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Rechtliche Fragen / Versicherungen zum Thema Pferde Hier gibt es Tipps & Tricks rund um versicherungstechnische und rechtliche Fragen zu Pferdehaltung usw.
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Alt 04.05.2011, 12:45   wichtig: Reitbeteiligungsversicherung Beitrag #1
Smigel
ein toller Typ
Power-User / Versicherungsexperte
 
Benutzerbild von Smigel
 
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: Haiger
Aufgrund dessen, dass nach der immens wichtigen (!!!) Reitbeteiligungsversicherung immer stärker nachgefragt wird - und insbesondere aufgrund der hohen Resonanz auf das letzte Thema hierzu - möchte ich ihr diesen speziellen und schon seit langem geplanten FAQ-Thread widmen.


Vorab-Information:

In diesem ersten Beitrag soll es nur um die grundsätzlichen, wichtigen Dinge gehen, die das Thema im Großen und Ganzen umreissen. Für diejenigen, die das Thema auf etwas unkonventionelle Art und Weise vertiefen / verinnerlichen möchten, denen sei der zweite Beitrag empfohlen. Dort werde ich auf einige „merk-würdige“ Beispiele zurückgreifen, die das Thema verbildlichen und somit verständlich machen sollen.



Zum Thema:



A) Was ist die „Reitbeteiligungsversicherung“ (RBV) und warum reden alle davon?


1.: Die RBV versichert den Tierhalter gegen Schadensersatzansprüche, die eine RB gegen ihn richten kann.

2.: Insbesondere in der letzten Zeit ist das Thema stärker aufgekommen, weil immer mehr Anbieter diesen speziellen Schutz anbieten (dazu mehr Informationen im 2. Beitrag). Weil sich diese Neuerungen momentan recht stark zeigen bzw. dieses Thema erst jetzt so massiv beworben wird, ist es zum heißen Diskussionsthema geworden.


B) Was muss ich tun, wenn meine Tierhalterhaftpflichtversicherung (THV) für Pferd eine solche RBV nicht beinhaltet?



1.: Nichts.

2.: Mehr dazu im 2. Beitrag.


C) In den Bedingungen smeiner THV steht zu dem Thema nichts drin – ist es nun mitversichert oder nicht?


Ja, das ist mit abgedeckt. Die „RBV“ bedarf keines separaten Einschlusses, sie ist quasi Bestandteil einer jeden konventionellen THV.


D) Was unterscheidet eine konventionelle THV denn nun von den neuen Produkten?

1.: Im Grund egenommen nichts. Es handelt sich um eine fast 100%ige Augenwischerei.

2.: Die „RBV“ ermöglicht es, dass eine RB Geld bekommen kann, welches ihr nicht zusteht.

3.: Mehr dazu im 2. Beitrag.


Fortsetzung folgt.
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Alt 04.05.2011, 12:45   wichtig: Reitbeteiligungsversicherung Beitrag #2
Smigel
ein toller Typ
Power-User / Versicherungsexperte
 
Benutzerbild von Smigel
 Threadersteller 
 
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: Haiger
Ausrufezeichen

Bevor ich vollends ins Thema einsteige, hier ein paar Abkürzungserklärungen, die hier öfter vorkommen können:


RB = Reitbeteiligung
FR = Fremdreiter
PE = Pferdeeigentümer
VR = Versicherer
THV = Tierhalterhaftpflichtversicherung
OLG = Oberlandesgericht
RBV = Reitbeteiligungsversicherung
FRV = Fremdreiterversicherung



1.: Einleitung


Ich möchte, um das Thema von verwirrenden Fachbegriffen zu befreien, zu einem bildlichen Gleichnis greifen, das auf den ersten Blick sehr albern wirken mag:

Stellen wir uns vor, in Eurem / Eurer Heimatdorf / Heimatstadt gäbe es einen Bäcker, der verdammt leckere Teilchen mit herrlicher Cremefüllung backt. Saulecker und zudem kalorienfrei. Nun kommt ein weiterer Bäcker, der exakt die gleichen Teilchen backt. Aber: er versieht diese Teilchen mit einem Fahrtrichtungsanzeiger, umgangssprachlich auch "Blinker" genannt. Denn: damit kann man um die Ecke genießen!

