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14.09.2007, 12:30
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Rund um den Turniersport - die wichtigsten Fragen und Antworten Beitrag #1
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Gnadenbrotpferd
Registriert seit: 13.04.2006
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Rund um den Turniersport
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die wichtigsten Fragen und Antworten
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AAblongieren
AbreitenAbteilungAbzügeAltersbeschränkungAUS, AbkürzungAusrüstung, Pferd und ReiterAusschluss (Dressur)AusschreibungAuswendigBBandagenBaumlosBesitzwechselBewertungBügelreithalfterCCaprilli-WB/-TestChapsDDispens zu §8.1Dispens zu §500.4 LPODoping / verbotene SubstanzenDreieckszügelDressurpferdeprüfungDressurreiterwettbewerbEE-PassEignungsprüfung für Reitpferde (mit Gelände)englisches ReithalfterEquidenpassEinflechtenErfolge, Anrechnung etc.FFliegenschutzFreispringprüfungFremdabreitenFortschreibung Pferd/ReiterFührzügelwettbewerbGGamaschen
GebisseGebührenordnung 2009GeländereiterwettbewerbGerte, Länge und wechselnGewöhnungsprüfungGrüßenHHackamorehannoversches ReithalfterHochstufen, LeistungsklassenHufglockenHunterklasseIImpfungJJuniorJunge Pferde 1Junge Pferde 2Junge ReiterKKlassenkombiniertes ReithalfterKombinierte Prüfung, analog EignungKommandosKorrektursprungLLaufferzügelLeistungsklasse LizenzprüfungLongenreiterwettbewerbMMannschaftMartingalMaße, SpringenMeldeschluss Meldestellemexikanisches ReithalfterNNachnennenNenngeldNeOn - Nennung Online
NeOn - PferdelisteNennscheck
Nachforderung Nennschecks
Nennungsformular
NennungsschlussNG, AbkürzungPParcours PelhamPferdeaufkleber PferdepassPferdewechsel/PferdetauschPlatzierungPLSPonysProtokollPSPunktebewertungPunktespringprüfung - PunkteverteilungRRanglistenpunkteReitabzeichenReitausweisReiterReiterwechselReiterwettbewerbReithalfterReitpferdeprüfungReitvereinReserveplätzeRückerstattung NenngeldRückstufung der LeistungsklasseRV, AbkürzungSschwedische Umlenkverschnallung/schwedisches ReithalfterSchutzwesteSchwanenhalssporenSeniorSF, Abkürzung SG, AbkürzungSpezialprüfungen, weitereSporen (auch Vielseitigkeitsprüfungen)SpringpferdeprüfungSpringreiterwettbewerb/- mit StechenSpringen, allgemein
Standardanforderungen in SpringprüfungenStaffettenspringprüfungStartplätze pro PrüfungStartberechtigungStartbereitschaftStartnummerStiefelschäfte und Stiefeletten
StoßzügelTTetenrechtTeilung von PrüfungenTurnierlizenzTurnierpferdVverbotene Substanzen / DopingVerrechnungsscheckVerreiten und Ausschluss (Dressur)Verweigerungen (Springen)VN, AbkürzungWWBO - AufteilungWBO/LPOWBO-NennungsformularWertnotenWettbewerbeZZeiteinteilungZeitspringprüfungÖsterreichInteressante Merkblätter und Broschüren der FN
Erklärung LPO mit Anpassungen, Links und Merkblättern
Erklärung WBO mit Links und Merkblättern
Aufgabenheft 2012
________________________________ Habt ihr weitere Fragen oder ergänzende Erklärungen?
Einfach posten Wir freuen uns über rege Beteiligung
Geändert von piccolina100 (29.08.2011 um 11:53 Uhr)
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14.09.2007, 12:34
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Rund um den Turniersport - die wichtigsten Fragen und Antworten Beitrag #2
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Gnadenbrotpferd
Threadersteller
Registriert seit: 13.04.2006
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Rund ums Thema Ausschreibung Woher bekomme ich die Ausschreibung zu einem Turnier? Für jeden Landesverband gibt es eine Zeitschrift, in der die Ausschreibungen der Turniere abgedruckt sind. Außerdem gibt es noch FN-NeOn.
