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Alt 14.05.2012, 16:12   Schenkungsvertrag Gültig oder nicht? Beitrag #1
Osnja
Reitpferd
 
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: 79291
Bilder: 8
Hallo ihr,
ich habe schon die Suchfunktion genutzt, nur leider nichts für mein Problem gefunden, vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.

Also folgender Fall: Wir (Meine Familie und die Familie meiner Freundin) haben ein Pferd von Person A geschenkt bekommen. Sie konnte es nicht mehr finanzieren. Sie wollte aber einen Schutzvertrag machen, haben wir dann auch unterschrieben: in diesem vertag ist unter anderem diese Regelungen enthalten: Die verkäufer/schenker haben das Recht das pferd zu besuchen und zu beschäftigen wenn dies nicht gerade von anderen geritten oder garbeitet wird. Außerdem das ihr zweites pferd weiterhin bei uns untergestellt werden darf und mitversorft wird. Soweit so gut.
Nach Einem Jahr haben wir uns dann aber mit Ihr verstritten und einen Zusatzvertrag gemacht. Dort wurde dann drin geregelt das sie Ihr pferd bis zu einem bestimmten datum abgehollt haben muss. Außerdem sehr merkwürdige Regelungen (auf die Person A) bestand wie: das pferd muss täglich auf zecken kontrolliert werden usw weil sie meinte, wir würden uns nicht richtig um das Pferd kümmern...
Die person A hat sich jetzt zwar seit ein paar jahren nicht mehr blicken lassen, ist jetzt jedoch vor ien paar wochen hier gesehen worden.

Wie gültig ist dieser Vertrag den? kann sie jederzeit kommen und sagen das pferd hat eine zecke ich nehm sie euch wieder weg? Darf eine Schenkung eigentlich mit "Gegenforderungen" sein? Wir haben die Papiere des Pferdes, und haben einen Equideenpass austellen lassen, da sie damals noch keinen hatte. Mich interessieren die Fragen einfach. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen
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Alt 14.05.2012, 16:31   Schenkungsvertrag Gültig oder nicht? Beitrag #2
Rainy_Days
Black´n White
 
Benutzerbild von Rainy_Days
 
Registriert seit: 13.05.2010
Durch die Schenkung (kein marktüblicher Preis) können Klauseln, die die Rechte des neuen Eigentümers einschränken, (Besuchsrecht, usw.) rechtlich Bestand haben.

In wie weit das bei euch der Fall ist, wird euch ein Anwalt sagen können.


Ob sie das Pferd wieder in Ihren Besitz nehmen kann, kommt auf euren Vertrag an. Sicherlich nicht, wenn es mal eine Zecke hat.
Aber ist geregelt, wie das Pferd gehalten und verpflegt werden soll, und ihr verstoßt grob gegen diese Auflagen, kann A unter Umständen das Pferd zurückfordern.


Für genauere Antworten müsste man den genauen Wortlaut des Vertrages kennen.
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Alt 14.05.2012, 17:38   Schenkungsvertrag Gültig oder nicht? Beitrag #3
gipsyking
Ich will Sommer...
 
Benutzerbild von gipsyking
 
Registriert seit: 15.03.2007
Ort: Sauerland
Bilder: 66
Zitat:
Zitat von Osnja Beitrag anzeigen

Meine Familie und die Familie meiner Freundin haben ein Pferd von Person A geschenkt bekommen. Sie konnte es nicht mehr finanzieren.

Sie wollte aber einen Schutzvertrag machen, haben wir dann auch unterschrieben:

in diesem vertag ist unter anderem diese Regelungen enthalten:

Die Verkäufer/Schenker haben das Recht, das Pferd zu besuchen und zu beschäftigen, wenn dies nicht gerade von anderen geritten oder gearbeitet wird. Außerdem, dass ihr zweites Pferd weiterhin bei uns untergestellt werden darf und mitversorgt wird.

Nach einem Jahr haben wir uns dann aber mit Ihr verstritten und einen Zusatzvertrag gemacht. Dort wurde dann drin geregelt, dass sie ihr Pferd bis zu einem bestimmten Datum abgehollt haben muss.

Außerdem sehr merkwürdige Regelungen wie:

das pferd muss täglich auf zecken kontrolliert werden

usw, weil sie meinte, wir würden uns nicht richtig um das Pferd kümmern...
Person A hat sich jetzt zwar seit ein paar Jahren nicht mehr blicken lassen, ist jetzt jedoch vor ien paar Wochen hier gesehen worden.

