Bevor ich vollends ins Thema einsteige, hier ein paar Abkürzungserklärungen, die hier öfter vorkommen können:
RB = Reitbeteiligung
FR = Fremdreiter
PE = Pferdeeigentümer
VR = Versicherer
THV = Tierhalterhaftpflichtversicherung
OLG = Oberlandesgericht
RBV = Reitbeteiligungsversicherung
FRV = Fremdreiterversicherung
1.: Einleitung
Ich möchte, um das Thema von verwirrenden Fachbegriffen zu befreien, zu einem bildlichen Gleichnis greifen, das auf den ersten Blick sehr albern wirken mag:
Stellen wir uns vor, in Eurem / Eurer Heimatdorf / Heimatstadt gäbe es einen Bäcker, der verdammt leckere Teilchen mit herrlicher Cremefüllung backt. Saulecker und zudem kalorienfrei. Nun kommt ein weiterer Bäcker, der exakt die gleichen Teilchen backt. Aber: er versieht diese Teilchen mit einem Fahrtrichtungsanzeiger, umgangssprachlich auch "Blinker" genannt. Denn: damit kann man um die Ecke genießen!
Wer jetzt verdammt scharf mitgedacht hat, wird sich verwundert fragen: „Ei, was soll denn der Mist, ein Teilchen braucht doch keinen Blinker!?!?! Sowas macht doch gar keinen Sinn!?!?!?!“
Ja - und schon sind wir bei der RBV. Denn die hat mit dem Blinker am Teilchen eines gemeinsam: SIE IST VÖLLIG UNSINNIG!
2.: Das System dahinter – oder: Woher kommt die RBV (Part I)?
Das Dumme an dem Teilchen mit dem Blinker ist nur, dass der zweite Bäcker sich in Internetforen und anderen Medien rumtreibt und überall so tut, als sei es ab sofort unheimlich wichtig, dass man nur Teilchen mit Blinkern dran kauft, weil der Blinker ja so "absolut wichtig" ist. Auch die ganzen Teilchen-Esser reden untereinander und jeder erzählt nun, dass er nur noch Teilchen mit Blinker essen würde, weil: das ist ja wichtig!!!
Und schon haben wir das Desaster für den ersten Bäcker, denn kaum einer will seine Teilchen, die ohne diese wichtige Extra-Ausstattung daherkommen. Was macht "Bäcker Nummer 1" also nun? Richtig: er bietet seine Teilchen nun auch mit Blinker an. Nun geht es erst richtig los - (fast) alle sind nun davon überzeugt, dass die Blinker am süßen Gebäck das unverzichtbare Nonplusultra sind. Denn schließlich bietet nun auch der überall bekannte "Bäcker Nummer 1" seine Teilchen nur noch mit Blinker an - und der muss ja wissen, was er tut, jaja!
3.: Und nun mal Klartext:Merksatz: Eine RB hat an den PE im Schadensfall keinen Schadensersatzanspruch!!!4.: Die Begründung:
Viele OLG sind in vielen verschiedenen Urteilen einhellig zu dem Entschluss gekommen, dass eine
RB ganz stark mit dem PE vergleichbar ist, denn: Sie behandelt ein Pferd quasi "wie ein eigenes Pferd". Das Dumme ist nur: Purzelt ein PE vom eigenen Vierbeiner, so kann er an niemanden einen Schadensersatzanspruch stellen.
Könnte die
RB dies nun tun, obwohl sie ja in gewisser Weise eine Fast-PE ist, dann wäre das dem PE gegenüber sehr unfair. Kurzum: Man entschied, dass eine
RB dem PE "gleichgestellt" ist und somit ebenfalls ans "eigene" Pferd keine Ansprüche stellen kann. UND DAS IST ÜBERHAUPT KEIN PROBLEM!!!