Wer jetzt verdammt scharf mitgedacht hat, wird sich verwundert fragen: „Ei, was soll denn der Mist, ein Teilchen braucht doch keinen Blinker!?!?! Sowas macht doch gar keinen Sinn!?!?!?!“

Ja - und schon sind wir bei der RBV. Denn die hat mit dem Blinker am Teilchen eines gemeinsam: SIE IST VÖLLIG UNSINNIG!


2.: Das System dahinter – oder: Woher kommt die RBV (Part I)?


Das Dumme an dem Teilchen mit dem Blinker ist nur, dass der zweite Bäcker sich in Internetforen und anderen Medien rumtreibt und überall so tut, als sei es ab sofort unheimlich wichtig, dass man nur Teilchen mit Blinkern dran kauft, weil der Blinker ja so "absolut wichtig" ist. Auch die ganzen Teilchen-Esser reden untereinander und jeder erzählt nun, dass er nur noch Teilchen mit Blinker essen würde, weil: das ist ja wichtig!!!

Und schon haben wir das Desaster für den ersten Bäcker, denn kaum einer will seine Teilchen, die ohne diese wichtige Extra-Ausstattung daherkommen. Was macht "Bäcker Nummer 1" also nun? Richtig: er bietet seine Teilchen nun auch mit Blinker an. Nun geht es erst richtig los - (fast) alle sind nun davon überzeugt, dass die Blinker am süßen Gebäck das unverzichtbare Nonplusultra sind. Denn schließlich bietet nun auch der überall bekannte "Bäcker Nummer 1" seine Teilchen nur noch mit Blinker an - und der muss ja wissen, was er tut, jaja!


3.: Und nun mal Klartext:


Merksatz: Eine RB hat an den PE im Schadensfall keinen Schadensersatzanspruch!!!


4.: Die Begründung:


Viele OLG sind in vielen verschiedenen Urteilen einhellig zu dem Entschluss gekommen, dass eine RB ganz stark mit dem PE vergleichbar ist, denn: Sie behandelt ein Pferd quasi "wie ein eigenes Pferd". Das Dumme ist nur: Purzelt ein PE vom eigenen Vierbeiner, so kann er an niemanden einen Schadensersatzanspruch stellen.

Könnte die RB dies nun tun, obwohl sie ja in gewisser Weise eine Fast-PE ist, dann wäre das dem PE gegenüber sehr unfair. Kurzum: Man entschied, dass eine RB dem PE "gleichgestellt" ist und somit ebenfalls ans "eigene" Pferd keine Ansprüche stellen kann. UND DAS IST ÜBERHAUPT KEIN PROBLEM!!!


5.: die Verwirrung– oder: Woher kommt die RBV (Part II)



Nun kommt aber unser Bäcker - pardon - unser Versicherer ins Spiel, der den Blinker - pardon - die RBV erfand. Kaum war das Ding erfunden, schon gings los - alle Welt war verwirrt! "Warum nur habe ich keine RBV, wieso hat man mich jahrelang in falscher Sicherheit gewogen?" - diese und ähnliche Fragen waberten nun durch deutsche Reiter-Hirne. Bei den anderen Bäckern - pardon - Versicherern standen nun die Telefone nicht mehr still, alle Welt schrie nach der RBV.

So kam es, dass andere (seriöse) Versicherer sich dazu entschlossen, ihre Tarife zu überarbeiten und die RBV mit einzuschließen. Schließlich muss man ja mit der Konkurrenz Schritt halten! Dabei ist die RBV - wie es inzwischen jedem Leser klar sein sollte – völliger Humbug!


6.: die Lösung des Rätsels:


Selbst ohne RBV würde jede stinknormale THV einen Schaden an einer RB - sofern es jemals dazu kommen würde, dass ein PE einer RB Schadensersatz leisten müsste - bezahlen!


7.: Beweisführung und Exkurs in die Versicherungsbedingungen:


Ich zitiere hier einmal einen Paragraphen aus den Bedingungen eines deutschen Haftpflichtversicherers:


I. Was ist versichert?

Versichert ist im Rahmen der dem Vertrag zugrunde liegenden allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) und der folgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (VN) als Halter der im Versicherungsvertrag bezeichneten Hunde und/oder Pferde. Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder dergleichen Zwecke finden diese Bestimmungen
keine Anwendung.



Nehmen wir uns diesen Satz mal genauer vor:

Versichert ist man also als Halter eines Tieres, für den Fall, dass Schadensersatzansprüche gegen einen geltend gemacht werden, die aus der Tierhaltung resultieren. PUNKT.

