Ich habe mal eine Frage zu meinem Reitbeteiligungsvertrag.
Vorab ich bin die Reitbeteiligung, im
Vertrag "Partner" genannt.
§7 Haftpflicht
Der Eigentümer ist Halter des Pferdes i.S.d. §833 BGB. Für das Pferd besteht eine
Haftpflichtversicherung, über deren Umfang der Partner informiert worden ist. Der Eigentümer ist verpflichtet, den Partner von Ansprüchen Dritter freizuhalten, die gegen den Partner aufgrund der Tierhalterhaftung gestellt werden, soweit sie durch die
Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
Der Partner seinerseits verzichtet auf Ansprüche gegen den Eigentümer aus §833 BGB wegen aller durch das Pferd verursachten Personen- und Sachschäden soweit sie nicht durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung gedeckt sind.
Der Haftungsausschluss umfasst nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Eigentümers oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Eigentümers beruhen.
Wie ich nun erfahren habe - besagtes Pferd läuft nicht so richtig taktklar und hat sich wohl auch schon mit Reitbeteiligungen hingelegt. Die Besitzerin wusste dies hat mir davon aber nichts gesagt. Bekannt war ihr auch, dass das Pferd vermutlich eine Verletzung an der Hufrolle hatte und deswegen auch schon mal beim Schlachter stand. Behandeln lassen hat sie das nie. Auf meien Nachfrage warum er so oft stolpert kam dann "Das liegt daran dass der wieder zum Schmied muss, die
Eisen sind abgelaufen"
Mal angenommen Pferd wäre auch mit mir gestürzt und auf mir gelandet. Hätte die Versicherung das überhaupt gezahlt? Wenn nein hätte die Besitzerin haften müssen?
Wäre die Situation ohne
Vertrag die gleiche gewesen?
Reitbeteiligung ist sowieso von meiner Seite aus gekündigt und ich werde ihn auch nicht mehr reiten, das ist also nur interessehalber. Möchte nur wissen ob man so eine Klausel in einem Vetrag unterschreiben kann und dennoch bei jeglichen Schäden durch das Tier, die nicht auf Fahrlässigkeit meinerseits zurückzuführen sind, abgesichert ist. Ist ja nicht auszuschließen dass mir so ein
Vertrag noch mal über den Weg läuft.
Danke schon mal