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Alt 29.04.2012, 23:55   Was tun wenn Schaden vom Verursacher nicht anerkannt wird? Beitrag #1
Colour4
Monster-Master
 
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Registriert seit: 09.03.2009
Ort: Münster
Bilder: 6
Hallo ihr lieben!
Ich habe mal eine dringende Frage:
Welche Chancen hat man, wenn ein Schaden von einem Verursacher nicht anerkannt wird?
Folgende Situation: Zwei Minderjährige 15/16-jährige Mädelz verabreden sich. Mädel A ist Besitzerin eines etwas teureren Gegenstandes, den sie in ihrem Rucksack aufbewahrt. Mädel B trinkt aus einer Colaflasche und steck diese - leider nicht verschlossen - in den Rucksack von Mädel A. Dadurch entsteht ein Schaden in Höhe von ca. 200€.
Eigentlich kein Problem, weil Mädel B haftpflichtversichert ist.
Mädel B gesteht Zuhause dem Vater den Schaden, der willigt ein, dass er der Haftpflicht Bescheid gibt. Per ICQ gibt Mädel B daraufhin Bescheid, dass Mädel A den Gegenstand in Reparatur geben soll. Weil die Zeit drängt, geschieht das sofort.
Einen Tag später bekommt die Mutter von Mädel A (der Besitzerin des kaputten Gegenstandes) einen Anruf der hysterischen Mutter von Mädel B. Die Dame brüllt in den Hörer, dass ihre Tochter vollkommen unschuldig sei. Sie droht damit, dass sie rechtsschutzversichert sei und definitiv niemals, nicht, auf keinen Fall zahlen werde. Die Mutter von A würde die Versicherung betrügen wollen. Die Dame ist so aufgebracht, dass die Mutter von Mädel A kaum zu Wort kommt und irgendwann auflegt.
Stimmt es, dass Mädel A nun voll angesch... ist? Ihre Freundin hat vorher den Schaden zugegeben und das u.a. auch in einer SMS so geschrieben. Aber reicht eine SMS und eine ICQ-Unterhaltung zwischen 2 Minderjährigen aus, um einen Schuldigen -nötigenfalls vor Gericht- zu beweisen?
Mal davon abgesehen, dass die Freundschaft grade natürlich ziemlich dahin ist...
(Und für alle, die nun wissen wollen warum Mädel B nun mittlerweile sagt, dass sie nicht mehr weiß ob sie es war: Sie hat mittlerweile Angst vor ihrer hysterischen Mutter und will von der keinen drauf bekommen. Die Dame ist leider wirklich sozial vollkommen unerträglich :-()
 
Alt 30.04.2012, 00:01   Was tun wenn Schaden vom Verursacher nicht anerkannt wird? Beitrag #2
Brinja
Gnadenbrotpferd
 
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Registriert seit: 31.10.2009
Ort: Schleswig-Holstein
warum stellt die Mutter der "Gegenpartei" sich so an ?

Wozu hat man ne Privathaftpflicht ?

oder haben die keine ....?
 
Alt 30.04.2012, 00:07   Was tun wenn Schaden vom Verursacher nicht anerkannt wird? Beitrag #3
Colour4
Monster-Master
 
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 Threadersteller 
 
Registriert seit: 09.03.2009
Ort: Münster
Bilder: 6
Die Mutter hat leider psychische Probleme. Sozial gestört. Schreit ihre Tochter an, schreit fremde Kinder an, schreit sogar andere Erwachsene an. Keine angenehme Natur und die Tochter tut einem auch wirklich Leid. Und ja, sie sind haftpflichtversichert. Bei einem geringeren Betrag hätte man auch nichts gesagt. Allerdings geht es hier um 200Euro... Das kann Mädel A schwer von ihrem Taschengeld berappen...
 
Alt 30.04.2012, 00:11   Was tun wenn Schaden vom Verursacher nicht anerkannt wird? Beitrag #4
Brinja
Gnadenbrotpferd
 
Benutzerbild von Brinja
 
Registriert seit: 31.10.2009
Ort: Schleswig-Holstein
meiner Tochter wurden an einem Abend bei uns zu Hause gleich 2 Handy`s geklaut

Der vermutliche "Täter" war ein Heimkind .

Ich dann samt Tochter und Freundin zu dem Heimleiter ,

na ja die haben das Zimmer vom Jungen durchsucht und nix gefunden ....

ca. 2 Wochen später stellte sich herraus , das die (damalige) freundin die Handy`s mitgenommen hat und an den Jungen dann verkauft hat ....

Wir haben rechtlich nichts unternommen .

Letztendlich hat meine Tochter hieraus gelernt ... und schaut sich Ihre Freunde besser (im Vorrraus) an , bzw. geht besser mit Ihren Sachen um

Is nu auch OT mein Beitrag , Sorry ....

---------- Automatische Beitragszusammenführung ----------
---------- Beitrag hinzugefügt: 00:11 ----------

Ich würd mich da , persönlich an den Vater wenden
 
Alt 30.04.2012, 00:29   Was tun wenn Schaden vom Verursacher nicht anerkannt wird? Beitrag #5
Colour4
Monster-Master
 
Benutzerbild von Colour4
 Threadersteller 
 
Registriert seit: 09.03.2009
Ort: Münster
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Ja, der Vater ist noch normaler drauf als die Mutter. Aber er steht natürlich voll unter der Knute seiner Frau. Die Tochter behauptet nun mittlerweile, sie könne sich an nichts mehr erinnern. Die will sich nicht mit ihrer Mutter anlegen und hat daher diesen Rückzieher gemacht. Es gab keine Zeugen, nur die SMS und das ICQ- Gespräch und natürlich die mündlichen Absprachen zwischen den Mädelz und der Mutter der Geschädigten, der aber jetzt von der Mutter von B Versicherungsbetrug angedichtet werden soll sobald sie sich an die Versicherung der Schadensverursacherin wendet :-(
 
Alt 30.04.2012, 06:41   Was tun wenn Schaden vom Verursacher nicht anerkannt wird? Beitrag #6
finncha
Idealistin
 
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Blog-Einträge: 56
Bilder: 73
Man wendet sich nicht an eine fremde Versicherung. Man stellt die Ansprueche immer an den Schadenverursacher persoenlichund das ist ja normalerweise nicht dessen Versicherung.
Ja, was macht man da? Netten Schrieb aufsetzen, kurz die Schadensituatin beschreiben, evtl. noch mal darauf hinweisen, dass es ja ganz eindeutige Aussagen per SMS und ICQ gibt und die Rechnungskopie der Reparatur beifuegen mit der Bitte um Ueberweisung des Betrages bis Datum xx. Ansonsten das Ganze einem Anwalt uebergeben wird.
Alternativ dazu kann man natuerlich auch die 200,-€ in den Wind schiessen, weil einem die Freundschaft vielleicht wichtiger ist, als Geld.
Wie man es macht, bleibt ja jedem selbst ueberlassen, ich weiss, was ich tun wuerde.
 
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