Das ist ein Online-Nennungsprogramm.
Dort kann man sich registrieren und seine Pferde, mit denen man auf Turnieren starten will eintragen und darüber dann ein Turnier nennen.
Leider gibt es im NeOn nur die ausführlichen Turnierausschreibungen, wenn man ein Abo für die jeweilige Turnierzeitschrift hat. Und das ist natürlich kostenpflichtig.Erklärung der Ausschreibung!NG = Nenngeld; der Betrag der bei Nennung der Prüfung zu zahlen ist. SG = Startgeld (erst ab Klasse M/A, wird bei Startbereitschaft gezahlt)
VN = verlangte Nennungen; wir die verlangte Mindestzahl an Nennungen nicht erreicht, behält sich der Veranstalter vor, die Prüfung ausfallen zu lassen.
SF = Startfolge
RV = Richtverfahren nach Paragraph (nachzulesen in der LPO)
AUS = erlaubte Ausrüstung nach Paragraph xy (in der LPO nachzulesen) LK D6 = Leistungsklasse 6 in der Dressur usw.
PLS = Pferdeleistungsschau (= Turnier)
PS = Pferdeschau (Beispiel Reitertage gem. WBO)
Was bedeutet "Es wird Dispens zu §8.1 Bestimmungen der KLW 2009 erteilt." in einer Ausschreibung?
Der § 8.1 KLW sagt aus, dass in Stilspringprüfungen, 1 Start pro Teilnehmer erlaubt ist.
Die Dispens dazu erlaubt den Teilnehmern, mehr als einen Startplatz zu reservieren.
Geändert von piccolina100 (28.08.2011 um 17:07 Uhr)
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14.09.2007, 12:37
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Rund um den Turniersport - die wichtigsten Fragen und Antworten Beitrag #3
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Gnadenbrotpferd
Threadersteller
Registriert seit: 13.04.2006
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Gibt es Altersbeschränkungen für Wettbewerbe und Prüfungen? Ja. zB sind die Pferde erst ab einem bestimmten Alter für versch. Wettbewerbe und Prüfungen zugelassen und viele "Reiterprüfungen" sind im Alter begrenzt.Bin ich Junior, Junger Reiter; Reiter oder schon Senior? • Junioren: werden im laufenden Kalenderjahr max. 18 Jahre alt
• Junioren in reinen Ponyprüfungen (Ausnahme BuCha) werden im laufenden Kalenderjahr max. 16 Jahre alt - Junioren die im laufenden Kalenderjahr 16, 17 oder 18 Jahre alt werden können zw. Junior oder Junger Reiter wählen
• Junge Reiter: werden im laufenden Kalenderjahr mind. 19, aber max. 21 Jahre alt - Junge Reiter können sich für die Altersgruppe "Reiter" entscheiden. Diese Entscheidung gilt für das laufende Kalenderjahr.
• Reiter: werden im laufenden Kalenderjahr mindestens 22, aber höchstens 39 Jahre alt.
• Senioren: werden im laufenden Kalenderjahr mind. 40 Jahre alt (im laufenden Kalenderjahr)
Geändert von piccolina100 (03.08.2008 um 16:26 Uhr)
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14.09.2007, 12:39
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Rund um den Turniersport - die wichtigsten Fragen und Antworten Beitrag #4
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Gnadenbrotpferd
Threadersteller
Registriert seit: 13.04.2006
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Rund ums Thema "Welche Klassen gibt es auf den Turnieren?"
Die Kategorien fallen im Turniersport weg.
Es wird in folgenden Klassen unterschieden:
Dressur: E/A/L/M*/M**/S*/S**/S***/S**** Änderungen 2012: Klassen A und L werden ebenfalls in * und ** aufgeteilt.
Dies soll den Umstieg in die höheren Klassen erleichtern.
