machen wir es andersrum.
A steht in einem stall, ohne einen schriftlichen
vertrag. sie war irgendwann dort und hat nach einer freien box gefragt und ist 2 tage später mit ihrem pferd dort eingezogen. über kündigungsfristen wurden nie gesprochen.
nun will A aus dem stall wieder ausziehen.
eine FALSCHE schlussfolgerung ist: weil nie über kündigungsfristen gesprochen wurde und es auch nix schriftliches gibt, gibt es keine kündigungsfristen.
das ist FALSCH, denn die gibt es auch dann, wenn NICHT darüber gesprochen wurde oder selbige schriftlich festgehalten sind.
nun latscht A also zum
SB und sagt: ich will den stall verlassen.
dann wird der
SB mitteilen, welche kündigungsfrist in seinem stall ÜBLICH ist. also, welche fristen er anderen, vorherigen einstellern zum kündigen gesetzt hat.
sagen wir mal, 14 tage zum nächsten monatsanfang, und A ist damit zufrieden und so wirds dann auch gemacht.
oder aber, der
SB sagt: also, ich hab hier immer eine kündigungsfrist von 6 monaten. da kann A dann sagen: damit bin ich NICHT einverstanden, denn das ist keine (gebrauchs)übliche kündigungsfrist bei boxen/einstellverträgen, ich möchte das anders regeln. dann kann sie die in der region üblichen kündigungsfristen anmerken ("bei stall meier beträgt sie 14 tage zum monatsende, bei stall müller 4 wochen zum monatsanfang, beides finde ich moderat, auf diese fristen bestehe ich, da nichts anderes schriftlich oder mündlich vereinbart wurde").
aber GAR KEINE kündigungsfrist ist eine falsche annahme, nur weil nie über fristen gesprochen wurde.
es gibt ganz vereinzelte urteile, in denen einstellverträge als verwahrungsverträge eingestuft wurden und man gleich gehen konnte; darauf würde ich mich aber nichtmal annähernd verlassen!! denn es gibt ungleich MEHR urteile, die andere fristen vorsehen.
obsi