Da die Einstaller den Zaun geflickt haben wussten sie es wohl

Aber wenn du nicht ausdrücklich gesagt hast (vor Zeugen), das du momentan keine Zeit hast den Zaun wieder richtig zu reparieren und sie so lange die PFerde nicht hinstellen sollen ... dann kannst du dich als
SB ggf. nicht ganz draussen sehen. ar der Zaun so geflickt, das er wirklich Strom geführt hat an der Stelle? Nachweis, ob Gerät an oder aus?
Ich füchrte du bis in der Beweispflicht, das die Pferde nicht hätten ausbrechen können wenn Strom an gewesen wäre bzw. das eben definitiv das Stromgerät nicht eingeschaltet wurde obwohl die Einsteller wissen, das der Strom anzuschalten ist und wahrscheinlich hast du auch den scharzen Peter nachzuweisen, falls die Wiese nicht genutzt werden durfte und die EInsteller das wussten wegend em defekten Zaun. Ggf. sind aber deine Einsteller einsichtig - wie stehend ie denn dazu? Wenn sie selbst zugeben, die Pferde wissentlich auf eine Wiese mit nur notdürftigst geflicktem Zaun gestellt zu haben und dann auch noch vergessen zu haben, den Strom einzuschalten wäre das natürlich am besten ...