In der Klasse L** wird zB schon die Traversale verlangt, jedoch kein fliegender Wechsel.
Springen: E/A*/A**/L/M*/M**/S*/S**/S***/S****
Die Klasse A* soll den Übergang von Klasse E nach A im Springen erleichtern
Geändert von piccolina100 (04.09.2011 um 13:51 Uhr)
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14.09.2007, 12:49
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Rund um den Turniersport - die wichtigsten Fragen und Antworten Beitrag #5
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Gnadenbrotpferd
Threadersteller
Registriert seit: 13.04.2006
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Die Reitabzeichen und LeistungsklassenWelches Reitabzeichen brauche ich wofür und welche Reitabzeichen gibt es? http://www.pferd-aktuell.de/Anlage15...tabzeichen.pdfkein Abzeichen (= Leistungsklasse 0)nur Wettbewerbe nach WBO
Führzügel, Reiter- und Springreiterwettbewerbe, E-Dressur und E-Springen
Außerdem Wettbewerbe auf inoffiziellen Turnieren (bis Kl. L)Basispass PferdekundeVoraussetzung zum Ablegen eines Reitabzeichens (1malig)Kleines Reitabzeichen (DRA Kl. IV =Leistungsklasse D6 S6 VS6)nach WBO --> Klassen E
nach LPO --> Klasse E und A (Jungpferdeprüfungen Klasse A)
Prüfung: E-Dressur, E-Stil-Springen, TheorieGroßes Reitabzeichen (DRA Kl. III = Leistungsklasse D5 und/oder S5)Klassen A und L (Jungpferdeprüfungen Klasse A und L)
Prüfung: Dressurreiter A, A-Stil-Springen, Theorie
um die LK 5 zu erlangen ist eine Lizenzprüfung abzulegen
Das große Reitabzeichen ist auch disziplinspezifisch abzulegen
Prüfung: auf L-Niveau + Theorie
Dabei entfällt eine anschließende Lizenzprüfung.Silbernes Reitabzeichen (DRA Kl. II = Leistungsklasse D4 und/oder S4)Klassen A, L und M (Jungpferdepüfungen Klasse A-M)
Prüfung: Dressurreiter L (Kandarre), L-Stil-Springen, Theorie
keine Lizenzprüfung nötig
Das silberne Reitabzeichen ist auch disziplinspezifisch abzulegen
Prüfung: auf M-Niveau + TheorieSilber mit Lorbeer Leistungsklasse 3
Klassen L, M und S (Jungpferdepüfungen Klasse A-M)Leistungsklasse 2 und 1M und S, mit Ausnahme auch L (Jungpferdepüfungen Klasse A-M)
LK 1 = Goldenes Reitabzeichen. Verleihung (!) bei 10 Siegen in Klasse S
Die Leistungsklassen 4-1 können auch durch Erfolge erlangt werden.
LK 4: 3 Platzierungen in Klasse L
LK 3: 3 Platzierungen in Klasse M
LK 2: …
LK 1: 10 Siege in Klasse S
siehe auch http://www.reitforum.de/wechsel-der-...en-139719.html
Die Hochstufung erfolgt automatisch in der nächsten Saison.
Eine Rückstufung kann ausschließlich in Leistungsklasse 6 erfolgen, zum Beginn der neuen Saison und nur bei Antrag auf Wiederausstellung einer FN-Jahresturnierlizenz (Reit-/Fahrausweis) möglich.
Laut Beschluß der Landesverbände kann in "BESONDEREN AUSNAHMEFÄLLEN" eine Rückstufung schriftlich über den Landesverband beantragt werden. Diese Kriterien sind uns allerdings nicht bekannt und müssten direkt beim zuständigen Verband hinterfragt werden.Was wird beim kleinen Reitabzeichen (Klasse IV (4)) verlangt? Die Prüfung zum kleinen Reitabzeichen besteht aus 3 Teilen + Basispass.
