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Antwort
Alt 05.02.2012, 20:33   SAMMELTHREAD: Alles rund ums Thema fristlose Kündigung Beitrag #319
Gaggel
Longenpferd
 
Registriert seit: 26.06.2005
Hallo Obsi,

danke für den Rat. Fristlos kündigen würde voraussetzen, daß ich schon einen neuen Stall habe. Ist aber nicht so. Ist hier bei uns nicht ganz so einfach, einen vernünftigen Offenstall für drei Ponys auf einmal zu finden. Genau darauf zielt meine Frage ab. Finde ich einen Platz, kann ich davon ausgehen, daß der mir nicht über zwei Monate freigehalten wird. Ich denke, ein Monat ist realistisch. Wenn ich diesen Monat was finde (Februar), kann ich regulär zu Ende April kündigen und zum 01.05. umziehen. WENN ich diesen Monat was finde, dann möchte ich aber zum 01.04. umziehen. Deshalb meine Frage nach der Leermiete.

lg Gaggel

Was vergessen. In meinem Vertrag steht "kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden". Heißt doch, bis Ende Februar für Ende April kündigen? Und früher geht wohl nicht.

---------- Automatische Beitragszusammenführung ----------
---------- Beitrag hinzugefügt: 20:33 ----------

Keiner, der sich zum Thema Leermiete äußern möchte? Schade.

lg Gaggel

Geändert von Gaggel (02.02.2012 um 11:40 Uhr) Grund: Zusatz
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Alt 01.05.2012, 18:27   SAMMELTHREAD: Alles rund ums Thema fristlose Kündigung Beitrag #320
Steffi1095
Longenpferd
 
Registriert seit: 28.05.2011
Ort: Waldshut- Tiengen
hallo,

lese hier immer wieder von 2 oder 3 Monaten Kündigungsfrist, daher hab ich mal eine theoretische frage:

Wenn es keinen schriftlichen oder mündlichen Vertrag gibt, kann man dann "einfach gehen", also wenn Person X den stall wechseln will- muss X einen bestimmten Zeitrahmen einhalten, auch wenn es keinerlei Abmachungen gibt?

glg
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Alt 01.05.2012, 18:30   SAMMELTHREAD: Alles rund ums Thema fristlose Kündigung Beitrag #321
obsession
liebt basketball!
 
Benutzerbild von obsession
 
Registriert seit: 04.12.2004
Ort: bamberg
wenn du ein pferd in einen stall rein stellst, dann habt ihr IMMER einen vertrag. der vertrag heisst: ich zahle geld, davor krieg ich 9qm platz in deinem stall.

und dieser vertrag existiert auch dann, wenn man nicht wirklich verbal drüber gesprochen hat.

und dann hat man "die üblichen kündigungsfristen", das bewegt sich so bei 4 wochen zum monatsende, das ist halt ein üblicher mittelwert.

obsi
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Alt 01.05.2012, 18:38   SAMMELTHREAD: Alles rund ums Thema fristlose Kündigung Beitrag #322
Steffi1095
Longenpferd
 
Registriert seit: 28.05.2011
Ort: Waldshut- Tiengen
Zitat:
Zitat von obsession Beitrag anzeigen
wenn du ein pferd in einen stall rein stellst, dann habt ihr IMMER einen vertrag. der vertrag heisst: ich zahle geld, davor krieg ich 9qm platz in deinem stall.

und dieser vertrag existiert auch dann, wenn man nicht wirklich verbal drüber gesprochen hat.

und dann hat man "die üblichen kündigungsfristen", das bewegt sich so bei 4 wochen zum monatsende, das ist halt ein üblicher mittelwert.

obsi
na ja, es ist so, dass solche fragen nie geklärt wurden. also sind 4 Wochen (in einem kleinen privatstall) "Pflicht"?
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Alt 01.05.2012, 18:48   SAMMELTHREAD: Alles rund ums Thema fristlose Kündigung Beitrag #323
obsession
liebt basketball!
 
Benutzerbild von obsession
 
Registriert seit: 04.12.2004
Ort: bamberg
machen wir es andersrum.

A steht in einem stall, ohne einen schriftlichen vertrag. sie war irgendwann dort und hat nach einer freien box gefragt und ist 2 tage später mit ihrem pferd dort eingezogen. über kündigungsfristen wurden nie gesprochen.

nun will A aus dem stall wieder ausziehen.

eine FALSCHE schlussfolgerung ist: weil nie über kündigungsfristen gesprochen wurde und es auch nix schriftliches gibt, gibt es keine kündigungsfristen.

das ist FALSCH, denn die gibt es auch dann, wenn NICHT darüber gesprochen wurde oder selbige schriftlich festgehalten sind.

nun latscht A also zum SB und sagt: ich will den stall verlassen.

dann wird der SB mitteilen, welche kündigungsfrist in seinem stall ÜBLICH ist. also, welche fristen er anderen, vorherigen einstellern zum kündigen gesetzt hat.

sagen wir mal, 14 tage zum nächsten monatsanfang, und A ist damit zufrieden und so wirds dann auch gemacht.

oder aber, der SB sagt: also, ich hab hier immer eine kündigungsfrist von 6 monaten. da kann A dann sagen: damit bin ich NICHT einverstanden, denn das ist keine (gebrauchs)übliche kündigungsfrist bei boxen/einstellverträgen, ich möchte das anders regeln. dann kann sie die in der region üblichen kündigungsfristen anmerken ("bei stall meier beträgt sie 14 tage zum monatsende, bei stall müller 4 wochen zum monatsanfang, beides finde ich moderat, auf diese fristen bestehe ich, da nichts anderes schriftlich oder mündlich vereinbart wurde").

aber GAR KEINE kündigungsfrist ist eine falsche annahme, nur weil nie über fristen gesprochen wurde.

es gibt ganz vereinzelte urteile, in denen einstellverträge als verwahrungsverträge eingestuft wurden und man gleich gehen konnte; darauf würde ich mich aber nichtmal annähernd verlassen!! denn es gibt ungleich MEHR urteile, die andere fristen vorsehen.

obsi
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Folgender Benutzer findet den Beitrag von obsession hilfreich:
Muffy22
Alt 02.05.2012, 13:41   SAMMELTHREAD: Alles rund ums Thema fristlose Kündigung Beitrag #324
Steffi1095
Longenpferd
 
Registriert seit: 28.05.2011
Ort: Waldshut- Tiengen
wow, danke für die ausführliche antwort wieder was dazugelernt

glg
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einsteller, hilfe, kündigung, stallvertrag, vertrag, ärger

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