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Antwort
Alt 28.01.2012, 12:16   Reitbeteiligungsvertrag - Haftung Beitrag #1
*Rapunzel*
Fohlen
 
Registriert seit: 12.05.2009
Ich habe mal eine Frage zu meinem Reitbeteiligungsvertrag.
Vorab ich bin die Reitbeteiligung, im Vertrag "Partner" genannt.

§7 Haftpflicht
Der Eigentümer ist Halter des Pferdes i.S.d. §833 BGB. Für das Pferd besteht eine Haftpflichtversicherung, über deren Umfang der Partner informiert worden ist. Der Eigentümer ist verpflichtet, den Partner von Ansprüchen Dritter freizuhalten, die gegen den Partner aufgrund der Tierhalterhaftung gestellt werden, soweit sie durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
Der Partner seinerseits verzichtet auf Ansprüche gegen den Eigentümer aus §833 BGB wegen aller durch das Pferd verursachten Personen- und Sachschäden soweit sie nicht durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung gedeckt sind.
Der Haftungsausschluss umfasst nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Eigentümers oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Eigentümers beruhen.


Wie ich nun erfahren habe - besagtes Pferd läuft nicht so richtig taktklar und hat sich wohl auch schon mit Reitbeteiligungen hingelegt. Die Besitzerin wusste dies hat mir davon aber nichts gesagt. Bekannt war ihr auch, dass das Pferd vermutlich eine Verletzung an der Hufrolle hatte und deswegen auch schon mal beim Schlachter stand. Behandeln lassen hat sie das nie. Auf meien Nachfrage warum er so oft stolpert kam dann "Das liegt daran dass der wieder zum Schmied muss, die Eisen sind abgelaufen"
Mal angenommen Pferd wäre auch mit mir gestürzt und auf mir gelandet. Hätte die Versicherung das überhaupt gezahlt? Wenn nein hätte die Besitzerin haften müssen?
Wäre die Situation ohne Vertrag die gleiche gewesen?

Reitbeteiligung ist sowieso von meiner Seite aus gekündigt und ich werde ihn auch nicht mehr reiten, das ist also nur interessehalber. Möchte nur wissen ob man so eine Klausel in einem Vetrag unterschreiben kann und dennoch bei jeglichen Schäden durch das Tier, die nicht auf Fahrlässigkeit meinerseits zurückzuführen sind, abgesichert ist. Ist ja nicht auszuschließen dass mir so ein Vertrag noch mal über den Weg läuft.

Danke schon mal
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Alt 28.01.2012, 12:52   Reitbeteiligungsvertrag - Haftung Beitrag #2
sahen
Zirkelzicke
 
Benutzerbild von sahen
 
Registriert seit: 25.12.2007
Ort: Niedersachsen
Welche Versicherung soll Dir bitte was zahlen, wenn Du vom RB fällst oder mit dem RB-Pferd stürzt? Deine KV zahlt die ärztliche Behandlung, hast Du bleibende Schäden davongetragen, zahlt das Deine (hoffentlich vorhandene) Unfallversicherung und Schäden an Dritte werden, so lange Du nciht grob fahrlässig gehandelt hast, von der Tierhalterhaftpflicht des Eigentümers getragen.

Wenn Du allerdings eine RB auf einem lahmen Pferd annimmst, ist das versicherungstechnisch nicht abgedeckt: Sorry, aber gegen so viel Blauäugigkeit gibt es keine Versicherungen.
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Alt 28.01.2012, 13:19   Reitbeteiligungsvertrag - Haftung Beitrag #3
botafoc
Sportpferd
 
Registriert seit: 21.09.2007
Zitat:
Zitat von sahen Beitrag anzeigen
Wenn Du allerdings eine RB auf einem lahmen Pferd annimmst, ist das versicherungstechnisch nicht abgedeckt: Sorry, aber gegen so viel Blauäugigkeit gibt es keine Versicherungen.
Ei. Da spricht die Fachfrau.
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Alt 28.01.2012, 13:29   Reitbeteiligungsvertrag - Haftung Beitrag #4
gipsyking
Ich will Sommer...
 
Benutzerbild von gipsyking
 
Registriert seit: 15.03.2007
Ort: Sauerland
Bilder: 64
Zitat:
Zitat von *Rapunzel* Beitrag anzeigen

Ich habe mal eine Frage zu meinem Reitbeteiligungsvertrag.
Vorab ich bin die Reitbeteiligung, im Vertrag "Partner" genannt.

