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Rechtliche Fragen / Versicherungen zum Thema Pferde Hier gibt es Tipps & Tricks rund um versicherungstechnische und rechtliche Fragen zu Pferdehaltung usw.
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Alt 06.01.2010, 11:57   Tierarztrechnung > Versicherungsschaden Beitrag #1
BinesBeauty
Buschreiter
 
Benutzerbild von BinesBeauty
 
Registriert seit: 07.06.2007
Ort: 27321 Thedinghausen
Hallo,

bin gerade etwas sauer. Meine TÄ hat es tatsächlich geschafft, am 29.12.2009 mir die Rechnung für einen damaligen Schadenfall (Versicherungsschaden) vom Mai-Juli 2006 zu schicken. Obwohl ich ihr in den ersten zwei Jahren immer wieder an den Versicherungsfall erinnert habe und sie dadurch bat die Rechung doch endlich mal zu schicken. Kam immer von ihr, ich bekomme schon die Rechung dann, wenn ich Zei habe sie zu schreiben. Die Versicherung wird schon bezahlen, da sie die gleichen Verjährungsfristen hat wie ich. So nun habe ich ja am 30.12.2009 die Rechnung im Briefkasten gehabt, habe gleich das Schreiben fertig gemacht und noch am 30.12.2009 abgeschickt. Heute kam dann ein Schreiben von der Versicherung, dass der Schaden ja nun verjährt sei und sie somit keine Forderungen mehr zu leisten hätten. Ich habe damals schon zu der TÄ gesagt, sollte dies passieren, kann sie sehen wie sie ihr Geld bekommt. Nun ist es aber ja so, dass ich natürlich nicht ohne mich in Schwierigkeiten bringen will um diese hohe Summe von knapp 1000€ rum kommen will, da ich das Geld derzeit auch nicht habe, zumal es ja auch nicht mein Ding gewesen ist. Was für rechtliche Schritte habe ich dagegen. Gegen die Versicherung oder gegen die TÄ?

LG Bine

PS: Bitte nur sachliche Antworten, will hier kein Zickenterror.
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Alt 06.01.2010, 12:13   Tierarztrechnung > Versicherungsschaden Beitrag #2
finncha
Idealistin
 
Benutzerbild von finncha
 
Registriert seit: 31.03.2006
Ort: Nicht daheim, aber hier: 53...
Blog-Einträge: 56
Bilder: 73
Leite das Schreiben einfach an die Tierarztin weiter. Die kann sich dann damit auseinandersetzen. Alles, was du dann von ihr bekommst, Mahnungen, Mahnbescheide, Klageerhebung usw, was eben möglich wäre, leitest du direkt an deine Versicherung weiter. Da nicht du die extreme Verzögerung verursacht hast, hast du deinen Versicherungsschutz ja nicht verspielt, du hast die Rechnung ja umgehend weitergeleitet. Das wird deine Versicherung schon mit der Tierärztin selber klären. Wenn es wirklich vor Gericht geht und die TÄ bekommt Recht, dann muß deine Versicherung zahlen, wenn das nicht der Fall ist, dann mußt du auch nicht aus eigener Tasche bezahlen. Also mach am besten eine Kopie des Schreibens und schicke das Original an die Tierärztin.
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Alt 06.01.2010, 12:22   Tierarztrechnung > Versicherungsschaden Beitrag #3
Smigel
ein toller Typ
Power-User / Versicherungsexperte
 
Benutzerbild von Smigel
 
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: Haiger
Zitat:
Obwohl ich ihr in den ersten zwei Jahren immer wieder an den Versicherungsfall erinnert habe und sie dadurch bat die Rechung doch endlich mal zu schicken.

Wurde der Schaden damals an den Versicherer gemeldet?
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Alt 06.01.2010, 12:24   Tierarztrechnung > Versicherungsschaden Beitrag #4
suse2903
Stiefeleinreiterin
 
Benutzerbild von suse2903
 
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: aufm Dorf vor den Toren der schönsten Stadt der Welt
Hallo Bine,

ach wie blöd, da hat die gute TÄ ihre rechnung ja grade noch rechtzeitig geschickt.
am 1.1.2010 wäre der anspruch nämlich erloschen
die verjährungsfrist für rechnungen beträgt nämlich 3 jahre zum jahresende.

in sofern, müßte die versicherung das aber auch noch zahlen. denn für die gilt diese 3 jahresfrist auch, wenn ich mich nicht irre.
ich würde das auch so machen, dass die tä das in diesem fall persönlich mit der versicherung klären soll.
ist ja nicht dein problem, dass sie das nicht hinbekommt, ihre leistung zeitnah abzurechnen (wenn das die ist, die ich denke, dann hat sie auch erfahrung damit. stellt nämlich gerne rechnungen, erst kurz vor der verjährungsfrist aus).

Liebe grüße

Suse
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Alt 06.01.2010, 12:28   Tierarztrechnung > Versicherungsschaden Beitrag #5
daggy*
Penny...Penny...Penny...
 
Benutzerbild von daggy*
 
Registriert seit: 25.09.2009
Damit wird das Tierarzthonorar mit
Beendigung der spezifischen tierärztlichen Tätigkeit fällig, ohne daß die Rechnung erteilt sein
muß. Insoweit gelten die allgemeinen Verjährungsvorschriften nach dem (modernisierten)
Bürgerlichen Gesetzbuch in der Fassung ab dem 01.01.2002 (regelmäßige Drei-Jahres-Frist,
gerechnet ab dem 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem die tierärztliche Leistung
abgeschlossen wurde).


Hier ein kleiner Text zu der Verjährung.

Allerdings bin ich der Meinung, dass du den Schaden innerhalb einer bestimmten Frist deiner Versicherung anzeigen musst.
In meinem Verträgen sind das glaube ich 2 Wochen nach Schadenseitritt.

daggy
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Alt 06.01.2010, 12:29   Tierarztrechnung > Versicherungsschaden Beitrag #6
finncha
Idealistin
 
Benutzerbild von finncha
 
Registriert seit: 31.03.2006
Ort: Nicht daheim, aber hier: 53...
Blog-Einträge: 56
Bilder: 73
Dummerweise hat Smigel aber auch Recht. Wenn du das damals nicht möglichst zeitnah der Versicherung gemeldet hast, dann kann es sein, daß der Versicherungsschutz dadurch verlorengegangen ist, denn dann wärest du deinen Pflichten als Versicherungsnehmer nicht nachgekommen. War ich vielleicht doch zu vorschnell. Wenn du den Fall aber rechtzeitig gemeldet hattest, dann kannst du dich ganz ruhig zurücklehnen. Dann bist du da aus dem Schneider.
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