1. Teil ist ein Dressurreiterwettbewerb der Klasse E
2. Teil ist die Theorie
3. Teil ist ein Stilspringwettbewerb Klasse E (Parcous P1 siehe Aufgabenheft Reiten)Diskussionsthreads zu den Reitabzeichen findet ihr auch hier:Kleines Reitabzeichengroßes/bronzenes Reitabzeichenweitere Abzeichen der FNLeistungsklassen (ausschlaggebend ist die Ausschreibung) LK 0 = Breitensport, Reiterwettbewerbe, Wettbewerbe der Klasse E (WBO)
LK 6 = Wettbewerbe/Prüfungen der Klasse E (WBO und LPO) und Prüfungen der Klasse A
LK 5 = Prüfungen der Klasse A und L-Trense
LK 4 = Prüfungen der Klasse A bis M**
LK 3 = Prüfungen der Klassen L bis S (Jungpferde Klasse A-M)
LK 2 = Prüfungen der Klassen M bis S (Jungpferde Klasse A-M)
LK 1 = Prüfungen der Klassen M bis S (Jungpferde Klasse A-M)http://www.pferd-aktuell.de/Anlage15...rniersport.pdfWie kann ich mich in Leistungsklasse 6 einstufen lassen? Um die Leistungsklasse 6 zu erlangen, und somit zusätzlich Prüfungen der Klassen E und A nach LPO-Regie reiten zu können, wird ein Reitabzeichen verlangt.
Das Reitabzeichen Klasse IV (4), das kleine Reitabzeichen.
Um dieses Reitabzeichen machen zu können, wird jedoch auch ein Basispass Pferdekunde vorausgesetzt. Die meisten Vereine oder Reitschulen bieten die beiden Dinge zusammen an, sodass man nicht 2 Lehrgänge besuchen muss.Kann ich auch nur in einer Disziplin die Leistungsklasse 6 beantragen und in der anderen LK 0 bleiben?nein das geht nicht. LK 6 kann man nur in allen Sparten (DR, SPR, VS) beantragen.Wie beantrage ich den Reitausweis/Turnierlizenz/das kleine Reitabzeichen? Um den Reitausweis zu bekommen, füllst du ein Formular der FN aus und schickst es mit einer Kopie deiner Urkunde (die du nach der Abzeichenprüfung erhälst) zur FN nach Warendorf.
Die Bezahlung erfolgt durch Nachnahme. Wie kann ich mich in Leistungsklasse 5 einstufen lassen? Thema Lizenzprüfung Für die Leistungsklasse 5 musst du das große Reitabzeichen machen (RAZ Kl. III) und eine Lizenzprüfung im Sinne einer Dressur- oder Stilspringprüfung auf einem Turnier mit einer 6,0 reiten. Diese Prüfung lässt du dir von einem Richter abzeichnen. Hast du bereits eine Platzierung oder eine Wertung über 6,0, in einer solchen Prüfung, reicht es den Ort und das Datum des Turniers auf dem Antrag zur LK 5 anzugeben.
Die Beantragung geht mittlerweile auch Online. Bei der Fortschreibung kann einfach die LK 5 angeklickt werden. Du erhälst dann eine Email, in der du gebeten wirst, deine Unterlagen an dne FN zu senden. Dies kannst du per Email machen.
Kann ich mich auf ohne vorherige Beantragung der Leistungsklasse 6 in die Leistungsklasse 5 einstufen lassen?
Ja das geht.
Aber du musst trotzdem die Unterlagen vom kleinen RAZ (RAZ IV) mit einreichen, da dies der Nachweis für die bestandene Prüfung ist.Woher bekomme ich das Formular für die Lizenzprüfung zur Beantragung der Leistungsklasse 5? Im Normalfall bekommst du das Formular an der Meldestelle deines Turniers.
Ansonsten findest du es hier: http://www.pferd-aktuell.de/Anlage15...nzpruefung.pdf
Das Formular ist jedoch nicht zwingend notwendig. Es reicht auch eine Platzierungs- bzw. Ergebnisliste, die du vom Richter unterschreiben lässt, bzw. eine Orts- und Prüfungsangabe bei der Beantragung der neuen LK.Zählen Platzierungen aus den Aufbauprüfungen für die Hochstufung in eine höhere Leistungsklasse? Ja! Für die Hochstufung in einer höhere Leistungsklasse werden auch die Erfolge in den Aufbauprüfungen (außer Eignungsprüfung) gezählt.
