Und nun mal von Seiten des
SB gesprochen: Es wurde sofort erkannt, dass das Pferd was hat. Es wurde der
TA hinzugezogen (was ja in den Standardverträgen auch so rechtlich abgesichert ist) und das Befinden des Pferdes weiter im Auge behalten. Nach der
TA-Aussage "leichte Verstopfung" hätte man sicher die Besitzerin anrufen können, aber mal ehrlich: Die Sache war vorerst abgehakt, auf einem Hof gibt es noch andere Dinge, die erledigt werden müssen und hätte das Urteil anders gelautet (also wegen nicht erfolgtem Erstanruf auf Schadenersatz verklagt), hätte ich als
SB das letzte Mal den
TA gerufen und würde in Zukunft nur noch SMS verschicken, wenn was ist. Der
SB ist seiner Sorgfaltspflicht bestens nachgekommen, nur weil der
PB das Pferd keine 6.500 € wert ist, soll er nun 8 Mille bezahlen???