Die Eigentumsurkunde wird nicht vom ausstellenden Verband geändert.
Bei Eigentumswechsel unterschreiben die entsprechenden Parteien auf der Rückseite dieses Dokuments.
Eigentümer des Pferdes ist derjenige, der die Eigentumsurkunde vorweisen kann.
Besitzwechsel und Besitzeintragungen können im E-Pass vorgenommen werden.
Ist der Eigentumsanspruch auf mehrere Parteien verteilt, dann muss hierzu ein entsprechender
Vertrag aufgesetzt werden, der dies eindeutig klärt.
Ebenfalls sollte der
Vertrag beinhalten, wer von den Eigentümern die Eigentumsurkunde verwahrt.