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Antwort
Alt 01.05.2011, 23:48   Stallbesitzer verletzt Pferd. Haftung? Beitrag #7
Gast14618
Gast
 
Osteopath werde ich mit Sicherheit noch da zu holen, aber erst wenn sie so weit wieder okay ist....

Er ist der Prototyp sturer Bauer, er meint er ist im recht und wenn nicht dann doch.
Mit der TA Rechnung komme ich erst wenn ich raus bin....mein Pferdchen braucht täglich Medis (Cusching) die hat er ihr jetzt schon einmal nicht gegeben, ich fahre jetzt jeden Tag selber und mache es....wer weiß was ihm sonst noch so einfällt.

Da sie Cusching hat, ist sie sehr streßanfällig, sofort gehen war nicht möglich, ich brauche einen Stall der einige grundvoraussätzungen erfüllt, ewig wechseln geht mit ihr nicht.......in den neuen Stall kann ich erst ende Mai ein ziehen, eine Zwischenlösung gibt es leider nicht.

Ich denke ich werde meine Rechtsschutz morgen mal anrufen und sehen was die sagen, freiwillig wird er keinen cent rausrücken.

Gibt es eigentlich eine Seite wo man Ställe bewerten kann???

LG katja
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Alt 02.05.2011, 00:00   Stallbesitzer verletzt Pferd. Haftung? Beitrag #8
pferdelady22
Fohlen
 
Benutzerbild von pferdelady22
 
Registriert seit: 17.03.2005
Ort: Tönisvorst
Die Rechtsprechung (richtungsweisend das Brandenburgische OLG mit Urteil vom 28.06.2006, AZ: 13 U 138/05) vertritt die Meinung, dass bei Verträgen, die nicht nur die Anmietung einer Box, sondern auch die Pflege und Versorgung des Pferdes beinhalten, ein entgeltlicher Verwahrungsvertrag vorliegt. Dies hat zur Folge, dass ohne vertragliche Regelungen keine Kündigungsfristen bestehen.

In jedem Fall können auch vom Gesetz abweichende vertragliche Regelungen getroffen werden. Es empfiehlt sich eine klare, eindeutige Regelung, die den Interessen der Parteien genügt, im Einstellungsvertrag zu treffen.

Falls der Einsteller mit einem nach Mietrecht zu beurteilenden Vertrag vor Ablauf einer Kündigungsfrist den Stall verlässt, muss er die Pension trotzdem bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter zahlen. Während dieser Zeit muss sich der Stalleigentümer aber die Aufwendungen anrechnen lassen, die er durch die Abwesenheit des Pferdes einspart (Kraftfutter, Heu, Stroh, Wasser, usw., jedoch nicht die Personalkosten). Dies ist im Streitfall aber nur sehr aufwendig zu bestimmen und lohnt meist den Streit um die relativ geringen Beträge nicht. Das gilt aber nur dann, wenn die Box während der Kündigungszeit nicht weiter vermietet wird. Dann hat der Stalleigentümer kein Recht auf Fortzahlung der Pension.

Unberührt von allem bleibt selbstverständlich das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde. Ein solcher wichtiger Grund kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn die Pflege des Pferdes nachhaltig vernachlässigt oder das Pferd gar misshandelt oder tierschutzwidrig untergebracht wird.
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Alt 02.05.2011, 00:03   Stallbesitzer verletzt Pferd. Haftung? Beitrag #9
Gast64712
Gast
 
Auf www.stall-frei.de kann man Ställe bewerten
  Mit Zitat antworten
Alt 02.05.2011, 00:08   Stallbesitzer verletzt Pferd. Haftung? Beitrag #10
pferdelady22
Fohlen
 
Benutzerbild von pferdelady22
 
Registriert seit: 17.03.2005
Ort: Tönisvorst
Pferdepensionsvertrag: Mietvertrag oder Verwahrungsvertrag?

Während bei der Bewertung als Mietvertrag eine Kündigung nur zum 03. Werktag des jeweils übernächsten Monats in Betracht kommt, kann bei einem Verwahrungsvertrag das Pferd jederzeit, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, aus dem Stall genommen und dadurch der Vertrag beendet werden.


Mietvertrag - Nur die leere box ohne heu stroh futter füttern also ohne jegliche dienstleistung

bei dem verwahrungsvertrag -voll oder halb pension wenn irgendeine dinstleistung besteht



also meiner er achtens hast du pünklich gekündigt und kannst zum 30ten einfach gehn
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Alt 02.05.2011, 07:18   Stallbesitzer verletzt Pferd. Haftung? Beitrag #11
Smigel
ein toller Typ
Power-User / Versicherungsexperte
 
Benutzerbild von Smigel
 
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: Haiger
Zitat:
Zitat von TE
Meiner Meinung hat er grob fahrlässig gehandelt, evt. denke ich über eine Anzeige wegen "Sachbeschädigung" nach, es kann doch nicht sein, das ich wegen seiner dummheit auf den TA kosten sitzen bleibe und er auch noch auf einhaltung der Kündigungsfrist pocht????

1.: Richtig, das war m. E. grob fahrlässig.

2.: Ja, Du hast einen Schadensersatzanspruch.

3.: Schicke ihm die Rechnung mit der Bitte /Aufforderung, dies seiner Betriebshaftpflichtversicherung zu melden, sofern vorhanden (falls er keine hat, zahlt er halt selbst).


Zitat:
Zitat von TE
Zum mal ich vorletztes Jahr mein zweites Pferd mit seinem einverständniss ohne Kündigungsfist umgestellt habe. Ich habe keine Ahnung warum er mir so eins reinwürgen will, ICH habe ihm nichts getan, sondern er MIR.

Eine Kulanzentscheidung erwirkt keinen Rechtsanspruch. M. E. liegt hier aber ein mehr als gerechtfertigter Grund zur fristlosen Kündigung vor. Ich würde dies nachholen - einfach nur der Form halber und um nichts falsch zu machen. Es reicht ja (meist) nicht nur, ein Recht zu haben - man muss es auch geltend machen / ankündigen / wie auch immer. Dies hast Du mit Deiner ordentlichen Kündigung ja nicht getan, außer Du hast sinngemäß hineingeschrieben, dass Du - neben der ordentlichen Kündigung - hilfsweise zugleich auch fristlos kündigst. Dann greift sofort Option 2, falls Nr. 1 ausfällt.


Zitat:
Zitat von pferdelady22
also meiner er achtens hast du pünklich gekündigt und kannst zum 30ten einfach gehn

Deine zitierten Stellen sind ja echt super, aber hast Du sie auch selbst verstanden?

BTW: Zitate macht man als solche kenntlich - siehe Guttenberg.


LG


Dennis
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Alt 02.05.2011, 07:32   Stallbesitzer verletzt Pferd. Haftung? Beitrag #12
ASFan
Machodompteuse
 
Benutzerbild von ASFan
 
Registriert seit: 08.07.2007
Zitat:
Zitat von sly+blue Beitrag anzeigen
Gibt es eigentlich eine Seite wo man Ställe bewerten kann???
www.stallbewertung.com
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