Also 3 Monate Kündigungsfrist gelten bei Wohnungen.
Es gibt eine gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen, nur weiß ich nciht ob es auf diesen Fall anwendbar ist.
Ein bekannter Jurastudent prüft gerade den
Vertrag; ob man diesen überhaupt als
Vertrag ansehen kann.
Mit dem Diebstahl kann ich nicht nachweisen, kann man also vergessen.
Ich kann aber evtl. durch nicht einhalten des Vertrages der Besitzerin aus dem
Vertrag herau kommen.
Vertrag ging über einen Offenstallplatz, dieser ist jedoch NIE da gewesen....