Dieser Satz ist sehr weitgreifend, denn er beinhaltet KEINE Einschränkungen!

Alles, was NICHT mitversichert sein soll, muss nun separat AUSGESCHLOSSEN werden. Es ist NICHT so, dass nun noch Sachen extra aufgeführt werden müssen, weil durch diese weitgreifende Aussage erstmal alles versichert ist. A-L-L-E-S!


8.: vorläufiges Fazit

Hier wäre die Beweisführung zu Ende. Wenn ALLES versichert ist, so ist auch die RB enthalten. Ein zusätzlicher Einschluss ist – siehe oben – Humbug. Ein Blinker am Teilchen halt.

Wer es noch genauer haben oder die Beweisführung noch weiter ausgedehnt haben möchte, der soll hier glücklich werden:


9.: Die Ausschlüsse:


Hier ist jeder nun einzelne gefordert, sofern es gewünscht ist. Man nehme sich einfach seine eigenen THV-Bedingungen zur Hand, schaue im Inhaltsverzeichnis nach den „Ausschlüssen“, schlage die entsprechende Seite auf und lese stramm drauf los. Man wird dort allerhand finden. Atomare Strahlungen, Asbestschäden, innere Unruhen – und wer einen „RB-Ausschluss“ findet, der möge dies bitte nennen. Ich werde meinen Beitrag dann sofort löschen (lassen) und nie wieder einen Beitrag in diesem Forum verfassen!


10.: endgültiges Fazit und Schlussbemerkung:


Ich hoffe, der „alberne“ Einstieg ins Thema konnte dem ein oder anderen deutlich machen, wie unsinnig das Ganze ist und: wie sehr man uns zu manipulieren, veräppeln, ausnutzen und für dumm zu verkaufen versucht. Hört auf, den Blinkern nachzurennen, macht die Augen auf - und lasst die Hirne stets an. Ihr braucht keine RBV. Glaubt es mir - ich habe selbst keine und schlafe trotzdem ganz beruhigt.


LG


Dennis






.

Geändert von Smigel (02.07.2011 um 09:28 Uhr)
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Alt 04.05.2011, 12:49   wichtig: Reitbeteiligungsversicherung Beitrag #3
Fuchsili
Jungpferd
 
Benutzerbild von Fuchsili
 
Registriert seit: 07.08.2008
Ort: 97246
Find ich super, dass du uns darüber informierst. Vorallem, weil ich vielleicht auch bald eine Reitbeteiligung habe.

Lg Fuchsili
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Alt 04.05.2011, 13:27   wichtig: Reitbeteiligungsversicherung Beitrag #4
sahen
Zirkelzicke
 
Benutzerbild von sahen
 
Registriert seit: 25.12.2007
Ort: Niedersachsen
Danke. Endlich mal Klarheit. Jetzt hätte ich nur noch gern bestätigt, dass die RB dem PE gleichgestellt ist, auch wenn der PB von der RB für die PN (Pferdenutzung) nimmt. Oder ist die RB dan ein FR?
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Alt 04.05.2011, 13:31   wichtig: Reitbeteiligungsversicherung Beitrag #5
Smigel
ein toller Typ
Power-User / Versicherungsexperte
 
Benutzerbild von Smigel
 Threadersteller 
 
Registriert seit: 28.06.2006
Ort: Haiger
Zitat:
Zitat von sahen Beitrag anzeigen
Danke. Endlich mal Klarheit. Jetzt hätte ich nur noch gern bestätigt, dass die RB dem PE gleichgestellt ist, auch wenn der PB von der RB für die PN (Pferdenutzung) nimmt. Oder ist die RB dan ein FR?

??? Der Satz macht so keinen Sinn... Ich nix verstehen.
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Alt 04.05.2011, 13:41   wichtig: Reitbeteiligungsversicherung Beitrag #6
Punktebilly
Fohlen mit Punkten
 
Benutzerbild von Punktebilly
 
Registriert seit: 26.10.2010
Ort: mitten im Nirvana des Reitsports
Zitat:
Jetzt hätte ich nur noch gern bestätigt, dass die RB dem PE gleichgestellt ist, auch wenn der PB von der RB Geldfür die PN (Pferdenutzung) nimmt.
Ist es das was fehlt?
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