Kann ich mich mitten in der Saison von einer hohen Leistungsklasse in eine niedrigere Rückstufen lassen?
Eine Rückstufung ist nur bei Fortschreibung der Turnierlizenz in die LK 6 möglich.
Man kann sich z. B. nicht mitten in der Saison von der beantragten LK 3 in LK 5 stufen lassen, weil man nun niedrigere Prüfungen reiten möchte.
Ich habe meine Turnierlizenz schon beantragt, möchte mich aber nun hochstufen lassen. Wie geht das? Kostet das extra?
Du kannst die Turnier-Lizenz schriftlich neu beantragen (mit der neuen LK).
Die Gebühren müssen natürlich nocheinmal beglichen werden.
Wie lange dauert die Beantragung der Jahresturnierlizenz?
Das kann man nie genau sagen, da es immer darauf ankommt, wieviel gerade bei der FN zu tun ist.
Mitten in der Saison geht es zB deutlich schneller, als zu BeginnAb welchem Zeitpunkt nach der Beantragung einer Höherstufung der Leistungsklasse (LKL 1-5) während der Turniersaison, kann eine Nennung für diese neue Einstufung abgegeben werden?Die Nennungen für die neue Leistungsklasse können bis zum Erhalt der neuen FN-Jahresturnierlizenz (Reiter-/Fahrer Nennungsschecks) noch mit den vorhanden Nennungsschecks abgegeben werden. Den Veranstaltern ist ein kurzer Hinweis auf die beantragte Höherstufung beizufügen. Die neuen Nennungsschecks sind auf der Meldestelle vorzulegen (siehe Durchführungsbestimmungen zu § 63.4 LPO).
Ab welchem Zeitpunkt nach der Beantragung einer Höherstufung besteht die Startberechtigung für die neue Leistungsklasse?
Nach Erhalt der Nennungsschecks muss sofort mit der neuen Leistungsklasse gestartet werden. Eine Startberechtigung in der bisherigen Leistungsklasse besteht dann nicht mehr (siehe Durchführungsbestimmungen zu § 63.4 LPO)."
Die Turniersaison dauert von Oktober des Vorjahres bis Ende Septemberdes laufenden Jahres
Geändert von piccolina100 (29.08.2011 um 12:17 Uhr)
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Ghazalia2007
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14.09.2007, 13:07
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Rund um den Turniersport - die wichtigsten Fragen und Antworten Beitrag #6
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Gnadenbrotpferd
Threadersteller
Registriert seit: 13.04.2006
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Rund um die Nennung
http://www.fnverlag.de/misc/filePush...ystem_2010.pdf
Woher bekomme ich das Nennungsformular für Wettbewerbe nach WBO?
Hier findest du das Formular http://www.pferd-aktuell.de/Anlage51...ormularWBO.pdf
PNR-Nr. = Personennummer, wenn du schon einen Reitausweis hast
Iso-Nr. = Registrierungsnummer/Lebensnummer, findest du auf dem Pferdepass
V-Scheck = Verrechnungsscheck, erhält man bei seiner Bank
Die Kästchen mit den Nummern 1-60 zeigen die Prüfungsnummer an.
Beispiel: du möchtest in Prüfung 3 zweimal starten. Dann trägst du im Kästchen 3 eine 2 ein.
Was versteht man unter "Nennscheck"?
Nennschecks erhältst du mit der Beantragung des Reitausweises/der Turnierlizenz.
Damit nennst du dann deine Turniere. Auf dem Nennscheck steht dein Name, deine Adresse, deine Erfolge (komprimiert --> letzte 2 Jahre) und deine Personennummer.
Muss ich die Nennschecks und/oder Pferdeaufkleber jedes Jahr neu beantragen?