§7 Haftpflicht

Der Eigentümer ist Halter des Pferdes i.S.d. §833 BGB.
Für das Pferd besteht eine Haftpflichtversicherung, über deren Umfang der Partner informiert worden ist.

Der Eigentümer ist verpflichtet, den Partner von Ansprüchen Dritter freizuhalten, die gegen den Partner aufgrund der Tierhalterhaftung gestellt werden, soweit sie durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind.

Der Partner seinerseits verzichtet auf Ansprüche gegen den Eigentümer aus
§833 BGB wegen aller durch das Pferd verursachten Personen- und Sachschäden soweit sie nicht durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung gedeckt sind.

Der Haftungsausschluss umfasst nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Eigentümers oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Eigentümers beruhen.


Wie ich nun erfahren habe - besagtes Pferd läuft nicht so richtig taktklar und hat sich wohl auch schon mit Reitbeteiligungen hingelegt.

Die Besitzerin wusste dies hat mir davon aber nichts gesagt.

Bekannt war ihr auch, dass das Pferd vermutlich eine Verletzung an der Hufrolle hatte und deswegen auch schon mal beim Schlachter stand.

Behandeln lassen hat sie das nie. Auf meien Nachfrage warum er so oft stolpert kam dann "Das liegt daran dass der wieder zum Schmied muss,
die Eisen sind abgelaufen".

Mal angenommen Pferd wäre auch mit mir gestürzt und auf mir gelandet. Hätte die Versicherung das überhaupt gezahlt?

Nein.
Das hätte Deine Krankenversicherung gezahlt
.

Wenn nein hätte die Besitzerin haften müssen?

Nein!
Als Reitbeteiligung ist man dem Eigentümer gleichgestellt.
Der bekommt nämlich auch nicht aus der Tierhalterhaftpflichtversicherung
.

Wäre die Situation ohne Vertrag die gleiche gewesen?

Ja!

Reitbeteiligung ist sowieso von meiner Seite aus gekündigt und ich werde ihn auch nicht mehr reiten, das ist also nur interessehalber.

Möchte nur wissen ob man so eine Klausel in einem Vetrag unterschreiben kann und dennoch bei jeglichen Schäden durch das Tier, die nicht auf Fahrlässigkeit meinerseits zurückzuführen sind, abgesichert ist.

Man ist nicht abgesichert.
Man muss sich selbst absichern
.
Durch eine Unfallversicherung z.B. (durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung am besten.)

Ist ja nicht auszuschließen, dass mir so ein Vertrag noch mal über den Weg läuft.
Ein mündlicher Vertrag macht es nicht besser oder schlechter.

Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag.

Die schriftlichen Reitbeteiligungsverträge enthalten immer gegenseitige Haftungsausschlüsse.
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Alt 28.01.2012, 20:12   Reitbeteiligungsvertrag - Haftung Beitrag #5
*Rapunzel*
Fohlen
 Threadersteller 
 
Registriert seit: 12.05.2009
Zitat:
Zitat von sahen Beitrag anzeigen
Wenn Du allerdings eine RB auf einem lahmen Pferd annimmst, ist das versicherungstechnisch nicht abgedeckt: Sorry, aber gegen so viel Blauäugigkeit gibt es keine Versicherungen.
Er lahmt nicht. Er stolpert übermäßig viel - auf Nachfrage hieß es das liegt am abgelaufenen Beschlag.
Danke für den hilfreichen Beitrag.


Ah okay wusste gar nicht dass man als RB versicherungstechnisch dem Besitzer gleichgestellt ist.
Sprich bei der Klausel geht es nur darum wer haftet falls das Pferd in meiner Obhut einen Dritten oder Eigentum eines Dritten verletzt?
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Alt 28.01.2012, 20:15   Reitbeteiligungsvertrag - Haftung Beitrag #6
gipsyking
Ich will Sommer...
 
Benutzerbild von gipsyking
 
Registriert seit: 15.03.2007
Ort: Sauerland
Bilder: 64
Genau darum geht es.

Wenn Du mit dem Pferd vors Auto reitest, zahlt die Versicherung ein neues Auto.

Für die Besitzerin kein neues Pferd und für Dich kein Schmerzensgeld.

Jedenfalls normalerweise nicht.

Jeder Fall ist ja ein Einzelfall und wird u.U. vor Gericht anders beurteilt.
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