5.: die Verwirrung– oder: Woher kommt die RBV (Part II)
Nun kommt aber unser Bäcker - pardon - unser Versicherer ins Spiel, der den Blinker - pardon - die RBV erfand. Kaum war das Ding erfunden, schon gings los - alle Welt war verwirrt! "Warum nur habe ich keine RBV, wieso hat man mich jahrelang in falscher Sicherheit gewogen?" - diese und ähnliche Fragen waberten nun durch deutsche Reiter-Hirne. Bei den anderen Bäckern - pardon - Versicherern standen nun die Telefone nicht mehr still, alle Welt schrie nach der RBV.
So kam es, dass andere (seriöse) Versicherer sich dazu entschlossen, ihre Tarife zu überarbeiten und die RBV mit einzuschließen. Schließlich muss man ja mit der Konkurrenz Schritt halten! Dabei ist die RBV - wie es inzwischen jedem Leser klar sein sollte – völliger Humbug!
6.: die Lösung des Rätsels:Selbst ohne RBV würde jede stinknormale THV einen Schaden an einer RB - sofern es jemals dazu kommen würde, dass ein PE einer RB Schadensersatz leisten müsste - bezahlen!7.: Beweisführung und Exkurs in die Versicherungsbedingungen:
Ich zitiere hier einmal einen Paragraphen aus den Bedingungen eines deutschen Haftpflichtversicherers:
I. Was ist versichert?
Versichert ist im Rahmen der dem Vertrag zugrunde liegenden allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) und der folgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (VN) als Halter der im Versicherungsvertrag bezeichneten Hunde und/oder Pferde. Bei Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder dergleichen Zwecke finden diese Bestimmungen
keine Anwendung.
Nehmen wir uns diesen Satz mal genauer vor:
Versichert ist man also als Halter eines Tieres, für den Fall, dass Schadensersatzansprüche gegen einen geltend gemacht werden, die aus der Tierhaltung resultieren. PUNKT.
Dieser Satz ist sehr weitgreifend, denn er beinhaltet KEINE Einschränkungen!
Alles, was NICHT mitversichert sein soll, muss nun separat AUSGESCHLOSSEN werden. Es ist NICHT so, dass nun noch Sachen extra aufgeführt werden müssen, weil durch diese weitgreifende Aussage erstmal alles versichert ist. A-L-L-E-S!
8.: vorläufiges Fazit
Hier wäre die Beweisführung zu Ende. Wenn ALLES versichert ist, so ist auch die
RB enthalten. Ein zusätzlicher Einschluss ist – siehe oben – Humbug. Ein Blinker am Teilchen halt.
Wer es noch genauer haben oder die Beweisführung noch weiter ausgedehnt haben möchte, der soll hier glücklich werden:
9.: Die Ausschlüsse:
Hier ist jeder nun einzelne gefordert, sofern es gewünscht ist. Man nehme sich einfach seine eigenen THV-Bedingungen zur Hand, schaue im Inhaltsverzeichnis nach den „Ausschlüssen“, schlage die entsprechende Seite auf und lese stramm drauf los. Man wird dort allerhand finden. Atomare Strahlungen, Asbestschäden, innere Unruhen –
und wer einen „RB-Ausschluss“ findet, der möge dies bitte nennen. Ich werde meinen Beitrag dann sofort löschen (lassen) und nie wieder einen Beitrag in diesem Forum verfassen!10.: endgültiges Fazit und Schlussbemerkung:
Ich hoffe, der „alberne“ Einstieg ins Thema konnte dem ein oder anderen deutlich machen, wie unsinnig das Ganze ist und: wie sehr man uns zu manipulieren, veräppeln, ausnutzen und für dumm zu verkaufen versucht. Hört auf, den Blinkern nachzurennen, macht die Augen auf - und lasst die Hirne stets an. Ihr braucht keine RBV. Glaubt es mir - ich habe selbst keine und schlafe trotzdem ganz beruhigt.
LG
Dennis
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