Hallo,
ich wühle mich auch gerade durch den Urwald der Versicherungen.
Bei der Suche bin ich bei einer Versicherung bei den Versicherungsbedingungen über folgenden Absatz gestolpert:
"Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn
- vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird."
Versteh ich das richtig, dass ich bei dieser Versicherung, falls es zu einer Klage kommt, allein im Regen stehen könnte?!

Vielleicht weiß ja einer Rat?!