3. Ankaufsuntersuchung:
Ist der Proberitt positiv verlaufen und man hat sich entschieden, das Pferd zu kaufen, sollte man eine
Ankaufsuntersuchung von einem Tierarzt des eigenen Vertrauens machen lassen. Natürlich ist diese
Ankaufsuntersuchung keine Pflicht, aber unter Umständen erspart man sich viel Ärger dadurch. Generell wird die kleine
Ankaufsuntersuchung (AKU, auch "Tüv" genannt) von der großen
AKU unterschieden.
Bei der kleinen wird zb. eine Beugeprobe gemacht, die Herztöne überprüft und der Allgemeinzustand des Pferdes beurteilt, bei der großen
AKU werden zusätzlich Röntgenbilder angefertigt und weitergehende Untersuchungen durchgeführt. Ab einer gewissen Preisgrenze (des Kaufpreises) lohnt es sich sicher, eine große
AKU zu machen, denn unter Umständen kauft man sonst ein teures Pferd, das in einem halben Jahr platt ist – was man auf den Röntgenbildern vielleicht sehen könnte.
Andererseits kann erstens jedem gesunden Pferd auch morgen ein Unfall passieren, durch den es unreitbar wird und zweitens ist durch die verbesserten technischen Möglichkeiten der letzten Jahre fast immer ein „
Haar in der Suppe“ zu finden – soll heißen, dass man bei sehr vielen (wenn nicht allen) Pferden Auffälligkeiten finden würde, wenn man genau genug schaut.
Es ist also eine Sache der eigenen Risikobereitschaft und des persönlichen Abwägens, ob man eine kleine oder große
AKU (oder eventuell auch gar keine...) machen lässt.
Außerdem kann zb. mit dem Verkäufer im Vorhinein vereinbart werden, dass dieser die
AKU bezahlt, falls das Pferd "durchfällt" – sonst ist man als Käufer unter Umständen einiges an Geld los, bevor man überhaupt ein Pferd im Stall stehen hat. Dies ist aber keine allgemeingültige Regelung, sondern muss jeweils mit dem Verkäufer abgesprochen werden.
Auch zum Thema
AKU wurde im Forum schon einiges geschrieben, z. B. hier:
http://www.reitforum.de/showthread.p...fsuntersuchung
4. Kaufvertrag:
Ein Kaufvertrag wird abgeschlossen, um beide Parteien (Käufer und Verkäufer) abzusichern. Zum Beispiel kann darin festgehalten werden, mit welchen Zusicherungen (zb. Gesundheitszustand, Charakter etc.) und zu welchem Preis das Pferd verkauft wurde, und was passiert, wenn diese sich als unwahr herausstellen.
Auch hierzu spuckt das Forum einiges aus, es gibt auch vorgefertigte Kaufverträge, die man nach eigenem Belieben ändern kann. Infos zb. hier:
http://www.reitforum.de/showthread.p...ht=kaufvertrag
Früher wurden Pferde übrigens traditionellerweise in bar bezahlt, auch das ist nicht mehr so starr geregelt.
5. Papiere/Equidenpass:
Wenn das Pferd Papiere und/oder einen
Equidenpass hat, muss der Verkäufer diese dem Käufer aushändigen. Hat das Pferd noch keinen
Equidenpass, muss dieser, da er (eigentlich) Pflicht ist, beantragt werden. Man kann dabei mit dem Verkäufer unter Umständen vereinbaren, dass dieser die Kosten trägt.
Der
Equidenpass wird bei der
FN beantragt. Auf Anfrage bekommt man ein Formular zugeschickt, in das der Tierarzt die Abzeichen des Pferdes eintragen muss (viele Tierärzte haben das Formular auch vorrätig), das ausgefüllte Formular wird dann an die
FN zurückgeschickt und nach einigen Wochen erhält man den fertigen Pass.
Wenn das Pferd zb. einen Brand hat, aber keine Papiere, kann man diese über den zuständigen Zuchtverband wiederbekommen.
Zu weiteren Informationen bitte auch die Suchfunktion bemühen, zb. in diesem Unterforum:
http://www.reitforum.de/rund-ums-pferd-57/pferderassen-and-pferde-zucht-433/papiere-eintragungen-e-paesse-fuer-pferde-434/