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23.03.2007, 11:46
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SAMMELTHREAD: Alles rund ums Thema fristlose Kündigung Beitrag #13
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ein toller Typ
Power-User / Versicherungsexperte
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: Haiger
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Zitat:
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Meine Pferdehalterhaftpflichtversicherung kann ich z.B. auch mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn das dazugehörige Pferd verstirbt. Auch wenn die vertraglich geregelte Laufzeit (bei mir 5 Jahre) nicht erreicht wurde.
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Das ist ja auch was vollkommen anderes - diese Regelung ist allgemeim gültig und betrifft quasi alle Versicherungen. Wie es bei dem Stall (bzw. der Miete) aussieht - keine Ahnung... Würde mich ja auch mal interessieren.
Gruß
Dennis
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23.03.2007, 11:53
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SAMMELTHREAD: Alles rund ums Thema fristlose Kündigung Beitrag #14
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Jungpferd
Registriert seit: 02.10.2005
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Der Hit ist ja, dass ich gestern dort anrief, und so wie es sich anhörte, muss ich jetzt erst noch kündigen (das Pferd wurde am 16. Feb. in die Klinik gebracht) und noch 4 Wochen bezahlen?!!!
Wo bleibt eigentlich die Menschlichkeit!°!! Als ob ich mit dem Verlust und der Tierarztrechnung nicht genug am Hals hätte: LG Serafina
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23.03.2007, 12:17
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SAMMELTHREAD: Alles rund ums Thema fristlose Kündigung Beitrag #15
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KEKSE!!!!!!!!!
Registriert seit: 14.10.2005
Ort: Potsdam
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Zitat:
Zitat von mysterycat
also, wir hatten damals im alten Stall eine Klausel im Vertrag, dass bei plötzlichem Tod des Pferdes jeglicher Anspruch auf weitere monatliche Boxenmiete auf seiten des SB entfällt. so war der laufende Monat, in dem mein Pony gestorben ist, zwar bezahlt, abedanach mussten wir trotz 2 monatiger Kündigungsfrist nichts mehr zahlen.
Aber selbst wenn in deinem Vertrag solch eine Klausel nicht existiert, fände ich es rein menschlich gesehen nicht gerade zuvorkommend, auf die Kündigungsfrist zu beharren.
Was dir aber in jedem Fall zusteht, ist dass du nur Kosten für Leerbox zahlen musst, da ja Arbeiten wie Misten und Füttern, sowie der Futterverbruach deines Pferdes ja wegfällt.
Wirklich RECHTLICH kann ich dir aber leider auch nicht viel weiterhelfen
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wenn im vertrag nix anderes steht, dann gild die ganz normale kündigungsfrist. auch mußt du dann die volle boxenmiete zahlen,wenn nicht extra leermiete drin steht.
menschlich gesehen natürlich doof. aber der sb muß ja auch rechnen un dkann nix dafür,wenn es plötzlich nen pferd weniger im stall gibt. theoretisch könnte er dann ja auch hungern,weil ihm die einnahmen fehlen. gerade das soll ja die kündigungsfrist verhindern.
grüßle
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Folgender Benutzer findet den Beitrag von de krümelmonsta hilfreich:
Flitzekatze
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23.03.2007, 12:23
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SAMMELTHREAD: Alles rund ums Thema fristlose Kündigung Beitrag #16
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Longenpferd
Registriert seit: 15.05.2006
Ort: Oberpfalz
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Aber man kann doch nicht ernsthaft erwarten, dass man bei so einem Fall fristgerecht kündigen kann - wie soll das denn funktionieren?
"Herr Doktor, wie lange hat mein Pferd noch zu leben..?" oder wie?
Find ich völlig verwirrend
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23.03.2007, 12:36
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SAMMELTHREAD: Alles rund ums Thema fristlose Kündigung Beitrag #17
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KEKSE!!!!!!!!!
Registriert seit: 14.10.2005
Ort: Potsdam
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Zitat:
Zitat von blechmaus
Aber man kann doch nicht ernsthaft erwarten, dass man bei so einem Fall fristgerecht kündigen kann - wie soll das denn funktionieren?
"Herr Doktor, wie lange hat mein Pferd noch zu leben..?" oder wie?
Find ich völlig verwirrend
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sicherlich nicht. aber dann eben nach dem tod spätestens kündigen-ich weiß, das ist das letzte woran man in der situation denkt.
aber trotzdem müßtest su theoretisch ven vollen boxenpreis die kündigungsfrist über zahlen,wenn nix anderes vereinbart ist.
grüßle
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23.03.2007, 12:57
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SAMMELTHREAD: Alles rund ums Thema fristlose Kündigung Beitrag #18
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Gnadenbrotpferd
Registriert seit: 01.04.2006
Ort: Kiel
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Das ist natürlich doof.  Pferd tot und dann noch Ärger mit sowas. Aber gerade unter Stichwort "Menschlichkeit" muss man auch die andere Seite sehen - der SB hat das Geld ja für sich einkalkuliert als Einnahmequelle, von daher kann ich's auch verstehen, wenn der nicht einfach sagt "nö, ist gut, brauchst nicht mehr zahlen". Ist halt für beide Seiten nicht einfach.
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