nur auf ein paar ausdrückliche worte an
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20.07.2009, 12:47
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Rechtliche Grundlagen Verkauf Schlachtpferde Beitrag #4
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Ich will Sommer...
Registriert seit: 15.03.2007
Ort: Sauerland
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Wenn man ein Pferd zum Schlachter bringt, um es schlachten zu lassen, muss man bis zum Ende dabei bleiben.
Dann kann man sicher sein, dass es nicht weiterverkauft wird.
Fast jeder Schlachter ist auch Händler.
Und als Reitpferd bringen sie eben mehr...
Schlachtpferderettung ist fast immer Nepp!
Genau wie der Handel mit Beistellpferden.
Ellen
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21.07.2009, 17:14
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Rechtliche Grundlagen Verkauf Schlachtpferde Beitrag #5
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Der Berg ruft!
Registriert seit: 28.12.2008
Ort: aus dem Land zwischen den Meeren
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Zitat:
Zitat von FilouXO
Ich meine wenn ich mein Pferd zum Schlachter schaffe und dafür nur 150€ Fleischgeld bekomme ist es doch absoluter betrug wenn die dann das Tier für 500€ weiterverkaufen.
Würde es jetzt mal mit dem Auto´s abwracken vergleichen, ich stell das Auto zum Händler das der das Abwrackt und 4 Wochen später stehts in der Zeitung zum Verkauf, das ist doch auch Verboten und Betrug.
Also ich hab mal gehört dass das jedenfalls verboten ist.
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Verboten ist es nicht. Es ist auch kein Betrug.
Hier wird ja niemand betrogen, wie auch:
Du verkaufst ein Pferd zum Schlachten an den Schlachter zum Fleischpreis. Er kriegt das Pferd, Du kriegst das Geld.
Danach verkauft er ein Reitpferd an jemand Dritten. Der kriegt ein Reitpferd (und wahrscheinlich allerhand Mängel und Probleme, für die der Verkäufer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen haftet und gewährleisten muss), und der Verkäufer kriegt das Geld (und vielleicht keine Probleme, wenn der Käufer es nicht merkt, oder er gibt halt im Tausch das nächste Pferd mit).
Die Einschätzung, für was sich das Pferd eignet, ist halt unterschiedlich, je nachdem, wie skrupellos man ist.
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21.07.2009, 18:12
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Rechtliche Grundlagen Verkauf Schlachtpferde Beitrag #6
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Ich will Sommer...
Registriert seit: 15.03.2007
Ort: Sauerland
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Zitat:
Zitat von FilouXO
...wenn ich mein Pferd zum Schlachter schaffe und dafür nur 150€ Fleischgeld bekomme ist es doch Betrug, wenn die dann das Tier für 500,-- € weiterverkaufen.
Nö. Wenn ich mein Pferd für 1.000,-- € an einen Händler verkaufe und er verkauft es für 5.000,-- weiter, ist es doch auch kein Betrug.
Das ist dann ein Geschäft!
Würde es jetzt mal mit dem Auto´s abwracken vergleichen, ich stell das Auto zum Händler das der das Abwrackt und 4 Wochen später stehts in der Zeitung zum Verkauf, das ist doch auch Verboten.
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Abwrackautos verkaufen ist tatsächlich verboten, weil die 2.500,-- €-Prämie eine Umweltprämie ist, die dazu führen soll, dass emmissionsstarke Autos aus dem Verkehr gezogen werden und durch neue, abgasarme ersetzt werden.
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