Hallo Bine,
ach wie blöd, da hat die gute TÄ ihre rechnung ja grade noch rechtzeitig geschickt.
am 1.1.2010 wäre der anspruch nämlich erloschen

die verjährungsfrist für rechnungen beträgt nämlich 3 jahre zum jahresende.
in sofern, müßte die versicherung das aber auch noch zahlen. denn für die gilt diese 3 jahresfrist auch, wenn ich mich nicht irre.
ich würde das auch so machen, dass die tä das in diesem fall persönlich mit der versicherung klären soll.
ist ja nicht dein problem, dass sie das nicht hinbekommt, ihre leistung zeitnah abzurechnen (wenn das die ist, die ich denke, dann hat sie auch erfahrung damit. stellt nämlich gerne rechnungen, erst kurz vor der verjährungsfrist aus).
Liebe grüße
Suse