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27.01.2012, 08:16
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Rund um den Turniersport - die wichtigsten Fragen und Antworten Beitrag #187
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bekommt Dressurnachwuchs
Registriert seit: 22.09.2008
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Zitat:
Zitat von McMonty
Zitat:
Zitat von *Liebling*
@mcmonty
Da du den Antrag für ne Erstaustellung hinschickst, muss der Stempel vom Verein denke ich schon drauf
kopie vom abzeichen kommt denke ich drauf an welche Lk du beantragst.
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Jap, dass ist klar. Aber da ich ja schon eine Turnierlizenz hatte, sehen die ja anhand meiner daten, dass 2008 mein letztes Turnierjahr war! Daher frage ich mich generell, warum ich eine komplette Erstaustellung hinschicken muss?! Nun ja, wir haben 2012. Das ist 4 Jahre her.
Die wissen doch nicht, was sich da bei dir getan hat?
Für die bist du Turniermässig abgeschrieben gewesen und müssen dich nun neu aufnehmen. Sie wissen ja nicht, ob du noch im Verein bist, ob du noch reitest etc... Wenn sie jeden der mit dem reiten oder besser Turniersport aufgehört hat, permanent drin stehen haben, wirds irgendwann kompliziert.
Ich werde am Montag anrufen und nachhaken. Vllt können die das direkt wieder verlängern und dann bei NeOn wieder freigeben!Geld wird ja eh abgebucht!
Trotzdem daaaanke....
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Ne, die werden Stempel und Unterschrift vom Verein benötigen
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12.02.2012, 12:14
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Rund um den Turniersport - die wichtigsten Fragen und Antworten Beitrag #188
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˟ Esel ♥
Registriert seit: 22.10.2010
Ort: NRW
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Hallo.
Ich habe bei Neon nun einen Vereinswechsel beantragt, welcher laut Neon nun auch erfolgt ist. Muss ich nicht eigentlich noch den Vereinsstempel dort hin schicken, oder geht das heute durchaus online?
Bin ein bisschen verunsichert, da bei Neon jetzt nichts weiter steht und es genau so wie zuvor ausschaut (eben nur mit anderem Verein).
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12.02.2012, 12:29
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Rund um den Turniersport - die wichtigsten Fragen und Antworten Beitrag #189
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Schimmelreiter
Registriert seit: 20.02.2005
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Hey,
du musst nur ganz normal den Aufnahmeantrag an den neuen Verein schicken und wie du es gemacht hast,über NeOn wechseln.Du hast ja scheinbar auch die Email bekommen,dass es akzeptiert ist.Das wars dann schon.Alles online,kein Stempel mehr.Der Verwalter von deinem Verein akzeptiert dich ja und das reicht für die FN dann als "Stempel".
liebe Grüße
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12.02.2012, 12:34
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Rund um den Turniersport - die wichtigsten Fragen und Antworten Beitrag #190
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es geht voran!
Registriert seit: 18.08.2008
Ort: Oldenburg
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Zitat:
Zitat von Kugelschreiber
Hallo.
Ich habe bei Neon nun einen Vereinswechsel beantragt, welcher laut Neon nun auch erfolgt ist. Muss ich nicht eigentlich noch den Vereinsstempel dort hin schicken, oder geht das heute durchaus online?
Bin ein bisschen verunsichert, da bei Neon jetzt nichts weiter steht und es genau so wie zuvor ausschaut (eben nur mit anderem Verein).
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Nein - das mußt du nicht. Die FN schickt dem Verein Listen, über die Mitglieder, die für den Verein eine Turnierlizenz angefordert haben, der Verein überprüft das dann und bestätigt sie der FN. Deswegen brauchst du auch nicht mehr jährlich los und die nen Stempel holen
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16.02.2012, 19:02
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Rund um den Turniersport - die wichtigsten Fragen und Antworten Beitrag #191
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I love my Pony!
Registriert seit: 08.03.2011
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Huhu!
Und zwar will ich dieses Jahr meine ersten Turniere gehen. Bei dem, das ich mir als das Anfangsturnier ausgeguckt habe steht, wie in vielen anderen Ausschreibungen auch, "Für die Stammmitglieder des gastgebenden Vereins entfallen die Handicaps der Reiter und Pferde." - was genau bedeutet das?
GLG (=
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16.02.2012, 19:42
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Rund um den Turniersport - die wichtigsten Fragen und Antworten Beitrag #192
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Springreiterin
Registriert seit: 09.12.2007
Ort: Leer
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In einigen Ausschreibungen unter den Prüfungen steht zB bei einer Prüfung:
Springprüfung Kl. A
Pferde: 5 j. + ält, nur Pferde die nicht in Springprfg. Kl. M u./o. platziert sind
Wärst du jetzt ein Reiter des gastgebenden Vereins, dürftest du die Prüfung auch mit einem M platzierten Pferd reiten, da für die "Stammmitglieder des Vereins die Handicaps entfallen". Sprich wenn kleine Einschränkungen in der Ausschreibung zu finden sind, dann gelten die für Stammmitglieder des Vereins nicht, solange die Bestimmungen der LPO noch eingehalten werden.
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