Zitat:
|
Ich möchte nur mal die Bröckchen "Vertragsfreiheit" und "AGB Kontrolle" in den Raum werfen (so generell zum Schutzvertrag und dem Blabla von wegen wenn unter Wert verkauft..)
|
botafoc, das interessiert mich, weil ich mich auch schon länger mit "Schutzverträgen" beschäftige.
Mit AGB kann ich noch so ungefähr was anfangen (ich vermute, Du beziehst Dich auf das Urteil vom OLG Celle,
Zitat:
|
Ein im Internet bereitgestelltes Klauselwerk sei vorformuliert für eine Vielzahl von Verträgen und erfülle daher auch wenn einzelne Teile per Hand ausgefüllt würden die Merkmale von AGB. Vertragsstrafenklauseln in AGB sind jedoch gem. § 309 Nr. 6 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unwirksam, da sie die andere Vertragspartei unangemessen benachteiligen. Solche Regelungen müssen individuell ausgehandelt werden.
|
).
Das heißt aber (so verstehe ich es), das individuell ausgehandlete Klauseln wirksam sind.
Nächste Unklarheit (bei mir), woher kommt der (hier viel gehörte) Gedanke, das solche Klauseln nur bei "deutlich unter Marktwert verkauft" wirksam wären ? Ebenso hört man ja auch oft "Schutzverträge gelten nicht mehr, sobald Geld geflossen ist".
Genauso liest man aber auch von Anwälten, das das Quark sei, entscheidend ist nur ein idividuell ausgehandelter
Vertrag mit angemessener ! Vertragsstrafe. (und der Preis ist egal, jedenfalls solange man nicht über "Mondpreise" redet).
Ich verstehe den "logischen Gedanken dahinter" (wenn ein Käufer keinen Vorteil beim Preis hatte, darf man ihn nicht auch noch mit Klauseln unangemessen benachteiligen).
Aber weiß hier Jemand da näheres drüber ? Ich habe noch kein Urteil gefunden, was auch nur irgendetwas in die Richtung aussagt.
Ich persönlich kenne einen Fall, in dem trotzdem der übliche Marktwert (war ein "geringpreisiges Pony") bezahlt wurde, der Richter keinen Zweifel daran gelassen hat, das er den Schutzvertrag für gültig befunden hat.
Es gab allerdings kein Urteil, in der Verhandlung wurden beide Parteien gebeten, einen Vergleich zu suchen, was sie dann auch getan haben.
Ist die Benachteiligung über Klauseln wirklich an den Preis gebunden ? Weiß da Jemand mehr (und "handfestes") drüber ?