Wie gültig ist dieser Vertrag den?

Kann sie jederzeit kommen und sagen, das pferd hat eine zecke, ich nehm sie euch wieder weg?

Nein!

Darf eine Schenkung eigentlich mit "Gegenforderungen" sein?

Ja!
Das ist ja gerade der Sinn einer Schenkung mit Schutzvertrag.

Wir haben die Papiere des Pferdes, und haben einen Equidenpass austellen lassen, da sie damals noch keinen hatte.

Mich interessieren die Fragen einfach.
Was steht denn im Schutzvertrag?
Was passiert im Ernstfall?

Rückgabe des Pferdes?
Vertragsstrafe in Geld?

Eine Zecke wäre übrigens kein "Ernstfall"!



...
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Alt 14.05.2012, 20:16   Schenkungsvertrag Gültig oder nicht? Beitrag #4
botafoc
Miss Minipony
 
Registriert seit: 21.09.2007
Ort: RLP
Ich möchte nur mal die Bröckchen "Vertragsfreiheit" und "AGB Kontrolle" in den Raum werfen (so generell zum Schutzvertrag und dem Blabla von wegen wenn unter Wert verkauft..)

Geändert von botafoc (14.05.2012 um 20:43 Uhr)
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Alt 15.05.2012, 00:00   Schenkungsvertrag Gültig oder nicht? Beitrag #5
Martina_Luisa
Gnadenbrotpferd
 
Registriert seit: 16.05.2005
Ort: Hamburg
Zitat:
Ich möchte nur mal die Bröckchen "Vertragsfreiheit" und "AGB Kontrolle" in den Raum werfen (so generell zum Schutzvertrag und dem Blabla von wegen wenn unter Wert verkauft..)
botafoc, das interessiert mich, weil ich mich auch schon länger mit "Schutzverträgen" beschäftige.

Mit AGB kann ich noch so ungefähr was anfangen (ich vermute, Du beziehst Dich auf das Urteil vom OLG Celle,
Zitat:
Ein im Internet bereitgestelltes Klauselwerk sei vorformuliert für eine Vielzahl von Verträgen und erfülle daher auch wenn einzelne Teile per Hand ausgefüllt würden die Merkmale von AGB. Vertragsstrafenklauseln in AGB sind jedoch gem. § 309 Nr. 6 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unwirksam, da sie die andere Vertragspartei unangemessen benachteiligen. Solche Regelungen müssen individuell ausgehandelt werden.
).

Das heißt aber (so verstehe ich es), das individuell ausgehandlete Klauseln wirksam sind.

Nächste Unklarheit (bei mir), woher kommt der (hier viel gehörte) Gedanke, das solche Klauseln nur bei "deutlich unter Marktwert verkauft" wirksam wären ? Ebenso hört man ja auch oft "Schutzverträge gelten nicht mehr, sobald Geld geflossen ist".

Genauso liest man aber auch von Anwälten, das das Quark sei, entscheidend ist nur ein idividuell ausgehandelter Vertrag mit angemessener ! Vertragsstrafe. (und der Preis ist egal, jedenfalls solange man nicht über "Mondpreise" redet).

Ich verstehe den "logischen Gedanken dahinter" (wenn ein Käufer keinen Vorteil beim Preis hatte, darf man ihn nicht auch noch mit Klauseln unangemessen benachteiligen).

Aber weiß hier Jemand da näheres drüber ? Ich habe noch kein Urteil gefunden, was auch nur irgendetwas in die Richtung aussagt.

Ich persönlich kenne einen Fall, in dem trotzdem der übliche Marktwert (war ein "geringpreisiges Pony") bezahlt wurde, der Richter keinen Zweifel daran gelassen hat, das er den Schutzvertrag für gültig befunden hat.

Es gab allerdings kein Urteil, in der Verhandlung wurden beide Parteien gebeten, einen Vergleich zu suchen, was sie dann auch getan haben.

Ist die Benachteiligung über Klauseln wirklich an den Preis gebunden ? Weiß da Jemand mehr (und "handfestes") drüber ?
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Alt 15.05.2012, 09:03   Schenkungsvertrag Gültig oder nicht? Beitrag #6
botafoc
Miss Minipony
 
Registriert seit: 21.09.2007
Ort: RLP
Es gibt keine ausgehandelten Klauseln. Das ist eine Missinterpretation deinerseits. Mehr per PM.
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