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Alt 08.06.2007, 11:08   SAMMELTHREAD: Alles rund um Haftungspflichten des Stallbesitzers Beitrag #55
pferdeliesl
Weidezwölfenreiterin.....
 
Benutzerbild von pferdeliesl
 
Registriert seit: 14.10.2005
Ort: Potsdam
Blog-Einträge: 1
Zitat:
Zitat von *willow* Beitrag anzeigen
Moment, ich habe die Pferde von dem Auslauf geholt. Am Mittwoch wurde der Zaun beschädigt und ich arbeite noch nebenbei. Wenn die Besis ihre Pferde dort hinstellen, obwohl sie wissen das der Zaun noch nicht wieder heil ist kann ich doch nicht verantwortlich gemacht werden.
mhhhhhhhhhhhh..................auch wenn du den stall nebenbei machst, mußt du als sb auf sicherheit achten.......................

vielleicht kann man auf 50/50 gehen, da die einsteller wissentlich ihre pferde dort hinstellten und du nicht ordnungsgemäß repariert hast?

ob stromgerät an oder nicht...............................wird nicht nachweisbar sein,oder?

grüßle
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Alt 08.06.2007, 11:18   SAMMELTHREAD: Alles rund um Haftungspflichten des Stallbesitzers Beitrag #56
mayo
Traberin
 
Registriert seit: 07.10.2005
Ort: HS
Bilder: 11
Zitat:
Zitat von pferdeliesl Beitrag anzeigen
ob stromgerät an oder nicht...............................wird nicht nachweisbar sein,oder?

hmmm....stimmt wohl!

wussten denn die einstaller, dass die wiese kaputt war/ist?
  Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2007, 11:33   SAMMELTHREAD: Alles rund um Haftungspflichten des Stallbesitzers Beitrag #57
Kyralina
Gnadenbrotpferd
 
Benutzerbild von Kyralina
 
Registriert seit: 16.05.2006
Ort: 63801
Bilder: 4
Da die Einstaller den Zaun geflickt haben wussten sie es wohl

Aber wenn du nicht ausdrücklich gesagt hast (vor Zeugen), das du momentan keine Zeit hast den Zaun wieder richtig zu reparieren und sie so lange die PFerde nicht hinstellen sollen ... dann kannst du dich als SB ggf. nicht ganz draussen sehen. ar der Zaun so geflickt, das er wirklich Strom geführt hat an der Stelle? Nachweis, ob Gerät an oder aus?

Ich füchrte du bis in der Beweispflicht, das die Pferde nicht hätten ausbrechen können wenn Strom an gewesen wäre bzw. das eben definitiv das Stromgerät nicht eingeschaltet wurde obwohl die Einsteller wissen, das der Strom anzuschalten ist und wahrscheinlich hast du auch den scharzen Peter nachzuweisen, falls die Wiese nicht genutzt werden durfte und die EInsteller das wussten wegend em defekten Zaun. Ggf. sind aber deine Einsteller einsichtig - wie stehend ie denn dazu? Wenn sie selbst zugeben, die Pferde wissentlich auf eine Wiese mit nur notdürftigst geflicktem Zaun gestellt zu haben und dann auch noch vergessen zu haben, den Strom einzuschalten wäre das natürlich am besten ...
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Alt 08.06.2007, 11:55   SAMMELTHREAD: Alles rund um Haftungspflichten des Stallbesitzers Beitrag #58
Diana73
Wiesenzausel
 
Benutzerbild von Diana73
 
Registriert seit: 12.07.2004
Ort: Hedwig-Holzbein
Bilder: 7
Was ist denn überhaupt wie an Schaden entstanden??
Haben die Pferde was kaputt gemacht, so wird das wohl die PH übernehmen... wenn die Tiere Schaden genommen haben, könnte da eine Tierhüterhaftpflicht ganz nützlich sein...
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Alt 08.06.2007, 13:49   SAMMELTHREAD: Alles rund um Haftungspflichten des Stallbesitzers Beitrag #59
thk5
Moderator
 
Benutzerbild von thk5
 
Registriert seit: 11.12.2003
Den Schadensanteil, den deine Tierhüterhaftpflicht nicht übernimmt, wirst du wahrscheinlich selber tragen müssen, da a der Nachweis schwer ist und b es sich um deine Kunden handelt, die sonst eventuell gehen.
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Alt 08.06.2007, 16:27   SAMMELTHREAD: Alles rund um Haftungspflichten des Stallbesitzers Beitrag #60
*willow*
Jährling
 
Benutzerbild von *willow*
 
Registriert seit: 01.07.2005
Der Schaden wird sich zeigen. Die Pferde haben einen Betrieb für ca 1 Stunde lahmgelegt.
Die Leute zahlen hier nur die Futterkosten und anteilig Pacht. Ich regel nur alles.
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