Also, folgendes meinte der Jura-Student:
Ich kan nden
Vertrag außerordentlich kündigen, da er von Seiten des Vermieters nicht eingehalten wurde (eben dadurch dass kein Offenstall, der vereinbart wurde, da gewesen ist).
Und selbst wenn dieser da wäre, könnte ich gehen wann ich will, da keine Kündigungsfrist festegesetzt wurde.
Eine automatische Kündigungsfrist von 4 Wochen gilt nur für die Seite des Vermieters, nicht aber für die des Mieters.
Kann das noch jemand bestätigen?