Wie mache ich das? Fortschreibung Reiter und/oder Pferd für die nächste Saison
Ja. Zum Ende des laufenden Jahres erhälst du von der FN eine Wiederantragskarte, die dein Stammverein abstempeln muss.
(entfällt bei Online Fortschreibung)
Darauf ist deine automatisch generierte LK in den jeweiligen Disziplinen angekreuzt.
Ein Überweisungsträger liegt auch bei (nicht Notwendig bei Online Fortschreibung da Lastschriftverfahren).
Willst du in der nächsten Saison berechtigt mit einer höheren LK reiten (Reitabzeichen, frühere Erfolge), kreuzt du die jeweilige LK an und schreibst dazu einen 3-Zeiler.
Ist die Karte unterschrieben und abgestempelt, kannst du sie an die FN schicken und die Gebühr überweisen.
Zum Beginn einer Saison dauert es etwas, bis du deine Schecks bekommst.
Also am besten immer frühzeitig abschicken 
Achtung! Wichtig für Erstbeantragung-NeOn!
Unterschrift auf der Rückseite der Wiederantragskarte nicht vergessen!
Diese Unterschrift benötigt die FN als Einzugsermächtigung.
Info bezügl.: "Ich werde im laufenden Kalenderjahr 18"
Ich brauche für die laufende Saison weitere Nennschecks. Wo bekomme ich diese her?
In dem Heftchen, in dem die Schecks drin sind, hast du 2 Überweisungsträger.
1x Fortschreibung
1x Nachforderung <-- diesen brauchst du.
Einfach überweisen und fertig.
Alles zu FN-NeOn siehe Post #7
Wann kann ich die Unterlagen für die nächste Saison beantragen?
Manuell: die Unterlagen kannst du ab ca. November der laufenden Saison beantragen.
Wichtig ist, dass du die Fortschreibung fürs nächste Jahr angibst und nicht eine Nachforderung der Unterlagen erwirkst.
Online: du erhälst eine E-Mail von FN-NeOn, wenn die Fortschreibung möglich ist. Fortschreibung über NeOn
Wie nenne ich?
Wettbewerbe: du füllst das oben angegebene Formular aus, fügst einen Verrechnungsscheck bei und schickst es zum Veranstalter (in der Ausschreibung angegeben)
Prüfungen: Der Nennscheck ist in 2-facher Ausführung.
1x das Original und 1x ein Durchschlag.
Zum ausfüllen trennst du den Nennscheck aus dem Heftchen und füllst den ersten Schein aus. Der Durchschlag wird dabei direkt mit ausgefüllt.
Du trägst lediglich die Anzahl der Starts in den jeweiligen Prüfungen ein und klebst den Pferdeaufkleber auf das vorgesehene Feld.
Auf das Original/den ersten Schein klebst du einen Pferdeaufkleber.
Auf den Durchschlag klebst du die Pferdeaufkleber auf denen "nur für Kopie" steht.
Beides schickst du an den Veranstalter
kleine Einzelerklärung
Zitat:
Zitat von Currymaus
Ich hab hier alles vorliegen: Reitausweis (Nennschecks), Pferdeaufkleber, Verrechnungsschecks, Ausschreibung!
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1. Ich nehme einen Nennscheck aus dem Heft, trage die Anzahl der Starts in das entsprechende Feld der Prüfung ein, Datum, Ort, unten unterschreiben, ist klar!
2. Jetzt hab ich ein Original und einen Durchschlag! Auf das Original klebe ich einen Pferdeaufkleber OHNE diesen rosa Schriftzug, den MIT dem rosa Schriftzug ("Nur für Kopie") klebe ich auf den Durchschlag
3. Und dann schicke ich BEIDE Zettel
4. inklusive eines V-Schecks zugunsten des Vereins (Nenngeld plus LK-Abgabe) an die Adresse auf der Ausschreibung
PDF der FN dazu: Wie nenne ich?
Achtung: ab 2013 gibt es keine Nennungen per Nennscheck mehr. Das System wird komplett auf NennungOnline (NeOn) umgestellt.
