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19.01.2007, 14:07
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SAMMELTHREAD: Alles rund um Haftungspflichten des Stallbesitzers Beitrag #7
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Gast
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Nein, Nein - bevor du was falsch verstehst. Die Einstellerin war gerade da, wo der Hufschmied für meine Tiere da war. Und Sie hat ihn gefragt, ob er mal gucken könnte.
Ich hab mich da komplett raus gehalten. Das Verhältnis war und ist nun natürlich noch mehr unterkühlt und dachte mir, wenn sie einen Schaden melden will, soll sie kommen. Dass sie dann natürlich 4 Wochen später kommt, damit hab ich nicht gerechnet.
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19.01.2007, 14:19
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SAMMELTHREAD: Alles rund um Haftungspflichten des Stallbesitzers Beitrag #8
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Idealistin
Registriert seit: 31.03.2006
Ort: Nicht daheim, aber hier: 53...
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Leider ist es so, daß sich der Huf sehr schnell wieder schließt, wenn man den Nagel entfernt hat. Dann muß man die betreffende Stelle noch mal nachschneiden, um das Löchlein zu finden. Darum gibt es ja die Empfehlung, das Nagelloch genau zu markieren, wenn man den Nagel rauszieht. Ich denke schon, daß sie durchaus ein Recht auf Schadenersatz haben könnte, denn als Betreiber eines Hofes haftet man für die Betriebssicherheit. Dafür gibt es schließlich auch entsprechende Versicherungen. Und da ist es egal, ob das auf dem Paddock oder auf dem Weg, oder wo auch immer passiert ist. Solange es unzweifelhaft auf dem Betriebsgelände geschehen ist. Wenn du eine entsprechende Versicherung hast, dann melde es doch einfach, die Versicherung wird dann schon entscheiden, ob der Anspruch reguliert wird, oder nicht.
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19.01.2007, 14:51
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SAMMELTHREAD: Alles rund um Haftungspflichten des Stallbesitzers Beitrag #9
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Gast
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Der Hufschmied hat ja noch einmal recht tief sogar nachgeschnitten und konnte gar nichts erkennen, weder eine Rötung, noch ein Loch.
Normalerweise würde ich das auch machen - meiner Versicherung melden - aber nicht wenn dazwischen 4 Wochen liegen und ein weiter Fußmarsch. Da kann zwischenzeitlich alles mit dem Bein passiert sein.
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19.01.2007, 15:20
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SAMMELTHREAD: Alles rund um Haftungspflichten des Stallbesitzers Beitrag #10
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Gnadenbrotpferd
Registriert seit: 01.04.2006
Ort: Kiel
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Ich denke, das ist genau der Punkt - man kann doch nach 4 Wochen nicht mehr feststellen, wie schlimm die Verletzung wirklich war und ob sich jetzt Nachwirkungen davon oder von einer anderen Verletzung zeigen. Da würde ich es auch drauf ankommen lassen, wenn ich rechtschutzversichert bin. Ich finde das Verhalten auch nicht normal - wäre mir das passiert, hätte ich mich gleich am nächsten Tag mit dir hingesetzt und drüber geredet, was nun gemacht werden soll.
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19.01.2007, 17:23
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SAMMELTHREAD: Alles rund um Haftungspflichten des Stallbesitzers Beitrag #11
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Gnadenbrotpferd
Registriert seit: 16.05.2005
Ort: Hamburg
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Hallo,
ich nehme mal an, Du bist gewerbliche Stallbesitzerin und hast an privat vermietet. Dann bist Du (es sei denn, ihr habt eine Haftungsbeschränkung vereinbart) verantwortlich für die Unterbringung und dafür, daß das Pferd dort nicht zu Schaden kommt. Die Pferdebesitzerin muß beweisen können, daß der Schaden aufgetreten ist, während das Pferd in Deiner Obhut war. (Also nicht z.B. auf einem Ausritt etc.). Den genauen Schadenshergang muß sie nicht beweisen.
Schwierig wird es allerdings dadurch, daß sie das Pferd nicht sofort hat ordnungsgemäß behandeln lassen. (Ich weiß nicht, ob hier der Hufschmied ausreicht, würde schätzen, nein und sie hätte einen Tierarzt drübergucken lassen müssen). Die Frage wäre dann, ob nicht durch ihr Fehlverhalten (kein Tierarzt und dann noch Bewegung) die Verletzung schlimmer geworden ist. Das ist dann natürlich ihr Verschulden.
Ob die angezeigte Verletzung jetzt tatsächlich eine Folge des Nageltritts ist, wird ja ein Tierarzt feststellen können. Ebenso, ob die Verletzung durch sofortige sachgemäße Behandlung gar nicht das Ausmaß gehabt hätte, was sie jetzt hat.
Ich fürchte also, ihr werdet euch da mit Tierarztgutachten rumschlagen müssen.
Martina
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19.01.2007, 17:45
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SAMMELTHREAD: Alles rund um Haftungspflichten des Stallbesitzers Beitrag #12
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Idealistin
Registriert seit: 31.03.2006
Ort: Nicht daheim, aber hier: 53...
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Warum willst Du Dich denn überhaupt darum streiten? Melde es ganz einfach der Versicherung, schildere, wie Du den Fall erlebt hast, was Du weißt und gut ist. Du hast damit dann doch sowieso nicht mehr viel zu tun. Das werden die Sachbearbeiter der Versicherung klären. Wenn die es ablehnen, den Schaden zu regulieren, was mich auch nicht wundern würde, bist Du doch sowieso aus dem Schneider, dann kann sie Dir den Buckel runterrutschen. Eine Versicherung ist ja nicht nur dazu da, um berechtigte Ansprüche zu bezahlen, sondern auch, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Also, wenn Du der Meinung bist, der Anspruch wäre unberechtigt, dann teile das der Versicherung mit und die werden dann schon so handeln, wie sie es für richtig halten. Wenn Du nicht meldest und die Frau zieht doch vor Gericht, dann könnte ich mir vorstellen, daß die Versicherung sich dann weigert, irgendetwas zu übernehmen, eben weil du den Schaden nicht unverzüglich, als Dir der Anspruch zur Kenntnis gebracht wurde, gemeldet hast. Denn das ist Deine Pflicht als Versicherungsnehmer.
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