Also ich habe mal geschaut und ganz klar, ein gewerblicher Mietvertrag waere es nur, wenn die Raeumlichkeiten zur Ausuebung eines Gewerbes vermietet sind.
Worauf die Dampe vielleicht spekuliert und evtl. auch mit durchkommen kann ist, dass es eben kein Mietvertrag, sondern ein landwirtschaftlicher Pachtvertrag. Wenn es da keinen schriftlichen
Vertrag gibt, in dem die Kuendigungsfrist vereinbart wurde, muss man die gesetzliche nehmen. Und da wird es richyig hart. Bei einem unbefristeten Pachtveprtrag muss die Kuendigung zum 3. Werktag eines Pachtjahres zum Ablauf des darauffolgenden Pachtjahres ausgesprochen werden. Und bitte schriftlich. Also: 2 Jahre Kuendigungsfrist. Und dummerweise muss ich wohl zurueckrudern mit meinen vorigen Aussagen, ich schaetze, es handelt sich hier tatsaechlich um ein unbeftistetes Pachtverhaeltnis, da landwirtschaftlicher Boden dazu gehoert. Ich kann jetzt nur noch sagen: Ab zum Anwalt!