Kann ich im neuen Jahr mit den alten Nennschecks und Pferdeaufklebern nennen?
Du kannst Turniere bis Ende Februar ohne Probleme mit den alten Unterlagen nennen. Erst wenn ein Turnier im März ist und der Nennungsschluss im Februar, musst du die neuen Schecks an der Meldestelle nachreichen, darfst allerdings mit den alten nennen. Wenn sich deine LK ändern sollte, dann musst du das bei der Nennung mit den alten Schecks angeben und dann eben die neuen Unterlagen nachreichen.
Ich habe 2 Jahre lang keine Turniere geritten und auch keine Turnierlizenz oder Pferdeaufkleber beantragt!
Was muss ich machen?
Nach 2 Jahren ist der erste Antrag auf Ausstellung der Turnierlizenz noch gültig.
Es reicht also der Antrag auf Wiederausstellung/Fortschreibung der Turnierlizenz.
Ab 3 Jahren muss dann ein Erst-Antrag für die Turnierlizenz eingereicht werden, da die Daten aus Datenschutzgründen nach einer gewissen Zeit gelöscht werden müssen.
Ist ein Pferd einmal als Turnierpferd eingetragen, können die Aufkleber jeder Zeit bestellt werden.
Ist mein Verein/bin ich Startberechtigt?
Ob der Verein, in dem du aktives Mitglied bist, startberechtigt ist, steht ebenfalls in der Ausschreibung.
Bevor die einzelnen Wettbewerbe und Prüfungen aufgelistet werden, wird festgehalten, welche Vereine für welche Prüfungen zugelassen sind.
Bist du nicht Mitglied in einem Reitverein, kannst du beim Veranstalter nachfragen, ob du trotzdem starten darfst. Manchmal ist auch in der Ausschreibung schon angegeben, dass "nicht organisierte" Teilnehmer startberechtigt sind.
Möchtest du an Wettbewerben nach WBO teilnehmen, ist eine RV-Mitgliedschaft nicht nötig, sofern diese nicht ausdrücklich in der Ausschreibung vorgeschrieben wird.
Ohne Verein muss jedoch ausreichender Versicherungsschutz vorhanden sein.
Was bedeutet PS oder PLS?
PS ist die Pferdeschau --> z. B. Stutenschauen
PLS ist die Pferdeleistungsschau --> Reitturnier
Darf ich mit meinem Pferd an einem Wochenende auf 2 versch. Turnieren starten?
Ja, solange die Prüfungen/Wettbewerbe nicht an einem Tag stattfinden.
An 2 verschiedenen Tagen darfst du mit deinem Pferd auf 2 Turnieren starten.
Darf ein Pferd in einer Prüfung/einem Wettbewerb von 2 versch. Reitern geritten werden?
Lediglich in breitensportlichen Wettbewerben ist das erlaubt (RWB, SpringRWB, Führzügelklasse)
Wieviele Pferde darf ich max. pro Prüfung starten?
gem. LPO darf man 3 Pferde in LPO vorstellen.
Teilweise ist jedoch die Ausschreibung auf 2 Pferde pro Reiter begrenzt.
Wieviele Wettbewerbe darf ich mit einem Pferd am Tag reiten?
Die Höchstgrenze ist bei 5 Starts pro Tag festgelegt.
Kombinierte Wettbewerbe, die aus 2 einzelnen Wettbewerben bestehen, werden nur als 1 angesehen.
Wieviele Prüfungen darf ich mit einem Pferd am Tag reiten?
Die Höchstgrenze ist bei 3 Starts pro Tag festgelegt.
3jährige Pferde dürfen Pro Woche nur auf einer PLS starten, beim Turnier selbst ist pro Tag nur ein Start zulässig
Wie oft darf ich mein Pferd pro Tag in WBO und LPO starten?
5x pro Tag. Davon max. 3x nach LPO
Muss ich in einem Reitverein Mitglied sein?
Mit Leistungsklasse 0 muss man nicht in einem Verein Mitglied sein (siehe WBO 2008). Möchte man das kleine Reitabzeichen (IV) beantragen muss man einem Verein beitreten, da die Antragskarte für den Reitausweis vom Verein abgestempelt werden muss.
Was versteht man unter Pferdeaufklebern?
Die Pferdeaufkleber bekommst du, wenn du dein Pferd als Turnierpferd eintragen lässt.
Die Aufkleber enthalten den Pferdenamen, die Lebensnummer, die Erfolge (komprimiert -> letzte 2 Jahre) und weitere Daten.
Abkürzungen auf den Pferdeaufklebern
T steht für Pferd
G für G-Pony
M für M-Pony
K für K-Pony
Nenngeld - Startgeld ? Was ist der Unterschied?
Das Nenngeld wird bei Nennung eines Turnieres verlangt.
Das Startgeld gibt es erst ab Klasse M**. Es wird nur bezahlt, wenn man auch an den Start geht.
Was ist ein Verrechnungsscheck und wo bekomme ich den her?
Verrechnungsschecks erhältst du bei der Bank.
Darauf wird der Name des Empfängers und der zu zahlende Betrag notiert und anschließend mit der Nennung an den Veranstalter geschickt.
Wann ist Nennungsschluss?
Nennungsschluss ist ca. 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Das genaue Datum ist in der Ausschreibung angegeben.
Es gilt immer der Poststempel auf deiner Nennung.
Wann wird Nenngeld zurück erstattet? http://www.pferd-aktuell.de/Doc-..30...en_und_Erfolge
- bei Zurückziehen der Nennung bis Nennungsschluss
- wenn der Teilnehmer aufgrund der Verlängerung einer PS/PLS oder aufgrund der Änderung der vorläufigen Zeiteinteilung in einem/r oder mehreren WB/LP nicht starten kann, sofern er dies innerhalb von 10 Tagen nach PS-/PLS-Ende geltend gemacht hat. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Rückforderungsschreibens (Datum des Poststempels). Sind (für max. vier WB/LP je PLS) Ausweichtage in der Ausschreibung aufgeführt, so gilt dies als Bestandteil der vorläufigen Zeiteinteilung.
- wenn ein/e oder mehrere WB/LP aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden.
Damit muss der Veranstalter das Geld zurückzahlen, wenn er einen Nichtstart, z.B. durch Verlegung der Prüfung auf einen anderen Tag entgegen der vorläufigen Zeiteinteilung bzw. der Ausschreibung (Ausnahme: einzelne Prüfungen sind ausdrücklich mit Nummer und Ausweichtag in der Ausschreibung ausgewiesen) verschuldet hat.
Außerdem muss beim Zurückweisen einer Nennung durch den Veranstalter oder die FN das Nenngeld abzüglich der entstandenen Kosten (Porto, Bearbeitungsgebühren, etc. bis max. 5 Euro) zurückerstattet werden. Der Veranstalter muss jedoch nicht zahlen, wenn der Teilnehmer nach Nennschluss ein ärztliches oder tierärztliches Attest vorlegt.
Bekomme ich das Nenngeld zurück, wenn …
- ich aus persönlichen Gründen nicht starten kann? (Pferd krank, keine Zeit, etc.)
Nein. Denn der Veranstalter rechnet mit dem Geld, was er von den Nennern bekommt.
- die Prüfung verlegt wurde?
Ja. Wenn die Prüfung im Bezug auf die vorläufige Zeiteinteilung verlegt wird, kannst du das Geld vom Veranstalter einfordern.
Ausnahme: in der vorläufigen ZE ist angegeben, dass die Prüfung/der Wettbewerb bei hoher Nennungszahl verlegt werden kann, oder ein Ausweichtag mit angegeben wird.
Nenngeld auf Heimturnieren?
Das kommt ganz auf die Aussreibung des Veranstalters/Stallbesitzers an.
Am besten ihn direkt kontaktieren
Geändert von piccolina100 (31.08.2011 um 12:26 Uhr)
Grund: FN-Link zur Nenngeldrückerstattung eingefügt
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